BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundesförderung der Migrationsberatung für erwachsene Einwanderinnen und Einwanderer

Detailfragen zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE): Beratungs- und Personalstellen, Beratungen nach Gruppen (Spätaussiedler, Neu- bzw. Altzuwanderer, Unionsbürger u.a), Betreuungsschlüssel, Erstberatung aller Neuzuwanderer, individuelle Integrationsvereinbarungen, aufsuchende Beratung, Haushaltsmittel, Einrichtung von Beratungsstellen mit Mitteln des EU-Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP), Kohärenz der Beratungsangebote, Integrationsmanagement der MBE, Zugang arbeitsuchender Asylbewerber zu Sprachförderung und Beratungsangeboten, Evaluierung der MBE<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/394104.02.2015

Bundesförderung der Migrationsberatung für erwachsene Einwanderinnen und Einwanderer

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Anja Hajduk, Ulle Schauws, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein den Integrationskurs ergänzendes Beratungsangebot. Dieses Beratungsangebot ist der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit vielen Jahren ein großes Anliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7471).

Leider ist die MBE bundesweit seit Jahren unterfinanziert: So sollte die MBE im Jahr 2015 zunächst nur 26,3 Mio. Euro erhalten – das sind 4 Mio. Euro weniger, als ihnen die damalige Bundesregierung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor zehn Jahren zur Verfügung gestellt hatte. Erst zum Ende der Haushaltsberatungen stellte die Große Koalition noch einmal zusätzlich 8 Mio. Euro zur Verfügung. Aber auch das wird letztlich nicht ausreichen, um die steigende Nachfrage nach einer qualifizierten Migrationsberatung zu befriedigen.

Für das Jahr 2015 erwartet das Bundesministerium des Innern (BMI), dass der Zulauf zur MBE infolge der aktuellen Einwanderungsdynamik auf einem spürbar höheren Niveau als in den Vorjahren liegen werde. Im Jahr 2013 wurde ein Anstieg der Beratungsverfahren um 15 Prozent festgestellt. Diese Tendenz wird sich wohl fortsetzen. Gleichzeitig aber wird die Zahl der geförderten MBE-Stellen nicht erhöht, sondern – im Gegenteil – reduziert. Infolgedessen wird jede Beraterin und jeder Berater künftig 300 Fälle betreuen (früher waren 60 Betreuungsfällen pro Beraterin bzw. Berater vorgesehen) – das ist eine Steigerung um 500 Prozent. Das kann nicht ohne negative Folgen für die Qualität der MBE bleiben.

Die Große Koalition hat sich bei der MBE sehr viel vorgenommen:

  • Alle Neueinwanderinnen und -einwanderer sollen – gemäß Zielsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD – eine Erstberatung durch die MBE erhalten. Der Abschluss von sog. Integrationsvereinbarungen soll fortgesetzt werden – obwohl es sich hierbei letztlich nur um rein symbolische Absprachen handelt, die weder die Einwanderinnen und Einwanderer noch die staatlichen Behörden rechtlich bindet. Das BMI schätzt, dass die Zahl der Integrationsvereinbarungen und die damit verbundene Mehrarbeit im Zuge der Umsetzung des Koalitionsvertrages deutlich zunehmen werden.
  • Die MBE sollen nicht nur mehr Menschen beraten, sie sollen auch anderweitig deutlich mehr leisten: Das sog. Integrationsmanagement der MBE und deren örtliche Netzwerkarbeit (mit Integrationskursträgern, Ausländerbehörden, Jobcentern, Trägern der Grundsicherung, sonstigen kommunalen Stellen und Regeldiensten sowie mit den Jugendmigrationsdiensten) soll ausgebaut, intensiviert bzw. optimiert werden.
  • Darüber hinaus will das BMI, dass die MBE in bestimmten Fällen eine „aufsuchende Beratung“ durchführt (BMI-Schwerpunktepapier für das Haushaltsjahr 2014, S. 74).

Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass sie zunehmend von Asylsuchenden konsultiert werden. Auch dies erhöht den Aufwand um ein Vielfaches.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

In wie vielen Einrichtungen wurde bzw. wird MBE in den Jahren 2009 bis 2014 angeboten (bitte aufschlüsseln)?

2

Über wie viele Personalstellen verfügte die MBE in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie viele Menschen wurden in den Jahren 2009 bis 2014 beraten?

4

Ist es zutreffend, dass Beraterinnen bzw. Berater in der MBE künftig jeweils 300 Fälle betreuen sollen?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Qualität der MBE gewährleisten, wenn sie zugleich von einer Erhöhung der Mittel für die MBE absieht?

5

Plant die Bundesregierung die Ankündigungen aus ihrem Koalitionsvertrag a) Gewährleistung einer MBE-Erstberatung für „alle Neuzuwanderinnen und -zuwanderer“, b) „Deutlicher Ausbau“ der Zahl der durch die MBE getroffenen individuellen Integrationsvereinbarungen im Jahr 2015 umzusetzen, und wenn ja, wann, und welche Haushaltsmittel in welcher Höhe hat das BMI hierfür eingeplant?

6

Sollen die MBE die vom BMI angekündigte „aufsuchende Beratung“ durchführen und/oder sollen hierfür Beraterinnen bzw. Berater eingesetzt werden, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert?

