Zu den Plänen der Bundesregierung für die NS-Aufarbeitung der Bundesressorts
der Abgeordneten Renate Künast, Ulle Schauws, Kai Gehring, Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Obwohl die zeitgeschichtliche Forschung die NS-Zeit sowie die sachlichen und personellen Kontinuitäten über diese Zeit hinaus bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland untersucht hat und auch private Unternehmen und Institutionen ihre eigene Geschichte in vielen Fällen eigenständig wissenschaftlich aufgearbeitet haben, hinken die Ministerien und Behörden des Bundes auf diesem Gebiet immer noch weit zurück. Dies ist umso mehr zu bedauern, als diese Untersuchung einen Beitrag zur Aufklärung leisten kann, warum nationalsozialistisches Gedankengut weiterhin in der bundesdeutschen Gesellschaft wirkt.
Das Auswärtige Amt hat – initiiert vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Joschka Fischer – mit seinem Forschungsprojekt und dessen Schlussbericht „Das Amt“ vor einigen Jahren damit begonnen, dieses Defizit abzubauen. Nur wenige Ministerien und Behörden des Bundes sind ihm gefolgt. So hatte im Jahr 2005 – initiiert von der damaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Renate Künast – das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Studie in Auftrag gegeben, die im Jahr 2011 veröffentlicht wurde (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/RolleReichsministeriumNSZeit.pdf?__blob=publicationFile). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist mit dem sogenannten Rosenburg-Projekt und einer „Aufarbeiterkonferenz“ insoweit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden.
Wiederholt hat sich auch in der vergangenen Wahlperiode die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Kleinen Anfragen und Anträgen (Bundestagsdrucksache 17/3804, Bundestagsdrucksache 17/4586, Plenarprotokoll 17/86, S. 9709C bis D, Bundestagsdrucksache 17/3929, Bundestagsdrucksache 17/10068, Bundestagsdrucksache 17/12884) mit der Aufarbeitungsfrage auseinandergesetzt.
In seiner Plenarrede vor dem Deutschen Bundestag am 25. November 2014 kündigte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, an, dass der Abschlussbericht des Rosenburg-Projekts gegen „Ende des kommenden Jahres“ vorliegen soll (Plenarprotokoll 18/68, S. 6453 (B)). Bereits heute zeichne sich ab, dass „die NS-Verstrickung der Nachkriegsjustiz und unseres Ministeriums […] noch weitaus tiefer [war], als bekannt“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden haben bislang Forschungsprojekte begonnen oder abgeschlossen, die die Historie der NS-Ressorts oder -Behörden beleuchten, die die Aufgaben und Zuständigkeiten der heutigen Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden wahrgenommen haben (bitte mit Titel, Forschungsauftrag, verantwortlichen Forscherinnen und Forscher und Bearbeitungsstand auflisten)?
Welche dieser Forschungsprojekte erfassen auch die Zeit nach 1945 mit ihren personellen und sachlichen Kontinuitäten?
Falls die Erforschung jener Kontinuitäten nicht Bestandteil von begonnenen oder abgeschlossenen Forschungsprojekten der Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden war bzw. ist, welche Erwägungen sprachen bei den einzelnen Projekten dagegen, sie einzubeziehen?
Welche Haushaltsmittel sind für diese Forschungsprojekte von den Bundesressorts aufgewendet oder beantragt worden?
Auf welche Weise wird bzw. wurde bei den begonnenen oder abgeschlossenen Forschungsprojekte der Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen sichergestellt?
Haben die Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitutionen jeweils (bitte auflisten) uneingeschränkten Zugang zu den einschlägigen Sach- und Personalakten?
Bestehen hier Restriktionen?
Wenn ja, welche, und warum?
Welche Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden haben bislang keine Forschungsprojekte begonnen oder abgeschlossen, die die Historie der NS-Ressorts oder -Behörden beleuchten, die die Aufgaben und Zuständigkeiten der heutigen Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden wahrgenommen haben, und aus welchen Gründen (bitte auflisten)?
Haben die in der Antwort zu Frage 7 benannten Bundesressorts zumindest Planungen bezüglich solcher Forschungsprojekte?
Wie stellt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, „die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Bundesbehörden voranzutreiben“, sicher?
Welche konkreten Schritte der Umsetzung sind in dieser Legislaturperiode bereits erfolgt?
Welche Institution der Bundesregierung koordiniert die Einhaltung dieser Vereinbarung sowie die einzelnen Forschungsprojekte der Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden?
Beabsichtigen die Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden mitsamt den ihnen angeschlossenen Forschungsteams, der Öffentlichkeit Einblicke in ihre laufenden Arbeiten zu NS-Aufarbeitung zu gewähren?
Wenn ja, in welcher Form soll dieses erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die laufenden bzw. geplanten Forschungsvorhaben organisiert bzw. vorgesehen?
Ist sie unter demokratischen Gesichtspunkten möglicherweise geradezu zwingend?
Inwieweit sieht die Bundesregierung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingeschlagenen Weg der „public history“ als Vorbild für partizipative Öffentlichkeitsbeteiligung an?
Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit diesem Verfahren gemacht?
Wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem ihm angeschlossenen Forscherteam eine weitere „Aufarbeiterkonferenz“ durchführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, soll diese Veranstaltung auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ergebnisse und Zwischenergebnisse der einzelnen Forschungsprojekte der Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden einen öffentlichen Diskurs eröffnen müssen?
Wenn ja, in welcher Weise soll dieses bewerkstelligt werden?
Sieht die Bundesregierung darüber hinaus die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten für die breite Öffentlichkeit nachhaltig zu sichern?
Wenn ja, in welcher Weise soll dieses erfolgen (bitte einzeln nach den Bundesressorts und nachgeordneten oberen Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insoweit der Präsentation durch Ausstellungen bei?
Bestehen vergleichbare konkrete Planungen der übrigen Ressorts, wie sie das damalige Bundesministerium der Justiz in ihrer Antwort zu Frage 16 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. August 2012 „Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz“ (Bundestagsdrucksache 17/10495, S. 6) dargelegt hat?
Hat die Bundesregierung Haushaltsmittel für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und eine nachhaltige Sicherung der Forschungsprojekte bereitgestellt?
Welche Ressorts haben hierfür bereits Haushaltsmittel eingeworben bzw. beantragt?
Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten verbindlich zur Schulung und Fortbildung der Bediensteten der Ressorts und oberen Bundesbehörden einzusetzen?
Welche personellen und sachlichen Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesbezüglich (vgl. Frage 20) den Ergebnissen der Forschungsprojekte in didaktischer Hinsicht zu?
Teilt sie die von Prof. Dr. Micha Brumlik in der Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 vertretene Auffassung: „Vor allem ist es um einer Vertiefung des demokratischen Ethos der Beamten und Angestellten der betroffenen Ministerien unerlässlich, die Ergebnisse der Forschung den Mitarbeitern der jeweiligen Ministerien in Form einer obligatorischen Fort- und einer fakultativen Weiterbildung zu vermitteln.“?