Die Leistungsfähigkeit der Riester-Rente
der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Lisa Paus, Ekin Deligöz, Anja Hajduk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Jahr 2002 markiert einen rentenpolitischen Systemwandel. Mit der Einführung der Riester-Rente wurde die zuvor öffentliche Aufgabe der Altersvorsorge zu einem erheblichen Teil in die Sphäre des Kapitalmarktes verlagert und privatisiert. Mithilfe einer effektiven staatlichen Regulierung der Riester-Produkte und durch Förderung über Zulagen und Steuerermäßigungen sollte die Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleistet werden. Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Riester-Rente ist heute jedoch deutlich pessimistischer zu beantworten als vor 13 Jahren. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Im Rentenversicherungsbericht 2014 hat die Bundesregierung ihre Annahmen zum Versorgungsniveau vor Steuern, das die gesetzliche und die Riester-Rente einschließt, weiter nach unten korrigiert. Es bedarf einer ehrlichen Überprüfung der geförderten privaten Altersvorsorge.
So bleibt die Inanspruchnahme der Riester-Förderung hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Mit etwa 16 Millionen geschlossenen Verträgen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) erreicht die öffentlich geförderte private Altersvorsorge auch im Jahr 2014 weniger als die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Den vollen Zulageanspruch schöpfen nur gut sechs Millionen Sparerinnen und Sparer aus (Antwort auf die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11). Besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener kompensieren ihre geringen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung selten mithilfe privater Vorsorge (vgl. etwa: Bode/Wilke 2014: Private Vorsorge als Illusion. Rationalitätsprobleme des neuen deutschen Rentenmodells, Campus, S. 224). Hohe Vertriebskosten, zuungunsten der Versicherten gestaltete Sterbetafeln sowie Regelungen zur Überschussbeteiligung und nicht zuletzt die Herabsetzung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent zu Beginn des Jahres 2015 werden die Renditen dämpfen. Die ursprüngliche Annahme einer durchschnittlichen Kapitalrendite von 4 Prozent erscheint spätestens seit der Finanzkrise unrealistisch. Hinzu kommen die nach wie vor erheblichen verbraucherpolitischen Probleme. Die Riester-Sparerinnen und -Sparer stehen den sehr vielfältigen Produkten oft ratlos gegenüber, ihnen fehlen in der Regel Informationen über ihr individuelles Vorsorgevermögen, über Kosten und Erträge. Sie können sich häufig lediglich auf provisionsbasierte und damit interessengeleitete Beratungen und die formale Zertifizierung der Produkte verlassen. Zudem sind von der Versicherungswirtschaft unabhängige wissenschaftliche Evaluationen Ausnahmeerscheinungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode?
Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 neu abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt (Darstellung bitte nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und Einkommensgruppe differenziert)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen (unter Nichtbeachtung derjenigen, die einen Vertrag als mittelbar Berechtigte abschließen könnten; falls die Zahl der unmittelbar Förderungsberechtigten nicht vorliegen sollte, bitten die Fragesteller hilfsweise um eine Darstellung mit Beschränkung auf die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Verträge in Relation zum Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenziert)?
Wie leistungsfähig war nach Kenntnis der Bundesregierung die private Riester-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit, und wird dieser Vergleich für die Zukunft prognostiziert?
Wovon hängen nach Kenntnis der Bundesregierung die Renditen der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils ab, und wie werden sich diese voraussichtlich entwickeln, wenn die erzielbaren Renditen an den Vermögensmärkten niedrig bleiben und die Lohnsumme in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich steigt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durchschnittlichen Gesamtkosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Auszahlungskosten) der einzelnen Riester-Produkte (prozentual und absolut) vor?
Wie viele Jahre Mindestsparzeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall von Riester-Rentenversicherungsverträgen bei einem Garantiezins von 1,25 Prozent (bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2015) notwendig sein, um bei angenommenen Verwaltungskostenanteilen von 10, 15 oder 20 Prozent den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt zu finanzieren?
Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über Zulagen gefördert (bitte nach Geschlecht und Einkommensgruppen differenziert)?
Für wie viele Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 keine Zulage gezahlt, wie viele waren mit Grund-, und wie viele mit Kinderzulagen verbunden (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenziert)?
Wie hoch waren, unterschieden nach Sparform, seit dem Jahr 2002 die summierten Zulagen (bitte Grund- und Kinderzulagen getrennt ausweisen sowie Differenzierung nach Geschlecht und Bundesland)?
Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren individuellen Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht (bitte nach Einkommen sowie differenziert nach Jahren, Geschlecht und Bundesland aufgeschlüsselt)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn 6,4 Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11) und damit rund 40 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer der geförderten privaten Altersvorsorge ihren individuellen Zulageanspruch in voller Höhe geltend machen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die geringe Inanspruchnahme der vollen Förderung verantwortlich?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern?
Gibt es Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung über dieses verbreitete Verbraucherverhalten sowie wissenschaftliche Handlungsempfehlungen an die Politik, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2002 vonseiten der Riester-Sparenden Eigenbeiträge geleistet (bitte nach Einkommensgruppen differenziert)?
Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen und Geschlecht (ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung), seit dem Jahr 2002 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes?
Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über den Sonderausgabenabzug gefördert (bitte nach Geschlecht – ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung und Einkommensgruppen – ggf. Gesamtbetrag der Einkünfte – getrennt ausweisen)?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stiftung Finanztest (10/2012) bei einem erheblichen Teil der Riester-Produkte Transparenzschwächen und geringe Renditeaussichte festgestellt hat, die jährliche Förderung der Riester-Verträge in Höhe von insgesamt deutlich mehr als 3 Mrd. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) als wirksam und zielgenau?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Abschluss eines Riester-Vertrages für alle Versicherten in gleicher Weise lohnt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche relevanten Unterschiede sieht die Bundesregierung bezogen auf Geschlecht, Einkommensgruppen und Bildungsstand, und warum?
Welche Informationen über das Angebot und die Verbreitung von eigens auf Geringverdienerinnen und Geringverdiener zugeschnittenen Riester-Verträgen liegen der Bundesregierung vor?
Inwieweit strebt die Bundesregierung eine „Stärkung der Ressortforschung“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 27) auch im Bereich der Altersvorsorge an, um zukünftig insbesondere von der Versicherungswirtschaft unabhängige Analysen der Riester-Rente zu ermöglichen?
Welche Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in Bearbeitung und Planung (Darstellung bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der Verbreitung und der Renditeprognosen von Riester-Verträgen für ausreichend?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Informationsdefiziten entgegenzuwirken?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass mit der Einführung des Produktinformationsblattes in seiner bisherigen Form weiterhin eine hinreichende Laientransparenz der Riester-Produkte nicht gewährleistet ist (Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom 14. August 2014)?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass eine Kostendarstellung über die Kennzahl Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund ihrer Komplexität in der Regel nicht nachvollziehbar und überdies nicht aussagekräftig ist, sobald der geplante Beitragszeitraum und die tatsächliche Vertragslaufzeit nicht übereinstimmen (Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom 14. August 2014)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes der Versicherten e. V. (Stellungnahme zum Entwurf der Altersvorsorge-Produktinformationsblätter-Verordnung vom 19. August 2014), dass die Umsetzung des Verordnungsentwurfs zum Produktinformationsblatt insbesondere aufgrund der finanzmathematischen Eigenheiten der sog. Effektivkostenquote – durch die sich regelmäßig negative Kostenquoten ergeben würden – sowie aufgrund von zu unbestimmten Begrifflichkeiten teilweise erheblich transparenzmindernd wirken würde?
Plant die Bundesregierung, sich verstärkt für „Gute Verbraucherinformationen“ bei Informationsblättern von Riester-Produkten einzusetzen im Sinne einer Standardisierung von Informationsblättern?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern vertretene Auffassung, dass die bisherige formale Zertifizierung keine solide Entscheidungsgrundlage für die an einem riestergeförderten Vertrag Interessierten darstellt (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel 2011: Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in: DIW Wochenbericht Nr. 47)?
Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Verbreitung von Riester-Produkten, die ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen, vor?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie häufig sich Anbieter von Riester-Produkten von der Berichtspflicht nach § 7 Absatz 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes befreien haben lassen, nachdem sie einen Hinweis veröffentlicht haben, dass ihre Produkte keine ökologischen, sozialen oder ethischen Dimensionen enthalten?
Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien, durch die eine Zertifizierung als Riester-Produkt von vornherein – etwa bei Investitionen in Unternehmen, die völkerrechtswidrige Waffen herstellen – ausgeschlossen wird?
Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten?
Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein verlässliches Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln?