7

Welche Zielgruppe soll diese „aufsuchende Beratung“ haben, und wie wird sie von der Bundesregierung definiert?

8

Warum soll sich die „aufsuchende Beratung“ nur an diese Zielgruppe richten?

In welcher Höhe hat die Bundesregierung Haushaltsmittel für „aufsuchende Beratung“ im Jahr 2015 eingeplant?

9

In welchen Städten sollen, wie von der Bundesregierung angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2470, S. 8), wie viele über das BMAS bzw. über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) geförderte Beratungsstellen eingerichtet werden, und wie viele Personalstellen sollen im Jahr 2015 geschaffen werden?

10

Wie will das BMI die notwendige inhaltliche Kohärenz zwischen der Beratung durch die MBE und die Arbeit der über EHAP bzw. BMAS geförderten Beratungsstellen sicherstellen und regionale Überschneidungen und Doppelarbeit vermeiden?

11

Möchte die Bundesregierung auch im Jahr 2015 den schon für das Haushaltsjahr 2014 angekündigten Ausbau des Integrationsmanagements der MBE sowie ihrer örtlichen Netzwerkarbeit (mit Integrationskursträgern, Ausländerbehörden, Jobcentern, Trägern der Grundsicherung, sonstigen kommunalen Stellen und Regeldiensten sowie mit den Jugendmigrationsdiensten) fortsetzen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen sollen hierfür ergriffen werden?

b) Welche Haushaltsmittel will das BMI hierfür bereitstellen?

12

Welche zusätzlichen Maßnahmen möchte die Bundesregierung mit den 8 Mio. Euro finanzieren, die ihr am Ende der Haushaltberatungen zur Verfügung gestellt worden sind (bitte aufschlüsseln)?

13

Wie hat sich das Verhältnis von beratenden Alt- und Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern in den Jahren 2009 bis 2014 entwickelt vor dem Hintergrund, dass nach 2.3.2 der MBE-Förderrichtlinien (GMBl. 2010 Nummer 13, S. 260 ff.) „prioritär“ Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer beraten werden sollten?

14

Wie viele Personen aus den nachfolgend genannten Gruppen haben in den Jahren 2009 bis 2014 die MBE in Anspruch genommen (bitte aufschlüsseln):

● Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (2.3.2 der MBE-Förderrichtlinien),

● Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer gemäß § 44 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (2.3.2 der MBE-Förderrichtlinien),

● Altzuwanderinnen und Altzuwanderer mit einem Neuzuwanderern vergleichbaren Integrationsbedarf (2.3.3 der MBE-Förderrichtlinien),

● Altzuwanderinnen und Altzuwanderer mit einer Integrationskursverpflichtung nach § 44a AufenthG (2.3.4 der MBE-Förderrichtlinien),

● freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (2.3.5 der MBE-Förderrichtlinien),

● besonders integrationsbedürftige Altzuwanderinnen und Altzuwanderer (2.3.6 der MBE-Förderrichtlinien),

● Bleibeberechtigte i. S. v. § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG (2.3.7 der MBE-Förderrichtlinien),

● Zuwanderinnen und Zuwanderer unter 27 Jahren (2.3.8 der MBE-Förderrichtlinien)?

15

Wie viele Beratungsvorgänge fanden integrationskursbegleitend statt?

16

Wie hat sich der sog. Erreichungsgrad (von MBE-Vollzeitstellen: Integrationskursteilnehmerinnen und Integrationskursteilnehmer) in den Jahren 2009 bis 2014 entwickelt?

Welche Quote hält das BMI hier für erstrebenswert?

17

Inwiefern hält es die Bundesregierung aus integrations- und arbeitsmarktpolitischen Gründen für sachgerecht, arbeitsuchenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern den Zugang zu staatlich organisierten Sprachförderungsangeboten (Integrationskurse, Kurse des Europäischen Sozialfonds und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) zu eröffnen, damit sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können, und wenn nein, warum nicht?

18

Inwiefern hält es die Bundesregierung aus integrationspolitischen Gründen für sachgerecht, arbeitsuchenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern den Zugang zu staatlich organisierten Beratungsangeboten wie die MBE zu eröffnen?

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung die notwendigen Schritte unternehmen, um die MBE auch für die Zielgruppe der arbeitsuchenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu öffnen, und welche zusätzlichen Haushaltsmittel für die MBE hielte die Bundesregierung für diese Zielgruppenerweiterung der MBE für notwendig?

Wenn nein, warum nicht?

19

Wurde die Arbeit der MBE in den Jahren 2009 bis 2014 evaluiert?

Wenn ja, durch wen, und zu welchen Kosten für den Bundeshaushalt, und mit welchem Ergebnis?

Wo wurden diese Evaluierungsergebnisse veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht?

20

Ist das Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“, wie angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7471), evaluiert worden?

a) Ist es zutreffend, dass die Bietergemeinschaft aus a) dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies) an der Universität Hannover, b) der Fachhochschule Frankfurt am Main und c) der anakonde GbR den Zuschlag für die Evaluierung erhalten haben?

b) Zu welchen Kosten kam die Evaluierung zu welchem Ergebnis bzw. welchen Empfehlungen?

c) Wurden diese Evaluierungsergebnisse veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen