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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsatz von Recyclingpapier und Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden in den Jahren 2012 und 2013

Beschaffungsmenge grafischer Papiere, Anteil an Recyclingpapier, Weißgrade, Ausstattung mit dem Umweltzeichen &quot;Blauer Engel&quot;, Kosten, Erreichen der Nachhaltigkeitsziele, Offenlegung, Duplex-Druck als Standard, Einsatz elektronischer Dokumente, Rechtssicherheit, Nutzerakzeptanz, Pilotprojekt &quot;elektronische Akte&quot; im BMAS<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/368505.01.2015

Einsatz von Recyclingpapier und Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden in den Jahren 2012 und 2013

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den vergangenen Legislaturperioden hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mehrfach Kleine Anfragen zur nachhaltigen Beschaffung von Papier bei der Bundesregierung gestellt. Gerade der Einsatz von Recyclingpapier ist ein wichtiger und einfach umzusetzender Bestandteil eines nachhaltigen Beschaffungswesens.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung hat am 6. Dezember 2010 ein Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen. Als ein wichtiger Punkt wurde die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung u. a. durch Vorgaben für einzelne Produktbereiche sowie ergänzende Maßnahmen vereinbart. Dieses beinhaltet, laut dem Beschluss, auch, den Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) – wo wirtschaftlich und technisch möglich – schrittweise von heute rund 70 Prozent auf mindestens 90 Prozent im Jahr 2015 zu steigern sowie bei Ausschreibungen, wo dies bereits möglich ist, die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist die Überprüfung des Programms nach vier Jahren.

Die Überprüfung des Maßnahmenprogramms ist für Anfang 2015 angekündigt. Im Hinblick darauf fordert der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung interfraktionell eine Offenlegung der Beschaffung entsprechend den Transparenzregeln des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Zudem erinnert er die Bundesregierung an ihre Vorreiterrolle und fordert, das Beschaffungswesen nachhaltiger auszurichten. Die Ergebnisse der mit dem Maßnahmenprogramm 2010 initiierten Allianz für nachhaltige Beschaffung sowie der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung sollten dazu stärker genutzt werden.

Im Hinblick auf die neue EU-Vergaberichtlinie sollte die bestehende Rechtsunsicherheit im Vergaberecht stärker angegangen werden, fordert der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. Unter anderem wird mit dieser Richtlinie eine verbindliche Festschreibung ökologischer wie sozialer Kriterien im Vergaberecht ermöglicht. Der Papierbereich ist dabei einer von zahlreichen Bereichen, in denen aufgrund der vorhandenen Zertifizierung keine Rechtsunsicherheit besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch waren die Beschaffungsmengen von grafischen Papieren in den Jahren 2012 und 2013 in den einzelnen Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt, und wie hoch ist der Anteil von Recyclingpapier (bitte Auflistung in absoluten Mengen und pro Beschäftigten)?

2

Wird die Bundesregierung das Ziel von 90 Prozent Recyclingpapier im Jahre 2015 in allen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und dem Bundespresseamt voraussichtlich erreichen, und wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um das Ziel zeitnah zu erfüllen?

3

Welche Weißgrade wurden für die Beschaffung von Recyclingpapier definiert?

4

Welche der beschafften grafischen Papiere waren nicht mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder einem vergleichbaren Umweltzeichen ausgestattet, und welche Gründe lagen dafür vor?

5

Welche Erklärungen gibt es für eventuelle Zunahmen des Papierverbrauchs und einer Abnahme des eingesetzten Recyclingpapiers im Vergleich zu den Daten, die in Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2012 genannt wurden (Bundestagsdrucksache 17/10357)?

6

Welche Mengen von grafischen Papieren werden über Rahmenverträge bzw. Einzelbeschaffungen beschafft?

7

Wie hoch sind die Beschaffungskosten?

8

Gibt es Informationen über die Herkunft der eingesetzten grafischen Papiere in den Bundesministerien?

Falls nein, wie kann ausgeschlossen werden, dass es sich um Papier handelt, das keinerlei Umweltzertifizierung aufweist?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einstellung des standardmäßigen doppelseitigen Drucks (Duplex) zu fördern?

Gibt es bereits Bestrebungen hierzu?

Wenn ja, in welchen Ressorts?

10

Welche Gründe bzw. Vorschriften sprechen in den Ressorts, die heute noch unter den für das Jahr 2015 angestrebten 90 Prozent Recyclingpapieranteil liegen, gegen den Einsatz von Recyclingpapier?

11

In welchen Bundesministerien, deren nachgeordneten Behörden und dem Bundespresseamt werden Erhebungen durchgeführt, welcher Umfang oder Anteil an Dokumenten oder in welchen Arbeitsbereichen wird die Papierform durch die elektronische Form ersetzt?

Wenn solche Erhebungen vorliegen, wie hoch sind – ggf. in den jeweiligen Arbeitsbereichen – Umfang und/oder Anteil der in elektronischer Form der zur Verfügung gestellten Papiere?

12

Wie hoch ist die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Bundesregierung der in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Dokumente, und welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Nutzerakzeptanz von elektronischen Dokumenten?

13

Gibt es Bestrebungen, die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der öffentlichen Stellen zu erhöhen?

14

Seit wann und wie lange läuft das Pilotprojekt der „elektronischen Akte“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und welche Erfahrungen liegen bislang dazu vor?

15

Wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand, Dokumente mit der notwendigen Sicherheit für die elektronische Bearbeitung bzw. Verwendung zur Verfügung zu stellen?

16

Welche Bestrebungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, die Rechtssicherheit von elektronischen Dokumenten durch offene Standards (auch europaweit) den papiergebundenen zumindest gleichzustellen?

17

Hat die Bundesregierung die im Beschluss vorgesehene Überprüfung der Anteile des verwendeten Recyclingpapiers nach vier Jahren vorgenommen, und wann wird sie die Ergebnisse dieser Überprüfung vorstellen?

18

Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung, ihre Beschaffung offenzulegen, sodass die Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Beschaffung transparenter und sichtbarer wird?

Berlin, den 5. Januar 2015

Kathrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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