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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Arbeitsgruppe "Statusrechtliche Begleitmaßnahmen" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Sachstand

In der &quot;AG Status&quot; des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) anhängige Fälle 2005&ndash;2014, empfohlene Maßnahmen (Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung, Aufenthaltsbeendigung, Abschiebungsanordnung, Einreiseverhinderung, Widerruf der Einbürgerung u.a), Umsetzung durch die Ausländerbehörde, gerichtliche Überprüfung, Anordnung von Überwachungsmaßnahmen, Meldepflichten, Nutzungsverbot best. Kommunikationsmitteln, Herkunftsstaaten betroffener Personen, an der &quot;AG Status&quot; beteiligte Behörden, Datenaustausch zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, Gefahrenprognosen, AG &quot;Deradikalisierung&quot; beim GATZ<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/323212.11.2014

Die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Sachstand

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Katja Keul, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) wurde im Juni 2005 durch das Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet. Sie ist eine von zehn Arbeitsgruppen innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das GTAZ mehrfach zum Gegenstand parlamentarischer Anfragen gemacht.

In der 16. Wahlperiode ergab die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/ 8119) für den Zeitraum bis Ende 2007 folgende Informationen:

  • In 24 Fällen hatte die AG Status den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung bewirkt; in zwölf Fällen war die Entscheidung rechtskräftig geworden. Allerdings war lediglich eine der betroffenen Personen tatsächlich abgeschoben worden (nach Tunesien).
  • In 48 Fällen wurden Ausweisungsverfügungen empfohlen; in 30 Fällen war die Ausweisung rechtskräftig geworden.
  • In 16 Fällen wurde eine Ausschreibung zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise im Schengener Informationssystem initiiert.
  • In vier Fällen hatte die AG Status dem BMI bzw. dem Auswärtigen Amt die Unterstützung der Bundesländer bei der Passersatzbeschaffung empfohlen.
  • Maßnahmen zur Verhinderung bzw. zu Widerruf oder Rücknahme von Einbürgerungen hat die AG Status nicht empfohlen.

In der 17. Wahlperiode ergab die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6901 für den Zeitraum bis Mitte 2011, dass bei insgesamt 60 Personen eine von der AG Status koordinierte gezielte Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) angeordnet worden war. Davon wurden 57 Personen einer verschärften Meldepflicht unterworfen. In 50 Fällen wurde der Aufenthalt des Betroffenen auf den Bezirk einer bestimmten Ausländerbehörde beschränkt. In drei Fällen war der Umzug in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde angeordnet worden. Und in sieben Fällen hatten die Behörden die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste untersagt. Über die durchschnittliche Dauer der Überwachungsmaßnahme konnte die Bundesregierung damals keine Angaben machen. Die längste Dauer einer solchen Überwachungsmaßnahme betrug sechs Jahre. In 16 Fällen wurden Überwachungsanordnungen gerichtlich aufgehoben – in nur elf Fällen wurden sie gerichtlich bestätigt.

Im September dieses Jahres hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung gefragt, welche Rolle die AG Status im GTAZ bei der Vorbereitung von verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen gegen nichtdeutsche Islamisten mit extremistischem bzw. terroristischem Hintergrund spielt. Die Bundesregierung antwortete darauf, indem sie die Aufgabenbeschreibung der AG Status in zwei allgemeinen Sätzen wie folgt zusammenfasste: „Die wesentliche Rolle der AG Status (…) besteht in der frühzeitigen Identifizierung von Personen mit einem islamistisch-extremistischen oder islamistisch-terroristischen Hintergrund, die als Adressaten von ausländer-, asyl- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht kommen. Insoweit wird auf § 75 Nummer 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Bezug genommen“ (Bundestagsdrucksache 18/2725, S. 10).

Innerhalb des GTAZ existiert eine weitere Arbeitsgruppe, die die Radikalisierungshintergründe und -verläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten erheben und analysieren soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Fälle waren bzw. sind derzeit in der AG Status anhängig (bitte für die Jahre 2005 bis 2014 aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen hat die AG Status

a) den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung,

b) Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere ausländerrechtliche Maßnahmen (z. B. Auflagen),

c) eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG,

d) Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise,

e) Maßnahmen zur Verhinderung bzw. zu Widerruf oder Rücknahme von Einbürgerungen,

f) sonstige Maßnahmen empfohlen bzw. initiiert (bitte für die Jahre 2005 bis 2014 aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen wurden solche Maßnahmen – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (unabhängig von der Arbeit der AG Status) erlassen (bitte nach den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)?

