Jugendberufsagenturen – Aufgaben, Finanzierung, Unterstützung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Walter-Rosenheimer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Junge Menschen ohne Berufsabschluss sind häufiger arbeitslos, stehen öfter in prekären Beschäftigungsverhältnissen und haben deutlich geringere Einkommen als Gleichaltrige mit Berufsabschluss. Trotzdem schafften allein im Jahr 2013 mehr als 250 000 Jugendliche keinen direkten Einstieg in eine Berufsausbildung und landeten in einer der zahlreichen Maßnahmen des Übergangsbereichs. Etwa 1,4 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 29 Jahren haben derzeit keinen Berufsabschluss. Angesichts dieser Zahlen offenbart sich deutlicher Handlungsbedarf.
In ihrem Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD die flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen an. In diesen Jugendberufsagenturen sollen die Angebote aus dem Zweiten, Dritten und Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III und SGB VIII) gebündelt und so die Übergänge von Schule in Ausbildung und Beruf verbessert werden. Doch wie genau die Bundesregierung die Verantwortlichen vor Ort bei der flächendeckenden Einführung von Jugendberufsagenturen unterstützen will, ist bisher nicht bekannt. Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/913) lässt sich entnehmen, dass es weder finanzielle Unterstützung noch Leitlinien oder Mindeststandards seitens der Bundesregierung geben wird.
Problematisch ist dies insbesondere deswegen, weil die Einrichtung von Jugendberufsagenturen viele Kommunen vor schwerwiegende finanzielle Herausforderungen stellt und zahlreiche rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt, die der Klärung bedürfen. Auch die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren gestaltet sich häufig schwierig. Grundsätzlich bestehen also zahlreiche Hürden, die eine flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen erschweren. Allein mit einem neuen Türschild ist noch längst keine funktionierende Jugendberufsagentur geschaffen.
Die Bundesregierung möchte jedoch lediglich den „weiteren Prozess, in dem die Verantwortlichen vor Ort ihre Zusammenarbeit unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen organisatorisch und inhaltlich ausgestalten, begleiten und ggf. notwendige rechtliche Änderungen prüfen“ (Bundestagsdrucksache 18/913).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche rechtlichen Änderungen und welche „datenschutzrechtlichen Hemmnisse“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/913, S. 8) hat die Bundesregierung bisher geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen seitens der Länder oder Kommunen bzw. von Akteuren der Jugendsozialarbeit bezüglich der praktischen Umsetzung rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit bekannt?
Wenn ja, welche?
Existieren seitens der Bundesregierung Pläne, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure zu erleichtern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung zu verankern?
Mittels welcher Maßnahmen und Angebote begleitet die Bundesregierung die Verantwortlichen vor Ort bei der Einführung von Jugendberufsagenturen, und in wie vielen Fällen haben diese Maßnahmen bisher Akteure vor Ort konkret unterstützt (bitte möglichst ausführlich darlegen, in welchen Phasen die Bundesregierung wie unterstützend oder beratend tätig wird oder war)?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden Jugendberufsagenturen finanziert, und welche alternativen Finanzierungswege und Finanzierungsquellen stehen den Kommunen und Ländern offen, die eine Jugendberufsagentur einrichten wollen (bitte möglichst detailliert aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen aus Ländern und Kommunen bzw. von Akteuren der Jugendsozialarbeit bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtung von Jugendberufsagenturen für Länder und Kommunen eine große finanzielle Herausforderung darstellt, die in einigen Fällen die Einrichtung bzw. Arbeit einer Jugendberufsagentur erschwert bzw. unmöglich machen wird?
Wenn ja, wie, und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die betroffenen Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen aus Ländern und Kommunen bzw. von Akteuren der Jugendsozialarbeit bekannt, aus denen hervorgeht, dass die rechtskreisübergreifende Finanzierung Rechtsunsicherheiten birgt?
Wie plant die Bundesregierung bei der rechtskreisübergreifenden Finanzierung von Jugendberufsagenturen Rechtssicherheit zu schaffen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die jeweilige Landesregelung zur Dauer der Schulpflicht eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzbarkeit des Modells „Jugendberufsagentur“ darstellt, und welche Problemanzeigen sind ihr diesbezüglich im Rahmen bereits bestehender Jugendberufsagenturen bekannt?