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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Netzentgeltausnahmen in Nordrhein-Westfalen

Gem. Stromnetzentgeltverordnung teilweise bzw. vollständig befreite Unternehmen seit 2011, Gesamtsummen und durchschnittliche Befreiungen pro Unternehmen, noch nicht entschiedene und negativ beschiedene Anträge<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/368605.01.2015

Netzentgeltausnahmen in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Netzentgeltausnahmen in Nordrhein-Westfalen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Unternehmen mit wie vielen Zählpunkten bzw. Abnahmestellen sind aktuell in Nordrhein-Westfalen von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) befreit?

2

In welchen Jahren wurden diese Unternehmen seit dem Jahr 2011 (teil-)befreit, und welche konkreten Firmen betrifft dies?

3

Auf welche Summe addieren sich die Befreiungen nach § 19 StromNEV für die begünstigten Unternehmen in den Jahren 2014 und 2015?

4

Wie hoch war diese Summe für das Jahr 2011?

5

Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Befreiung pro Unternehmen in Nordrhein-Westfalen?

6

Wie viele Anträge aus Nordrhein-Westfalen mit wie vielen Abnahmestellen sind aktuell beim § 19 StromNEV noch nicht entschieden, und auf welche Summe in Megawattstunden addieren sich diese offenen Anträge?

7

Wie viele Anträge von Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen nach § 19 StromNEV wurden bisher negativ beschieden?

Berlin, den 5. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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