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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Netzentgeltausnahmen im Saarland

Gem. Stromnetzentgeltverordnung teilweise bzw. vollständig befreite Unternehmen seit 2011, Gesamtsummen und durchschnittliche Befreiungen pro Unternehmen, noch nicht entschiedene und negativ beschiedene Anträge<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/345703.12.2014

Netzentgeltausnahmen im Saarland

der Abgeordneten Markus Tressel, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Unternehmen mit wie vielen Zählpunkten und Abnahmestellen sind aktuell im Saarland von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) befreit?

2

In welchen Jahren wurden diese Unternehmen seit dem Jahr 2011 (teil-)befreit, und welche konkreten Firmen betrifft dies?

3

Auf welche Summe addieren sich die Befreiungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV für die begünstigten saarländischen Unternehmen in diesem und im nächsten Jahr?

4

Wie hoch war diese Summe für das Jahr 2011?

5

Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Befreiung pro Unternehmen im Saarland?

6

Wie viele Anträge aus dem Saarland mit wie vielen Abnahmestellen sind aktuell beim § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV noch nicht entschieden, und auf welche Summe in Megawattstunden addieren sich diese offenen Anträge?

7

Wie viele Anträge nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV von Unternehmen aus dem Saarland wurden bisher negativ beschieden?

Berlin, den 2. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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