4

Aus welchen Staaten stammen die Personen, denen auf Vorschlag der AG Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese Anerkennung zurückgenommen wurde (bitte für die Jahre 2005 bis 2011 aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen, deren Asyl-/Flüchtlingsanerkennung auf Vorschlag der AG Status widerrufen oder zurückgenommen wurde, erhielten einen anderen Schutzstatus, und welchen?

6

Wie viele derjenigen Personen, deren Asyl-/Flüchtlingsanerkennung auf Vorschlag der AG Status widerrufen bzw. zurückgenommen wurde, wurden (in welche Staaten) abgeschoben?

7

Wie viele dieser Fälle wurden gerichtlich überprüft?

a) In wie vielen Fällen wurden diese Maßnahmen rechtskräftig aufgehoben (bitte nach Jahren und nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen wurden diese Maßnahmen rechtskräftig bestätigt (bitte nach Jahren und nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2011 eine Überwachung nach § 54a AufenthG angeordnet (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln)?

9

In wie vielen dieser Fälle

a) wurde die betroffene Person einer besonderen Meldepflicht unterworfen,

b) wurde der Aufenthalt auf den Bezirk einer bestimmten Ausländerbehörde beschränkt bzw.

c) wurde die betroffene Person dazu verpflichtet, in einem anderen Wohnort oder in einer bestimmten Unterkunft außerhalb des Bezirks der Ausländerbehörde zu wohnen (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 sowie nach den Varianten 9a bis 9c aufschlüsseln)?

10

In wie vielen dieser Fälle wurde die betroffene Person dazu verpflichtet, welche Kommunikationsmittel oder -dienste nicht zu nutzen (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 sowie nach den Kommunikationsmitteln bzw. -diensten aufschlüsseln)?

11

Wie lange dauerte diese Überwachung im Durchschnitt?

12

Wie lange dauerte die bislang längste diesbezügliche Überwachungsmaßnahme, und wie viele Personen waren hiervon betroffen?

13

Wie viele dieser Fälle wurden gerichtlich überprüft?

a) In wie vielen Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen rechtskräftig aufgehoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen rechtskräftig bestätigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

14

Aus welchen Herkunftsstaaten stammten die betroffenen Personen (bitte aufschlüsseln)?

15

Wie viele Vertreterinnen bzw. Vertreter

a) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF),

b) des Bundesamtes für den Verfassungsschutz bzw.

c) des Bundeskriminalamtes arbeiten inzwischen in der AG Status?

16

Welche anderen Bundes- und Landesbehörden haben an der Arbeit der AG Status bislang mitgewirkt?

17

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage beteiligt das BAMF (vor dem Hintergrund des Verbots des Grundgesetzes über seine sog. Mischverwaltung) im Rahmen der AG Status die Bundesländer?

18

Werden innerhalb der AG Status personenbezogene Daten zwischen den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht (sei es zwischen den Bundesbehörden bzw. zwischen Bundes- und Länderbehörden), und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

19

Anhand welcher objektiver bzw. nachprüfbarer Parameter wird innerhalb der AG Status die für eine entsprechende Empfehlung der AG Status notwendige Gefahrenprognose vorgenommen?

20

Wann wurde beim GTAZ die „Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ gegründet?

a) Wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden arbeiten in dieser AG „Deradikalisierung“ mit (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele Vertreter welcher Landesbehörden arbeiten in dieser AG „Deradikalisierung“ mit (bitte aufschlüsseln)?

c) An welchen Projekten bzw. Aufgaben arbeitete die AG „Deradikalisierung“ seit ihrer Gründung, und welche davon hat sie mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

d) Ist es zutreffend, dass die AG „Deradikalisierung“ des GTAZ die Radikalisierungshintergründe und Radikalisierungsverläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien bzw. in den Irak Ausgereisten erhoben und analysiert hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

21

Welchem parlamentarischen Gremium gegenüber ist das GTAZ bzw. seine AG „Deradikalisierung“ rechenschaftspflichtig?

Hat die AG „Deradikalisierung“ seit ihrer Gründung ein parlamentarisches Gremium über ihr Tun informiert?

Wenn ja, wann wurde welches Gremium unterrichtet?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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