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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Environmental Goods Agreement

Laufende Vertragsverhandlungen zur Liberalisierung des internationalen Handels mit Umweltgütern, insbes. durch Zollsenkungen: ökonomische Auswirkungen des EGA (Definition von Waren, Technologien oder Dienstleistungen als Umweltgüter, Im- und Exporte, Zölle und andere Handelshemmnisse), Verhandlungsziele, -inhalte und -ablauf, möglicher Beitrag zu Umwelt- und Klimazielen (Ausbau erneuerbarer Energien, Behandlung von CCS, Fracking, Atomenergie und Kohle), Auswirkungen auf Drittstaaten, Wechselwirkungen mit anderen Klima-, Umweltschutz- und Handelsabkommen<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/368705.01.2015

Environmental Goods Agreement

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Oliver Krischer, Claudia Roth (Augsburg), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juli 2014 starteten in Genf die Verhandlungen zum sogenannten Environmental Goods Agreement (EGA). Ziel des Abkommens ist es, den Handel mit Umweltgütern zwischen 14 Vertragspartnern zu liberalisieren. Neben der Europäischen Union (EU) sitzen die USA, Australien, Kanada, China, Costa Rica, Hong Kong, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, Singapur, die Schweiz und Chinesisch-Taipei mit am Verhandlungstisch. Diese Länder vereinen laut US-Handelsbeauftragen (USTR) derzeit rund 86 Prozent des weltweiten Handels mit Umweltgütern auf sich (www.ustr.gov/about-us/press-office/fact-sheets/2014/July/WTO-EGA-Promoting-Made-in-America-Clean-Technology-Exports-Green-Growth-Jobs). Obwohl das EGA zunächst lediglich plurilateral ausgehandelt wird, ist das Ziel laut Bundesregierung, „die Ergebnisse multilateral auf alle WTO-Mitgliedsstaaten auszuweiten“ (www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=242722.html). Die Handelserleichterungen sollen vor allem durch Zollsenkungen auf 54 in der sogenannten APEC-Liste (APEC – Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft, www.apec.org/Meeting-Papers/Leaders-Declarations/2012/2012_aelm/2012_aelm_annexC.aspx) benannten Umweltgüter erreicht werden. Auf dieser sind neben Photovoltaikanlagen und Windturbinen auch Einzelteile elektronischer Anlagen oder für die Effizienzsteigerung von industriellen Prozesse benötigte Bauteile. Der Zollsatz soll bei diesen Gütern 5 Prozent des Warenwerts nicht übersteigen. Somit handelt es sich nicht um ein Freihandelsabkommen, sondern Intention ist laut US-Präsident Barack Obama „zu helfen, dass mehr Staaten über die schmutzige Phase der Entwicklung springen und der ‚globalen low-carbon-economy‘ beitreten“ (www.ustr.gov/about-us/press-office/factsheets/2014/July/WTO-EGA-Promoting-Made-in-America-Clean-Technology-Exports-Green-Growth-Jobs). Fragen zur Abdeckung von z. B. Umweltdienstleistungen, der Harmonisierung von technischen Vorschriften oder über die Modalitäten der regelmäßigen Aktualisierung sind aber noch ungeklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Ökonomische Auswirkungen

Fragen48

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Umweltgüter, und welche Waren, Technologien oder Dienstleistungen zählt sie dazu?

2

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn wichtigsten Umweltgüter, die Deutschland in Länder außerhalb der EU importiert bzw. exportiert (bitte nach Warenwert/Jahr auflisten)?

3

Wie haben sich die Importe/Exporte der in Frage 2 genannten wichtigsten Umweltgüter in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4

Wie viel Prozent des weltweiten Handels mit Umweltgütern in Höhe welchen Gesamtvolumens entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren auf die Bundesrepublik Deutschland?

5

Sind der Bundesregierung Prognosen bekannt, welches die zehn wichtigsten Umweltgüter bis zum Jahr 2030 für die Bundesrepublik Deutschland werden (bitte nach Warenwert/Jahr für Importe und Exporte auflisten)?

