Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3127)
der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Maria Klein-Schmeink, Doris Wagner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Dieter Janecek, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3127 konnten solche Fragen von der Bundesregierung nicht vollständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich waren, die mehr Zeit als die von den Fragestellern eingeräumte Frist von fünf Wochen erforderten. Zudem war der zu Ende November 2014 vorzulegende Bericht noch nicht vom Kabinett beschlossen. Auch konnten Fragen zu den flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand nicht beantwortet werden, da die parlamentarische Arbeitsgruppe zu diesem Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. Dies soll am 3. Dezember 2014 geschehen. Die von der Bundesregierung aus diesen Gründen noch nicht beantworteten Fragen werden daher ein weiteres Mal gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung konkrete Kriterien definiert, anhand derer im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) entschieden werden kann, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2352)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und welche Qualität diese Beschäftigung hat, zum entscheidenden Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)?
a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente gehen,
b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Euro-Beträgen), und
c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwischen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie
b) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und
b) wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfängerinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in Altersrente übergehen?
Welcher Gesetzesänderungen bedürfte es, um die Teilrente für alle Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch für Frauen, Personen unter 63 Jahren sowie Geringverdiener, attraktiv zu machen, so dass durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen Erwerbsphasen verlängert werden können?
Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung für Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf nicht mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu gesund“ für eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum nicht?