Konzept und Umsetzung der schnellen NATO-Eingreiftruppe Very High Readiness Joint Task Force
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt, Agnieszka Brugger, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf dem NATO-Gipfel in Wales am 4. und 5. September 2014 einigten sich die NATO-Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Situation in der Ukraine auf einen Readiness Action Plan. Teil des Aktionsplans ist die Steigerung der Reaktionsschnelligkeit der NATO-Reaktionskräfte (NRF). Eine streitkräftegemeinsame NRF-Einheit soll in höchster Bereitschaft (Very High Readiness Joint Task Force – VJTF) aufgestellt werden. Dieser neue Verband der NATO soll in der Lage sein, innerhalb weniger Tage verlegt zu werden, um auf sicherheitspolitische Herausforderungen zu reagieren. Die NATO nimmt für sich selbst in Anspruch, auf die Verletzung völkerrechtlicher Normen wie der NATO-Russland-Grundakte durch Russland eine Antwort zu geben, ohne selber diese Grundakte in Frage zu stellen.
Am 5. Februar 2015 werden die NATO-Verteidigungsminister in Brüssel das Konzept der VJTF beschließen. Viele Fragen zur Struktur, Ausrichtung und Aufgabe des Verbandes sind noch offen, insbesondere was die Entscheidungshoheit, die Befehlskette, die Verwendung der Truppen, vor allem aber die Wahrung der Parlamentsbeteiligungsrechte bei der Entsendung bewaffneter Streitkräfte angeht. Angesichts der Planung, die Marschbereitschaft von Teilen der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten, ergeben sich außerdem Fragen zur praktischen Umsetzung des VJTF-Konzepts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Position wird die Bundesregierung bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister und in Bezug auf die VJTF am 5. Februar 2015 vertreten?
Welche vorbereitenden Gespräche über das Konzept der VJTF hat es seitens der Bundesregierung mit welchen NATO-Partnerstaaten im Vorfeld wann gegeben, und mit welchem Inhalt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesen Gesprächen darüber, welche Mitgliedstaaten der NATO sich als Rahmennationen an der VJTF mit welchen Fähigkeiten bzw. bei der NATO angemeldeten oder anzumeldenden nationalen Verbänden beteiligen und welche Mitgliedstaaten weitere Fähigkeiten in kleinerem Umfang bereitstellen oder sich im Sinne des framework nations concept an die Rahmennationen anlehnen sollen (bitte detailliert nach Mitgliedstaat, Art des geplanten Beitrags – Rahmennation oder anlehnendes Mitglied –, Status der Verbindlichkeit des Beitrags, bereitzustellenden Fähigkeiten, personellem Umfang aufschlüsseln)?
Auf welche Bedrohungen und sicherheitspolitischen Herausforderungen will die NATO mit der Etablierung der VJTF reagieren?
Welche militärischen Fähigkeiten, welche Strukturen sowie welcher personelle Umfang werden vor diesem Hintergrund für die VJTF benötigt?
Wie soll die schnellere Verlegefähigkeit der VJTF im Vergleich zur NRF konkret gewährleistet werden, und bis wann soll die VJTF fertig entwickelt und vollständig einsatzbereit sein?
Wer wird den Oberbefehl über die Streitkräfte haben, die im Rahmen der VJTF eingesetzt werden sollen, und wie wird nach Meinung der Bundesregierung eine politische Kontrolle über die Einsatzentscheidung sichergestellt?
Welche Rolle wird der Supreme Allied Commander Europe – SACEUR im Rahmen der VJTF einnehmen, und wie ist die politische Kontrolle durch den NATO-Rat sichergestellt?
Hält die Bundesregierung Konsultationen auf der Ebene des NATO-Rates vor einer Verlegung der VJTF – auch zur Vorbereitung und Durchführung von Übungen und Manövern – für geboten?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung bereits bei einem Zusammenziehen militärischer Verbände, beispielsweise im Rahmen der Vorbereitung einer NATO-Übung oder eines NATO-Manövers unter substantieller Einbeziehung der VJTF, vorheriger politischer Konsultationen und Beschlüsse auf der Ebene des NATO-Rates?