6

Welche Zölle werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Verhandlungspartnern heute auf Umweltgüter erhoben (bitte für alle Güter der APEC-Liste jeweils durchschnittlich und in der Spitze angeben)?

7

Welche Auswirkungen ergeben sich derzeit nach Einschätzung der Bundesregierung aus bestehenden Zollschranken und anderen Handelshemmnissen für den Import von Umweltgütern in die EU und nach Deutschland?

8

Welche Auswirkungen ergeben sich derzeit nach Einschätzung der Bundesregierung aus bestehenden Zollschranken und anderen Handelshemmnissen für den Export von Umweltgütern in Drittstaaten?

9

Welche Effekte hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine (weitgehende) Abschaffung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen im Rahmen des EGA?

10

Welche ökonomischen Chancen sind für die Bundesregierung mit dem Zustandekommen eines ambitionierten EGA verbunden, und auf welche Studien bzw. Prognosen stützt sie sich in ihrer Einschätzung?

11

Welche Branchen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung besonders stark profitieren, und von welchen Effekten für Wachstum und Beschäftigung geht die Bundesregierung aus?

12

Welche Branchen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Abbau von Zöllen im EGA Nachteile durch die Konkurrenz auf den Weltmärkten erfahren, und welche Untersuchungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

13

Wie schätzt die Bundesregierung mögliche negative Auswirkungen durch Umlenkungseffekte bei der Nachfrage in anderen EU-Mitgliedstaaten – weg von Produkten „made in Germany“ – ein, und auf welche Studien stützt sie sich dabei?

14

Sieht die Bundesregierung Risiken durch den Abschluss eines ambitionierten EGA, und wenn ja, welche, und wie begegnet sie diesen?

Zeitplan und Verhandlungsziele

15

Wann wurde der Europäischen Kommission das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen zum EGA erteilt, und hat sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung dieses Mandats eingesetzt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter wurden vor Aufnahme der Verhandlungen konsultiert?

In welcher Form, und mit welchem Ergebnis?

17

Wie viele Verhandlungsrunden haben bislang stattgefunden, und mit jeweils welchen Ergebnissen?

18

Wie ist das weitere Vorgehen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Für wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?

Bis wann wird ein Abschluss der Verhandlungen angestrebt?

19

Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten das EGA ratifizieren müssen, oder handelt es sich um ein reines EU-Abkommen?

Teilt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung diese Einschätzung?

20

Welches sind – neben Zollsenkungen – ggf. weitere Bestandteile des Abkommens?

Werden im Rahmen des EGA Vereinbarungen zu regulatorischer Kooperation oder Investitionsschutzvereinbarungen angestrebt?

Wenn ja, in welcher Form?

21

Ist im EGA die Einrichtung von Gremien zur regulatorischen Kooperation geplant, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung, in welcher Form (z. B. öffentlich/nichtöffentlich), mit welchem Mandat, und in welcher Besetzung?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Rahmen des Abbaus nichttarifärer Handelshemmnisse im EGA auch die Liberalisierung umweltbezogener Dienstleistungen angestrebt wird?

Wenn ja, welcher Dienstleistungen, und unter welchen Vorzeichen (Marktzugang/Inländerbehandlung/Negativ- bzw. Positivlistenansatz)?

23

Falls eine Liberalisierung umweltbezogener Dienstleistungen im EGA angestrebt wird, hat sich die Bundesregierung für die Verwendung von Positivlisten eingesetzt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Möglicher Beitrag des EGA zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen

24

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Rolle des Handels bei der Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Umwelt- und Klimaziele?

25

Welchen Beitrag könnte konkret das EGA aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Umwelt- und Klimaziele leisten?

26

Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung Verhandlungsfortschritte beim EGA für die Verabschiedung eines ambitionierten Klimaabkommens Ende 2015 in Paris leisten, und wie verbindet sie beide Verhandlungen miteinander?

27

Sieht die Bundesregierung die Verabschiedung eines ambitionierten Klimaabkommens Ende 2015 in Paris als Grundlage für den Abschluss des EGA, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?

28

Könnte nach Auffassung der Bundesregierung der vorherige erfolgreiche Abschluss der EGA-Verhandlungen als Grundlage für die Verabschiedung eines ambitionierten Klimaabkommens im Jahr 2015 in Paris dienen?

Inwiefern bzw. inwiefern nicht?

29

Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein erfolgreicher Abschluss des EGA für die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Deutschland und Europa?

30

Inwieweit wird die Bundesregierung nach einem erfolgreichen Abschluss des EGA ggf. ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien anpassen (bitte begründen)?

31

Ist die Ratifizierung internationaler Umweltschutzabkommen Voraussetzung für einen Beitritt zum EGA, und wenn nein, warum nicht?

32

Welche Definition von „Umweltgütern“ liegt der APEC-Liste zugrunde, und teilt die Bundesregierung diese Definition?

33

Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) als Umwelttechnologie zu fördern?

Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

34

Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch das sogenannte Fracking als Umwelttechnologie zu fördern?

Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

35

Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch die Atomenergie als Umwelttechnologie zu fördern?

Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

36

Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch Technologien zur effizienteren Nutzung von Kohle zu fördern?

Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

37

Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission zur Behandlung von CCS, Fracking, Atomenergie und Kohle im Rahmen von EGA geäußert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

38

Welche Flexibilität bietet nach Einschätzung der Bundesregierung das EGA-Mandat zur Erweiterung der APEC-Liste während oder nach Abschluss der Verhandlungen, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass auch neue technologische Entwicklungen zeitnah in das Abkommen integriert werden können?

Auswirkungen auf Drittstaaten, Wechselwirkungen mit anderen Handelsabkommen bzw. Verhandlungen zu Handelsabkommen

39

Inwieweit werden im Rahmen der Verhandlungen zu EGA auch die Effekte auf Drittstaaten berücksichtigt, z. B. die Auswirkungen auf Entwicklungs- und Schwellenländer durch mögliche Umlenkungen von Handelsströmen?

Wenn ja, welche Untersuchungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und wenn nein, warum nicht?

40

Sehen die Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die gezielte Förderung der Nutzung von Umwelttechnologien vor, z. B. durch Technologietransfers?

Wenn ja, wie sollen diese konkret ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?

41

Werden im Rahmen der Verhandlungen vorhandene und/oder künftige Subventionsregime und Unterstützungsmaßnahmen für Umweltgüter (z. B. Einspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien) thematisiert?

Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?

Wenn nein, warum nicht?

42

Wie ist die angekündigte mögliche Ausweitung des EGA auf alle WTO-Mitgliedstaaten (WTO – Welthandelsorganisation) geplant?

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, einen Beitrittsanspruch in dem Abkommen zu verankern?

Wenn ja, in welcher Form, und unter welchen Bedingungen?

43

Welche möglichen Wechselwirkungen sieht die Bundesregierung mit anderen geplanten Handelsabkommen, z. B. CETA (Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada), TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA) und TiSA (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)?

44

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in CETA und TTIP geplanten Investitionsschutzvereinbarungen einer ambitionierten Weiterentwicklung (umwelt-)technischer Normen entgegenstehen, z. B. durch Klagen von Herstellern, deren nichtinnovative Produkte vom Markt genommen werden müssten?

45

Inwieweit könnte man aus Sicht der Bundesregierung angesichts der öffentlichen Kritik an CETA und TTIP bei gleichzeitigem Interesse an einem Abkommen, das Umweltschutz und die Vereinheitlichung technischer Normen für Umweltgüter voranbringt, bei Verabschiedung eines ambitionierten EGA von CETA und TTIP absehen?

Berlin, den 5. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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