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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mehrkosten des Rentenpakets

Kostenentwicklung bzgl. der im RV-Leistungsverbesserungsgesetz gebündelten Einzelmaßnahmen (Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente) bis 2030, Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrücklage und den Beitragssatz, Entwicklung der Anzahl der Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63, Durchschnittsrente dieses Personenkreises, Kostenentwicklung bei Anrechnung von Mutterschutzzeiten auf die rentenrechtliche Wartezeit von 45 Jahren<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/360918.12.2014

Mehrkosten des Rentenpakets

der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Schätzerkreis der Deutschen Rentenversicherung rechnet für die Jahre 2014 und 2015 mit Mehrkosten durch das Rentenpaket (Berliner Zeitung vom 12. November 2014). Die Kosten der abschlagsfreien Rente ab 63 liegen für dieses Jahr bei 1,5 Mrd. Euro und damit über den im Gesetzentwurf veranschlagten 0,9 Mrd. Euro. Die sogenannte Mütterrente soll mit 3,4 Mrd. Euro rund 100 Mio. Euro über den ursprünglichen Schätzungen liegen. Auch im Jahr 2015 wird mit steigenden Kosten gerechnet. Nur bruchstückhaft und auf mehrfache Nachfrage hin informiert die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit über die einzelnen Kosten wie etwa die Beitragsausfälle bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Berichtswunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkretisierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im federführenden Bundestagsausschuss weitere Kosten bis zum Jahr 2018.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Jahr mehr als die 240 000 vorausgesagten Personen (inklusive der freiwillig Versicherten) die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 44 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/3258). Unklar bleibt, wie viele Personen dies genau sind, wie sich die neuen Kosten im Einzelnen zusammensetzen und was für Auswirkungen dies auf die mittel- bis langfristigen Kosten hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Mit welchen Mehrausgaben für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Rentenpakets rechnet die Bundesregierung im Vergleich zur Kostenschätzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes (RV: Rentenversicherung, Bundestagsdrucksache 18/909) zuzüglich der Kosten für die freiwillig Versicherten bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)?

2

Welche Auswirkungen haben die Mehrkosten auf die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage sowie auf den Beitragssatz bis zum Jahr 2030?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die um jeweils 100 Mio. Euro höheren Kosten für die sogenannte Mütterrente für die Jahre 2014 und 2015?

4

Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus Mehrausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten?

5

Wie hoch sind auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen

a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung,

b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung,

c) die Kosten für die freiwillig Versicherten,

d) die verstärkten Vorzieheffekte und

e) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die Rente ab 63 bis zum Jahr 2030 (bitte jahresgenau angeben)?

6

a) Wie hoch ist auf der Grundlage der neuen Kostenschätzungen die Zahl der Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 bis zum Jahr 2030?

b) Wie viele sind hiervon freiwillig versichert?

c) Wie viele haben hiervon ihre Rente entgegen der Erwartung der Bundesregierung vorgezogen (bitte jahresgenau angeben)?

7

Wie viele Personen haben aktuell bereits die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

8

Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind?

9

Mit welchen Mehrkosten durch das Rentenpaket rechnet die Bundesregierung, wenn bei der abschlagsfreien Rente ab 63 auch Mutterschutzzeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt würden?

Berlin, den 17. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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