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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Berliner Erklärung der UNESCO-Weltsportministerkonferenz

Guter und inklusiver Sportunterricht, Unterstützung der Bundesländer, Stärkung der Zusammenarbeit von Akteuren der Sport-, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendpolitik auf nationaler und internationaler Ebene, Grundsatzkonzept zur Planung und Umsetzung von Sportgroßereignissen, Schutz der Integrität des Sports, Kampf gegen Manipulation von Sportwettbewerben, Good Governance im Sport, Wettregulierungsstellen, Bekämpfung von Glücksspielsucht, Doping und Geldwäsche bei Sportwetten; Implementierung von Verhaltenskodizes in Satzungen der Sportverbände<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/388028.01.2015

Umsetzung der Berliner Erklärung der UNESCO-Weltsportministerkonferenz

der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Dr. Gerhard Schick, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz „MINEPS V“, an der mehr als 600 Teilnehmer aus 128 Staaten vom 28. bis 30. Mai 2013 in Berlin teilnahmen, hat laut Aussage der Bundesregierung mit der Verabschiedung der „Berliner Erklärung“ einen wichtigen Meilenstein für die internationale Sportpolitik gesetzt. Federführender Ausrichter war das Bundesministerium des Innern in Kooperation mit der UNESCO, unterstützt vom Weltrat für Sportwissenschaft und Leibes-/Körpererziehung (ICSSPE).

Schwerpunktthemen waren (I) der Zugang zum Sport als grundlegendes Recht für alle, (II) die Förderung von Investitionen in Programme für Sport und Leibeserziehung und (III) die Bewahrung der Integrität des Sports.

Der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, zeigte sich in seiner Eigenschaft als Präsident der Konferenz überzeugt, dass „die Berliner Erklärung wegweisend sein wird für die künftige nationale und internationale Sportpolitik“. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass von MINEPS V ein starker Impuls für die gemeinsame Bewältigung der globalen Herausforderungen im Bereich des Sports ausgehen wird.

Auch wenn die Berliner Erklärung keine rechtliche Bindung hat, steht die Bundesregierung politisch in Verantwortung für eine Umsetzung der Vereinbarungen. Die folgenden Fragen nehmen Bezug auf den Stand der Umsetzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Für welche der in der Berliner Erklärung festgehaltenen Selbstverpflichtungen der Ministerinnen und Minister sowie der Punkte 3.24 bis 3.36 sieht die Bundesregierung einen kurz-, mittel- oder langfristigen Handlungs- und Umsetzungsbedarf in Deutschland, und für welche nicht (bitte tabellarisch auflisten und im Einzelnen begründen)?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen werden sollte (vergleiche Punkt 1.15 Berliner Erklärung)?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. wird die Bundesregierung sicherstellen, dass guter und inklusiver Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen wird, und dass Sport und körperliche Betätigung an Schulen und allen sonstigen Bildungseinrichtungen fest in den Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen integriert werden?

3

Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zielsetzung, einen guten und inklusiven Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Grund- und Sekundarschulbildung zu initiieren, bereits Kontakt mit den Bundesländern aufgenommen, um mit diesen eine Umsetzung der Selbstverpflichtung zu erreichen?

4

Wenn nein, wann wird die Bundesregierung die Bundesländer kontaktieren?

5

Wie will die Bundesregierung die Bundesländer darin unterstützen, damit das Ziel eines guten und inklusiven Sportunterrichts als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Grund- und Sekundarschulbildung erreicht werden kann?

6

Inwieweit steht einer solchen Unterstützung der Bundesländer durch den Bund das Kooperationsverbot entgegen?

7

Hat die Bundesregierung vor der Zustimmung zu der Berliner Erklärung Rücksprache mit den Bundesländern gehalten, ob und wie diese das Ziel eines guten und inklusiven Sportunterrichts als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in der Grund- und Sekundarschulbildung erreichen wollen und werden?

8

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher für eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Sportorganisationen und Schulen und allen sonstigen Bildungseinrichtungen unternommen, um die Bedingungen für Leibeserziehung und Sport an Schulen zu verbessern (vergleiche Punkt 1.16 Berliner Erklärung)?

9

In welcher Form und wie regelmäßig erfolgt ein Austausch mit anderen Ländern auf europäischer sowie internationaler Ebene hinsichtlich guter Praktiken in der Gestaltung der Sport-, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendpolitik auf nationaler Ebene, in denen sich wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des sozioökonomischen Nutzens von Leibeserziehung und Sport widerspiegeln (vergleiche Punkt 2.20)?