Wenn nein, warum nicht?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R bei Riester-Verträgen nach wie vor die Regel, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die dort kalkulierten Lebenserwartungen gerechtfertigterweise die Lebenserwartungswerte des Statistischen Bundesamtes um mehrere Jahre übertreffen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Würde nach Kenntnis der Bundesregierung die Rendite für die erste Generation der Riester-Sparenden höher ausfallen, wenn die Versicherungswirtschaft die durch das Statistische Bundesamt ermittelte Lebenserwartung ihren Kalkulationen zugrunde legen würde?
Um wieviel höher würde die Rendite durchschnittlich ausfallen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der Versicherungswirtschaft bei den Riester-Verträgen verwendeten Sterbetafeln vor dem Hintergrund, dass die erste Generation der Riester-Sparerinnen und -Sparer nach Auffassung der Fragesteller von dem Ausgleich bei einer geringeren tatsächlichen Lebensdauer der Riester-Sparerinnen und -Sparer nicht profitieren werden?
Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die individuelle oder gruppenbezogene Lebenserwartung bezüglich der zu erwartenden Rendite aus einem Riester-Vertrag?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die tatsächliche in der Auszahlungsphase realisierte Rendite aus einem Riester-Vertrag in hohem Maße von der individuellen Lebensdauer abhängig ist?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der vorhergehenden Frage vor dem Hintergrund, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen (von Gaudecker/Scholz 2007: Differential Mortality by Lifetime Earnings in Germany, in: Demographic Research 17:4, S. 83 ff.) Personen mit einem geringen Einkommen eine geringere Lebenserwartung haben als Personen mit einem hohen Einkommen?
Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass eine Studie des Max-Planck-Instituts für Demographische Forschung (Kibele/Jasilionis/Shkolnikov 2013: Widening Socioeconomic Differences in Mortality Among Men Aged 65 and Older in Germany, in: Journal of Epidemiology and Community Health 67:5, S. 453 ff.) zu dem Ergebnis kommt, dass in Deutschland die Lebenserwartung zwischen Personen mit geringerem Einkommen und Personen mit höherem Einkommen immer weiter auseinander geht?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Berücksichtigung der individuellen oder der gruppenbezogenen Lebenserwartung bei der Beratung über einen Riester-Vertrag?
Und welche Rolle sollte diese nach Auffassung der Bundesregierung spielen?
Plant die Bundesregierung, die Versicherten stärker als bisher an Kostenüberschüssen der Lebensversicherungen anbietenden Versicherungsunternehmen zu beteiligen, indem sie die zurzeit geltenden Regelungen korrigiert, von denen nach Auffassung der Fragesteller die Versicherungswirtschaft aufgrund von zu vorsichtigen Kostenkalkulationen profitiert?
Wenn ja, bis wann ist mit welchen Maßnahmen zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt sich, dass die Bundesregierung die durchschnittliche Gesamtstornoquote für kapitalbildende Lebensversicherungen für das Jahr 2013 mit 2,30 Prozent (nach Versicherungssumme) bzw. 2,08 Prozent (nach Stückzahl) beziffert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2992), während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. davon ausgeht, dass im gleichen Zeitraum 18,5 Prozent der Lebensversicherungsverträge vorzeitig beendet wurden („vorzeitige Leistungen“, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., 2014, Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2014, S. 43)?
Welcher Prozentteil dieser vorzeitigen Leistungen in der Lebensversicherung entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2012 auf das Storno von Verträgen innerhalb der ersten fünf Jahre?
Wie viel Prozent der Lebensversicherungsverträge wurden in den Jahren 2009 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ersten fünf Jahre storniert?
Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Begründung, mit der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Februar 2008 die aufsichtsrechtliche Deckelung der Abschlusskosten für Lebensversicherungen aufgehoben hat (aufgrund gestiegener Transparenz und Vergleichbarkeit sowie der veränderten Wettbewerbssituation sei die Begrenzung nicht mehr notwendig, vgl. www.bafin.de vom 22. Februar 2008 „Begrenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“)?
Wie haben sich seitdem die durchschnittlichen Abschlusskosten für Lebensversicherungen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Aufhebung der Beschränkung der Abschlusskosten aus dem Jahr 2008 auf diese Entwicklung?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die damalige Aufhebung der Kostenbegrenzung, und plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer solchen Begrenzung?
Wenn nein, warum nicht?