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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Visapflicht für Transitreisende im Schengen-Raum

Pflicht zum Erwerb eines Transitvisums für den Umstieg auf einem Flughafen der EU: betroffene Nationalitäten, Handhabung in den einzelnen EU-Staaten, Wettbewerbsnachteil deutscher Fluglinien, EU-weite Harmonisierung der Transitvisapflicht<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/349609.12.2014

Visapflicht für Transitreisende im Schengen-Raum

der Abgeordneten Thomas Lutze, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Annette Groth, Ralph Lenkert, Kerstin Kassner, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Reisende einiger Nationalitäten ist für Flüge von einem Nicht-Schengen-Staat in einen weiteren Nicht-Schengen-Staat mit Umstieg auf einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) die Pflicht vorgesehen, für diesen Umstieg ein Transitvisum zu erwerben. Die Pflicht zum Erwerb dieses Transitvisums wird je nach Mitgliedstaat der EU unterschiedlich gehandhabt. Dieser Umstand stellt möglicherweise einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluglinien dar, da die Entscheidung von Reisenden für eine bestimmte Flugverbindung auch von der Tatsache beeinflusst werden könnte, ob ein Transitvisum erworben werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Reisende welcher Nationalitäten müssen ein solches Transitvisum für einen Umstieg auf einem Flughafen in Deutschland erwerben?

2

Für welche dieser Personengruppen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflicht zum Erwerb eines solchen Transitvisums für Umstiege auf Flughäfen in der gesamten EU?

3

Für welche dieser Personengruppen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflicht zum Erwerb eines solchen Transitvisums nur für Umstiege auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland?

4

Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welche Personengruppen ein Transitvisum für einen Umstieg auf einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, und welche nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass deutschen Fluglinien durch die unterschiedliche Handhabung der Transitvisapflicht in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU ein Wettbewerbsnachteil entstehen könnte?

6

Falls ja, mit welchen sicherheitspolitischen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung diesen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluglinien?

7

Strebt die Bundesregierung eine EU-weite Harmonisierung der Transitvisapflicht für die genannten Personengruppen an?

Wenn nicht, aus welchen Gründen?

Berlin, den 8. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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