10

Hat die Bundesregierung eine internationale Initiative zur Entwicklung eines schlüssigen Grundsatzkonzepts, in dem die Bedingungen für die Planung und Umsetzung von Sportgroßveranstaltungen und Sport-Mega-Events sowie für die Teilnahme an den entsprechenden Bewerbungsverfahren festgelegt sind, geplant, oder hat sie dieses vor? Wenn nein, warum nicht (vergleiche Punkt 2.29)?

11

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Integrität des Sports“?

12

Gibt es zum Begriff „Integrität des Sports“ eine gesetzliche Legaldefinition, oder ist eine solche geplant?

13

An welcher Position wird sich die Bundesregierung an der Übernahme der Führung bei der Bewertung des Wesens und des Ausmaßes der Bedrohungen für die Integrität des Sports und bei der Entwicklung geeigneter Strukturen zur Eindämmung dieser Bedrohungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene beteiligen (vergleiche Punkt 3.17)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Wesen und das Ausmaß der Bedrohungen für die sogenannte Integrität des Sports, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?

15

Welche Strukturen und Instrumente bestehen dazu in Deutschland, und sind diese aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig und geeignet zur Abwehr von Bedrohungen für die sogenannte Integrität des Sports?

16

Welche Good-Practice-Beispiele will die Bundesregierung in Bezug auf den Austausch über den Kampf gegen Manipulation von Sportwettbewerben beitragen (vergleiche Punkt 3.18)?

17

Plant die Bundesregierung die Gründung neuer Gremien, um sicherzustellen, dass die Anstrengungen zum Schutz der Integrität des Sports von der gesamten Sportbewegung, den Regierungen, den Strafverfolgungsbehörden, der Glücksspielindustrie, den Medien und den Sportlerinnen und Sportlern mitgetragen werden, und gibt es Vorbilder aus anderen EU-Mitgliedstaaten, an denen sich die Bundesregierung dabei orientiert (vergleiche Punkt 3.6)?

18

In welcher Form will die Bundesregierung Maßnahmen der Sportbewegung zur Vorbeugung und für Good Governance fördern und unterstützen, und wie wird dies national oder international geschehen (vergleiche Punkt 3.20)?

19

In welcher Form fördert die Bundesregierung die interdisziplinäre Erforschung der Manipulation von Sportwettbewerben (vergleiche Punkt 3.22)?

20

Misst die Bundesregierung der Aufklärung krimineller Aktivitäten im Bereich des Sports eine Bedeutung bei, und hat sie dazu finanzielle Mittel oder andere Formen der Förderung bereitgestellt (vergleiche Frage 3.24)?

21

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der am 18. September 2014 gezeichneten Konvention des Europarates gegen Spielabsprachen zu, und welche Länder haben diese Konvention nach Kenntnis der Bundesregierung gezeichnet?

22

Sind bislang konkrete Schritte infolge der Unterzeichnung der Konvention gegen Spielabsprachen erfolgt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

23

Sind bereits Meldungen über Spielmanipulationen bei der im Jahr 2013 angesiedelten Kontaktstelle des Bundesministeriums des Innern eingegangen, und wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung dieser Stelle?

a) Wenn ja, welche Meldungen sind eingegangen (bitte nach Art des Vorganges, Zeitpunkt und Absender der Meldung sowie Bearbeitungsstatus gliedern)?

b) Wenn bisher keine Meldungen eingegangen sind, wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontaktstelle in Bezug auf ihre Sinnhaftigkeit?

c) Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten zur Unterhaltung der Kontaktstelle jährlich?

24

Tauscht die Kontaktstelle des Bundesministeriums des Innern ihre Erkenntnisse über Spielmanipulationen mit den Betreibern der Frühwarnsysteme der privaten Sportwettenanbieter (European Sports Security Association – ESSA) und der europäischen Lotterien (European Lotteries Monitoring System – ELMS) aus?

25

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, über die seit dem Jahr 2013 beim Bundesministerium des Innern angesiedelte Kontaktstelle hinaus, im Bereich der Spielmanipulation im Sport zu ergreifen?

