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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland

Gleichgeschlechtliche Ehen bei transidenten Paaren: Anzahl, Probleme bei der Ausstellung der Eheurkunden, Berücksichtigung der Existenz gleichgeschlechtlicher Ehen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes, Umwandlung der Ehen transidenter Menschen ohne Scheidung in eingetragene Lebenspartnerschaften<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/334925.11.2014

Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Pamela Halling hatte ihre Frau Sabine am 21. Januar 2011 noch mit dem männlichen Personenstand geheiratet. Am 21. Oktober 2011 erfolgte durch den Bescheid des Amtsgerichtes Dortmund die personenstandrechtliche Änderung zur Frau. Danach beantragte sie die Ausstellung ihrer Eheurkunde mit ihrem richtigen Namen und richtigem Geschlecht. Die Standesbeamtin konnte jedoch kein Formular finden, in der eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt wird.

Am 21. August 2014 schrieb Pamela Halling an die Bundeskanzlerin und CDU-Chefin, Dr. Angela Merkel, eine E-Mail, in der sie fragte, wie sie an eine Eheurkunde mit dem richtigen Namen und dem richtigen Geschlecht kommen könnte (www.pamsschreibzeit.blogspot.de/2014/08/offene-e-mail-frau-dr-merkel.html).

Zehn Wochen danach, am 5. November 2014, bekam sie eine Antwort von A. B. aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle, die zugleich Geschäftsführerin des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen ist. In der im Namen von der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, verfassten Antwort schrieb A. B., dass sich transsexuelle Menschen nach dem geltenden Recht scheiden lassen müssen, um personenstandsrechtliche Änderungen durchführen zu lassen.

Abschließend schrieb sie: „Würde man im Falle der Transsexuellen eine (dann gleichgeschlechtliche) Ehe zulassen, so würde man Lesben und Schwule diskriminieren.“ (www.pamsschreibzeit.blogspot.de/2014/11/antwort-auf-die-offene-mail-frau-dr.html).

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes vom 19. Juni 2009 entschied sich der Gesetzgeber für die Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen in Deutschland. Durch dieses Gesetz ist § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes ersatzlos gestrichen worden, weil das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift für nicht anwendbar erklärt hatte (BVerfGE 121, 175). Sie ließ die rechtliche Änderung des Personenstands bei einem verheirateten Transsexuellen nur zu, wenn dieser sich zuvor hatte scheiden lassen.

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte der Gesetzgeber auch anders reagieren können. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihm ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, zu bestimmen, dass das als „Ehe“ begründete Rechtsverhältnis zwar mit gleichen Rechten und Pflichten, aber unter anderem Etikett weitergeführt wird. Damit sollte es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, die strikte Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe zu verteidigen. Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber keine entscheidende Bedeutung beigemessen und durch die Streichung des § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes gleichgeschlechtliche Ehen zugelassen. Infolgedessen gibt es in Deutschland legale gleichgeschlechtliche Ehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele gleichgeschlechtliche Ehen gibt es nach Kenntnis der Bunderegierung zurzeit in Deutschland (bitte nach Bundesland und Geschlecht der Ehegatten aufschlüsseln)?

2

Sind der Bundesregierung Probleme mit der Ausstellung der Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare bekannt?

Wenn ja, plant die Bundesregierung, etwas dagegen zu unternehmen?

3

In welchen amtlichen Urkunden, Formularen etc. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes vom 19. Juni 2009 Änderungen vorgenommen, um der Existenz gleichgeschlechtlicher Ehen Rechnung zu tragen?

Welche Änderungen sind künftig geplant?

4

In welchen amtlichen Statistiken wurden nach Kenntnis der Bunderegierung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes vom 19. Juni 2009 Änderungen vorgenommen, um der Existenz gleichgeschlechtlicher Ehen Rechnung zu tragen?

Welche Änderungen sind künftig geplant?

5

Teilt die Bundesregierung die im Namen der CDU-Vorsitzenden und Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, geäußerte Auffassung, dass die Zulassung einer gleichgeschlechtlichen Ehe – wie es mit dem Gesetzentwurf der Großen Koalition im Jahr 2009 geschah – Lesben und Schwule diskriminiert?

Wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Diskriminierung zu beenden?

6

In welchem Kontext und in welcher Zusammensetzung werden „derzeit Reformvorschläge diskutiert, die Ehe bei transidenten Paaren, ohne Scheidung in eine eingetragene Lebenspartnerschaft umzuwandeln“, wie im Namen der CDU-Vorsitzenden und Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, A. B. behauptet?

7

Plant die Bundesregierung eine Aufklärungskampagne, um die Bundesgeschäftsstellen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bzw. deren Arbeitskreise, wie den Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen, über das Transsexuellengesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu informieren?

Wenn ja, wann soll sie durchgeführt werden?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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