Netzentgeltausnahmen in Nordrhein-Westfalen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Netzentgeltausnahmen in Nordrhein-Westfalen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Unternehmen mit wie vielen Zählpunkten bzw. Abnahmestellen sind aktuell in Nordrhein-Westfalen von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) befreit?
In welchen Jahren wurden diese Unternehmen seit dem Jahr 2011 (teil-)befreit, und welche konkreten Firmen betrifft dies?
Auf welche Summe addieren sich die Befreiungen nach § 19 StromNEV für die begünstigten Unternehmen in den Jahren 2014 und 2015?
Wie hoch war diese Summe für das Jahr 2011?
Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Befreiung pro Unternehmen in Nordrhein-Westfalen?
Wie viele Anträge aus Nordrhein-Westfalen mit wie vielen Abnahmestellen sind aktuell beim § 19 StromNEV noch nicht entschieden, und auf welche Summe in Megawattstunden addieren sich diese offenen Anträge?
Wie viele Anträge von Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen nach § 19 StromNEV wurden bisher negativ beschieden?