26

Zu welchen Gelegenheiten und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung mit den Bundesländern in Gespräche eingetreten, um in Strafverfolgungs- und Justizbehörden eine angemessene operative Kapazität sicherzustellen, um die Manipulation von Sportwettbewerben bekämpfen zu können (vergleiche Punkt 3.25)?

27

Hat die Bundesregierung die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen zur unmittelbaren Abschreckung gegen die Manipulation von Sportwettbewerben geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen (vergleiche Punkt 3.26)?

28

Plant die Bundesregierung, sich für die Einführung von Wettregulierungsstellen einzusetzen, und wie könnten diese ausgestaltet sein (vergleiche Punkt 3.29)?

29

In welcher Form will die Bundesregierung die präventive Bildungsarbeit gegen die Glücksspielsucht stärken (vergleiche Punkt 3.29)?

30

Welche Mitgliedstaaten der UNESCO sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang dem UNESCO-Übereinkommen gegen Doping im Sport noch nicht beigetreten, und welchem dieser Länder hat die Bundesregierung in welcher Form einen Beitritt nahegelegt (vergleiche Punkt 3.33)?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der Geldwäsche bei Sportwetten, und welche Erkenntnisse hat sie über die Höhe der in diesem Bereich gewaschenen Summen?

32

Sind Anbieter von Sportwetten ausnahmslos Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes?

33

Wie viele Verdachtsmeldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Anbieter von Sportwetten erstattet?

34

Gibt es etablierte Abstimmungsgremien zwischen dem für die Wahrung der Integrität des Sports zuständigen Bundesministerium des Innern und den für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages zuständigen Landesbehörden?

35

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“, dass zur Geldwäschebekämpfung auf dem Gebiet der Sportwetten Handlungsbedarf bestehe?

36

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die getroffenen Maßnahmen und Initiativen infolge der vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“ vor?

37

Hat die Bundesregierung hier schon Maßnahmen und Initiativen beschlossen bzw. umgesetzt?

a) Wenn ja, welche (bitte nach Maßnahmen und Stand der Umsetzung auflisten)?

b) Wenn nein, warum nicht?

38

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Projekts „Staying on Side: How to Stop Match-Fixing“, das zwischen Januar 2013 und Juni 2014 durchgeführt wurde und an dem auch der Deutsche Fußball-Bund e. V. – DFB und die Bundesligastiftung – DFL beteiligt waren?

Welche konkreten Präventionsansätze und Mechanismen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Ländern implementiert?

39

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Stand der Implementierung von Verhaltenskodizes, Verboten und sportrechtlichen Sanktionen in den Satzungen der Sportverbände, wie sie in der verabschiedeten „Entschließung zu organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen und Initiativen“ (2013/2107 (INI)) vorgeschlagen wird, und wie verhält sie sich vor diesem Hintergrund zu der Aussage, die Autonomie des Sports müsse gewahrt bleiben?

40

Wie verhält sich die Bundesregierung zum Einwand der Sportverbände, dass die Autonomie des Sports jederzeit gewahrt bleiben müsse (vgl. z. B. die Publikation von DFB und DFL zu aktuellen Themen der europäischen Sportpolitik, www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/47440-EU_Sportpolitik_DFB-DFL_Okt-2014.pdf, zuletzt abgerufen am 21. Januar 2015), und wie vereinbart sie diesen Einwand mit den in MINEPS V festgelegten Vorschlägen?

41

Wie verhält sich die Bundesregierung zum Ergebnis der im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission vorgelegten „Studie über Spielmanipulationen im Sport“, dass statt neuer Vorschriften und Gesetze vor allem die grenzüberschreitende Strafverfolgung im Bereich der Spielmanipulationen im Sport verbessert werden müsse, wozu auch der politische Wille der Akteure vorhanden sein müsse?

42

Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der „Studie über die Durchführbarkeit einer möglich künftigen Beobachtungsfunktion im Bereich Sport in der EU“, welche die Europäische Kommission am 30. Juli 2013 veröffentlicht hat und wonach es bislang aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Vernetzung keine ausreichenden Möglichkeiten der sportpolitischen Kooperation auf EU-Ebene gibt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für eine effektive Kooperation im Bereich der Integrität des Sports?

43

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung eines am 14. Mai 2013 vom International Olympic Committee – IOC beschlossenen weltweiten „Frühwarnsystems der Olympischen Bewegung“ zur Überwachung von Wetttätigkeiten im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen vor?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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