Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle Flüchtlinge und Resettlement
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das System des internationalen Flüchtlingsschutzes sieht drei nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge vor: freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland, Integration vor Ort und Umsiedlung in ein sicheres Drittland („Resettlement“, vgl. UNHCR Global Report 2013, S. 59 ff., www.unhcr.org/539809d8e.html). Die Umsiedlung in ein sicheres Drittland entlastet den Erstaufnahmestaat und ermöglicht es den Flüchtlingen, in einem Land aufgenommen zu werden, in dem sie effektiv Sicherheit finden. Für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge stellt die Umsiedlung in ein sicheres Drittland oftmals die einzige Möglichkeit zur Gewährleistung effektiven Schutzes dar.
Dies trifft auf lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Flüchtlinge (im Folgenden: LSBTI-Flüchtlinge) in besonderem Maße zu. Denn oftmals gelten in den Erstaufnahmeländern diskriminierende Gesetze; auch die Aufnahmegesellschaften dieser Länder sind oftmals nicht fähig, den Betroffenen Schutz zu gewähren. Dies zeigt etwa die Situation in der Region der Großen Seen: LSBTI-Flüchtlinge, die vor dem Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo nach Uganda fliehen, sehen sich dort der Verfolgung durch die ugandische Regierung ausgesetzt; LSBTI-Flüchtlinge, die vor dieser Verfolgung etwa nach Kenia fliehen, finden auch dort keine Sicherheit (vgl. human rights first, The Road to Safety – Strengthening Protection for LGBTI Refugees in Uganda and Kenya, New York/Washington 2012, www.humanrightsfirst.org/ wp-content/uploads/pdf/RPP-The_Road_to_Safety.pdf; HIAS, Invisible in the City: Protection Gaps Facing Sexual Minority Refugees and Asylum Seekers in Urban Ecuador, Ghana, Israel, and Kenya, New York/Washington 2013, www.hias.org/sites/default/files/invisible-in-the-city_0.pdf; Organization for Refuge, Asylum and Migration, Blind Alleys – The Unseen Struggles of Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex Urban Refugees in Mexico, Uganda and South Africa, San Francisco 2013).
Folgerichtig hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) erkannt, dass LSBTI-Flüchtlinge unter Umständen als besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu gelten haben (www.unhcr.org.uk/resources/ monthly-updates/october-2010/lgbt.html).
Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit sporadisch Flüchtlinge aus Drittstaaten aufgenommen. Seit dem Jahr 2012 gewährt die Bundesrepublik Deutschland jährlich einem festen Kontingent an Flüchtlingen, die vom UNHCR in Drittstaaten anerkannt wurden, die Aufnahme. In den ersten drei Jahren wurden im Rahmen dieses Resettlement-Programms jährlich 300 Personen aufgenommen. Das Programm soll nun unbefristet fortgeführt werden; jährlich sollen fortan 500 Personen aufgenommen werden (www.bmi.bund.de/ DE/Themen/Migration-Integration/Asyl-Fluechtlingsschutz/ Humanitaereaufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme_node.html).
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt das deutsche Aufnahmeprogramm im Vergleich zu den Aufnahmeprogrammen anderer Länder wenig umfangreich. Jährlich werden weltweit rund 80 000 Flüchtlinge in Drittstaaten umgesiedelt; davon werden etwa 80 Prozent von den USA, Kanada und Australien aufgenommen. Der tatsächliche Bedarf an Resettlement ist um ein Vielfaches größer (www.unhcr.de/mandat/dauerhafte-loesungen/ resettlement.html).
Die Berücksichtigung von LSBTI-Flüchtlingen ist im Aufnahmeprogramm des Bundes nicht festgeschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von LSBTI-Flüchtlingen in Aufnahmeländern, in denen ihnen (ebenfalls) Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität droht, aus menschen- und flüchtlingsrechtlicher Perspektive?
Um welche Aufnahmeländer handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Betroffenen ein (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie können diese Personen nach Auffassung der Bundesregierung wirksam geschützt werden?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Einschätzung des UNHCR für zutreffend, dass diese Personen unter Umständen nur durch die Umsiedlung in einen Drittstaat effektiv geschützt werden können (www.unhcr.org/51de6e5f9.html) und an welchen Kriterien sollte sich die Auswahl eines solchen Drittstaats nach Auffassung der Bundesregierung orientieren?
Inwiefern wird im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – wie vom UNHCR empfohlen (UNHCR Resettlement Guidebook 2014, S. 198 ff.: www.unhcr.org/3d464e176.html) – die sexuelle Orientierung bzw. die Geschlechtsidentität eines Flüchtlings berücksichtigt?
Übernimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Beurteilung des UNHCR, dass ein Flüchtling wegen seiner sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität besonders schutzbedürftig ist, oder unternimmt sie weitere Prüfungen, und ggf. welche?
Wie viele LSBTI-Flüchtlinge wurden im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)?
Wurden außerhalb des Resettlement-Programms des Bundes jemals LSBTI-Flüchtlinge aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft LSBTI-Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aufzunehmen, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu gewährleisten?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den internationalen Schutz von LSBTI-Flüchtlingen zu verbessern?