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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Bearbeitungsdauer, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina, Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung des Prinzips der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer von Asylanhörungen, Anerkennungen ohne mündliche Anhörung, Traumatisierungen Asylsuchender<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.01.2015

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/371307.01.2015

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.

So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/705). Die sogenannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien oder Mazedonien zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland führt.

Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union für die Asylprüfung zuständig sei. Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen. Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland seit Januar 2011 wegen der dortigen erheblichen Mängel im Asylsystem ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren die Weiterflucht in andere Länder der Europäischen Union.

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2013 vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den insgesamt 35 280 Ersuchen standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aufgrund individueller Besonderheiten –, oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der Europäischen Union ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden für Dublin-Verfahren trotz der geringen realen Verteilungswirkung zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.

Eine weitere Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der Europäischen Union sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durchschnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen, im Jahr 2013 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder. 2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2014, im Gesamtjahr 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote, bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte der vorherigen Quartals nennen)?

4

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen), wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und auch nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?

4

a) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Dublin-Verfahren, d. h. in den Fällen, in denen Ersuchen zur Übernahme nach der Dublin-Verordnung gestellt wurden (bitte nach den Zielländern der Ersuchen differenzieren)?

4

b) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

c) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder des Westbalkans, Syriens und Iraks herausgerechnet werden (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

d) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in rein schriftlichen Verfahren zur beschleunigten Anerkennung von Asylsuchenden aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen (bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?

4

e) Wie lange war in den genannten Zeiträumen durchschnittlich die Zeit bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lange die durchschnittliche Zeit nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Soweit zu den obigen Unterfragen keine empirischen Erkenntnisse vorliegen sollten, wird um entsprechende Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF gebeten.

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern (EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) basierenden Dublin-Verfahren angeben und zum Vergleich die Werte des Vorjahres nennen)?

5

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die 15 am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach EU-Mitgliedstaaten und Herkunftsländer differenzieren)?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

d) Wie viele Dublin-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet bzw. wie viele entsprechende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt oder ein Asylprüfverfahren negativ abgeschlossen wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten Ländern und den dort gewährten Schutzstatus machen)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

5

g) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

5

h) Warum gibt es nur vergleichsweise wenige Dublin-Verfahren (im dritten Quartal 2014 waren es weniger als 17 Prozent in Relation zu allen Asylerstanträgen), obwohl doch eine überwiegende Mehrheit aller in Deutschland um Asyl Nachsuchenden über andere EU-Mitgliedstaaten eingereist sein muss (Ausnahme: Einreise aus Drittstaaten auf dem Luft- oder Seeweg), und welche Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF liegen dazu vor, wie viele Asylsuchende über Luft, See- oder Landesgrenzen eingereist sind, wie viele von ihnen legal oder illegal eingereist sind, wie viele mit gefälschten Reisepapieren, mit (zu Recht oder Unrecht erteilten – bitte differenzieren) Visa eingereist sind, wie viele über andere EU-Mitgliedstaaten einreisten usw.?

6

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 (bitte zum Vergleich auch die Werte Vorjahres nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Welche aktuellen Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF oder Erkenntnisse liegen dazu vor, wie viele der Folgeantragsteller (in absoluten und relativen Zahlen, hilfsweise geschätzt) zwischenzeitlich ins Herkunftsland bzw. in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgereist waren bzw. wie viele nach einer Ablehnung in Deutschland verblieben sind?

11

Wie viele sogenannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

12

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2014 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/3055 zu Frage 11 darstellen, bitte zusätzlich noch Angaben zur Gerichtsstatistik in Bezug auf Dublin-Verfahren für die Jahre 2013 und 2014 machen, differenziert nach den Zielstaaten der Überstellung; vgl. Angabe des Präsidenten des BAMF Dr. Manfred Schmidt in „Die Stimmung kann kippen“, www.stern.de vom 4. Dezember 2014: „17 Prozent der [Dublin-]Verfahren dort [beim Verwaltungsgericht] verliere ich“), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens (differenziert nach Erst-, Folge, Widerrufs- und Dublin-Verfahren) lassen sich machen?

13

Wie viele Asyl-Anhörungen gab es im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?

14

Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 bzw. im Vorjahr?

15

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Oktober, November, Dezember 2014 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

16

Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Auswirkungen der Einstufung der drei Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten?

16

a) Wie haben sich – etwa im Vergleich zum Monat vor Inkrafttreten der Regelung – die Antragszahlen, die Zeitdauer der Anhörung, die Dauer der entsprechenden Asylverfahren usw. entwickelt (bitte so genau wie möglich darlegen)?

16

b) Anhand welcher Kriterien, Kennziffern und Umstände wird im BAMF die Frage evaluiert bzw. geprüft, welche Auswirkungen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten hat?

16

c) Haben sich die in die Neuregelung gesetzten Erwartungen bislang erfüllt (bitte darlegen)?

17

Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach dem „annual report on the situation of asylum in the EU 2013“ des EU-Asyl-Unterstützungsbüros EASO (http://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO-AR-final1.pdf) die Anerkennungsquoten in Bezug auf die drei als sicher eingestuften Westbalkanländer in Deutschland im Jahr 2013 bei nur 0,0 bis 0,6 Prozent lagen, während sie z. B. in Italien bei 37 bis 67 Prozent (vor allem humanitärer Schutz), in Frankreich bei drei bis 17 Prozent, in Belgien bei 6 bis 8 Prozent, in Österreich bei 10 Prozent (Serbien) und in Dänemark bei 20 Prozent (Bosnien-Herzegowina) lagen (vgl. a. a. O., S. 46 f), und inwieweit sieht sie angesichts dieser deutlich abweichenden Schutzquoten in anderen Ländern der Europäischen Union die pauschale Sicherheitsvermutung in Deutschland als gerechtfertigt?

18

In Bezug auf welche Herkunftsländer oder bestimmte Fallgruppen (z. B. Dublin-Verfahren) werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist der Stand der Neubesetzung der neu bewilligten 350 Stellen im BAMF bzw. der Einarbeitung entsprechenden Personals, gibt es weitergehende Personalforderungen seitens des BAMF, um den gestiegenen Bedarfen gerecht werden zu können?

19

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren)?

20

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im vierten Quartal 2014 gegenüber dem vorherigen Quartal und insgesamt im Jahr 2014 entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

21

Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?

22

Welchen zeitlichen Umfang nehmen nach der Einschätzung fachkundiger Bediensteter des BAMF bei Anhörungen derzeit im Durchschnitt Fragen und Antworten zur Ermittlung des Reisewegs, zu Umständen der Flucht, zu etwaigen Schleusertätigkeiten, zur mutmaßlichen der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates usw. ein, d. h. nicht zu den eigentlichen Fluchtgründen im Herkunftsland (Schätzungen bitte zur Dauer in Minuten und zum relativen Anteil an der gesamten Anhörung angeben)?

23

In welchem Umfang (bitte Fallzahlen für das Jahr 2014 nennen, differenziert nach Quartalen) macht das BAMF inzwischen bei welchen Herkunftsländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerkennungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§ 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylVfG), wie sind die bisherigen positiven wie negativen Erfahrungen oder Probleme hiermit (bitte so genau wie möglich darlegen), und an welche Ausweitungen dieses Konzepts ist gegebenenfalls gedacht?

24

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 7. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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