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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Verwendung von Bundesmitteln durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Bestätigung bzw. Rechtfertigung der Haushaltshoheit der FNR über ca. 60 Mio Euro, jährliche Mittelvergabe aus dem Bundeshaushalt an den privatwirtschaftlichen Verein seit 2005, mögliche Gefährdung der Transparenz der Mittelverwendung ohne parlamentarische Kontrolle, Kompatibilität mit EU-Recht, gemeinsame Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der FNR im Bereich nachwachsender Rohstoffe sowie Drittmittmittelförderung durch die FNR mit Herkunft der Mittel, personelle Ressourcen der BLE<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

16.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/336425.11.2014

Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Verwendung von Bundesmitteln durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) verfügt über Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Höhe von ca. 60 Mio. Euro und setzt u. a. Forschungsvorhaben im Bundesauftrag um. Als privatwirtschaftliche Organisation unterliegt sie jedoch keiner parlamentarischen Kontrolle und ist der Einflussnahme von Interessenverbänden (www.fnr.de/fnr-ueber-uns/fnr/mitglieder/) bis hin zum Vorstand (www.fnr.de/fnr-ueber-uns/fnr/vorstand/) ausgesetzt.

Zahlreiche Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zum Thema Nachwachsende Rohstoffe werden von der BLE zusammen mit der FNR als Forschungsvorhabenträger durchgeführt. Die Transparenz der Mittelflüsse und der Entscheidungen über Bundeshaushaltsmittel ist aufgrund der privatwirtschaftlichen Struktur der FNR jedoch eingeschränkt.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Gelder aus dem Bundeshaushalt an privatwirtschaftliche Institutionen fließen, deren Verwendung keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der privatwirtschaftliche Verein FNR e. V. die Haushaltshoheit über ca. 60 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt besitzt?

2

In welcher Höhe hat die FNR seit dem Jahr 2005 Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung rechtliche Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass die FNR über Mittel in dieser Größenordnung die Haushaltshoheit besitzt?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

4

Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine Vergabe von Bundeshaushaltsmitteln an einen Verein, dessen Vorsitzender und Stellvertreter Mitglieder von Interessenverbänden sind?

5

Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder und der Vorstand der FNR bestimmt?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verwendung von Haushaltsmitteln durch einen privatwirtschaftlichen Verein ohne parlamentarische Kontrolle die Transparenz der Mittelverwendung gefährdet und eine Verwendung der Mittel aus dem Bundeshaushalt zugunsten Dritter ermöglicht?

7

Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Praxis, den Haushalt eines privatwirtschaftlichen Vereins aus Bundeshaushaltsmitteln zu finanzieren, mit dem EU-Recht kompatibel?

8

Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die FNR zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umzustrukturieren, so dass sie der politischen Kontrolle des Parlamentes unterliegt und eine transparente Struktur dieser parlamentarischen Kontrolle gewährleistet wäre?

Wenn nein, warum nicht?

9

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die BLE und die FNR gemeinsame Träger von Forschungsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen sind?

10

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die FNR Drittmittelgeber zu Forschungsvorhaben der BLE im Bereich nachwachsender Rohstoffe ist und dass darüber Forschungsmittel der BLE als Drittmittel deklariert werden, die aus dem Bundeshaushalt kommen?

11

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Forschungsvorhaben der BLE im Bereich nachwachsender Rohstoffe von der FNR als Drittmittmittelgeber gefördert, und aus welchen Quellen stammten nach Kenntnis der Bundesregierung diese Mittel?

12

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass der Geschäftsführer der FNR bis zur Höhe von 600 000 Euro über Bundeshaushaltsmittel verfügen kann – ohne Kontrolle durch Bundeseinrichtungen oder das Parlament?

13

Wenn nein, bis zu welcher Höhe verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung der Geschäftsführer der FNR ohne parlamentarische oder Bundeskontrolle über Mittel, die der FNR aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt wurden?

14

Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die Kontrolle der FNR durch das Parlament oder Bundesinstitutionen gewährleistet?

15

Gibt es vonseiten der Bundesregierung rechtliche Bedenken hinsichtlich der jetzigen Zusammenarbeit von FNR und BLE?

16

Entspricht die jetzige Form der Zusammenarbeit zwischen FNR und BLE geltendem EU-Recht?

17

Wie viele Mitarbeiter sind aktuell bei der BLE beschäftigt?

18

Gibt es personelle Ressourcen, die über die notwendigen Kapazitäten hinausgehen?

19

Inwiefern ist vonseiten des BMEL eine Organisationsreform der BLE angestrebt (Zeitplan, Inhalt, Ziel), und inwieweit haben diese Pläne Auswirkungen auf den Personalbestand der BLE?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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