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Mandatierung des Einsatzes von Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten im Rahmen der NRF bzw. VJTF im Sinne des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) geboten,
a) bei der Zusammenziehung von Truppen zu Übungs- und Bereitschaftszwecken,
b) bei der Zusammenziehung im Rahmen der 48-Stunden-Frist, weil ein bewaffneter Einsatz droht?
c) Wie will die Bundesregierung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren zur Mandatierung bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes sicherstellen, insbesondere vor dem Hintergrund einer notwendigen Mandatierung des bewaffneten Einsatzes von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Teil der VJTF innerhalb von nicht mehr als 48 Stunden?
Wie lautet der genaue Auftrag der VJTF, und für welche Aufgaben sollen diese Kräfte entlang der Planungen der NATO eingesetzt werden?
Sollen bestimmte Bedingungen oder Restriktionen für die Verlegung, die Übungspraxis, den etwaigen Einsatz und alle weiteren Aktivitäten der VJTF gelten, und wenn ja, welche (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Welche konkreten Aufgaben wird Deutschland innerhalb der VJTF übernehmen?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten werden von der NRF für die Interims-VJTF abgestellt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Befehls- und Entscheidungskette zu einem möglichen Einsatz der VJTF organisiert?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidungskette in der Standby-Phase für einen möglichen Einsatz der Streitkräfte im Rahmen der VJTF innerhalb von 48 Stunden organisiert?
Ist die Bundeswehr nach Meinung der Bundesregierung in der Lage, erste Truppenteile im Rahmen der VJTF innerhalb von 48 Stunden in Marschbereitschaft zu versetzen?
a) Wenn ja, welcher Anpassungsbedarf ist damit verbunden (bitte detailliert darlegen)?
b) Wenn nein, welche Umstrukturierungen und Anpassungen innerhalb der Bundeswehr sind notwendig, um dies zu gewährleisten, und bis wann plant die Bundesregierung, dies zu realisieren?
c) Welche finanziellen Kosten veranschlagt die Bundesregierung hierfür?
Welche Auswirkungen haben die Planungen zur Etablierung der VJTF für die Bundeswehr und die Einsatzbereitschaft – auch und insbesondere hinsichtlich der Durchhaltefähigkeit jenseits von NATO- bzw. NRF-Operationen?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass durch ein Zusammenziehen militärischer Verbände im Osten des NATO-Gebietes zur schnelleren Reaktionsfähigkeit der einzusetzenden Streitkräfte eine dauerhafte Truppenstationierung stattfindet, die nicht im Einklang mit der NATO-Russland-Grundakte wäre?
Wie ist im Zusammenhang mit dem Festhalten der Bundesregierung an der NATO-Russland-Grundakte, die Schaffung von dauerhaften „NATO Force Integration Units“ in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Bulgarien zu beurteilen, bei der auch deutsche Soldaten beteiligt sind?
Wie schätzt die Bundesregierung das Eskalationspotenzial von etwaigen im Rahmen der VJTF durchgeführten Manövern an der östlichen Grenze des NATO-Gebietes für das Verhältnis zwischen der NATO und Russland ein?
Welche Pläne gibt es, einen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen der Russischen Föderation und der NATO über die Stationierung von militärischen Verbänden samt Großgerät, kurzfristig anberaumten Übungen und Manövern, der Konzentrierung größerer militärischer Verbände sowie über die gegenseitigen militärischen Absichten herzustellen?
Wird sich das Operationsgebiet der VJTF nach Kenntnis der Bundesregierung auf das östliche NATO-Gebiet im Sinne der kollektiven Selbstverteidigung beschränken, und wann und unter welchen Bedingungen hielte die Bundesregierung den Einsatz der VJTF auch in anderen Regionen als im östlichen NATO-Gebiet für geboten?
Werden Staaten außerhalb der NATO über die VJTF und alle damit verbundenen Aktivitäten gesondert in Kenntnis gesetzt?
Wenn ja, welche Staaten werden in welcher Form bzw. innerhalb welcher Gremien worüber informiert?
Welche zusätzlichen Kosten ergeben sich aus der Einrichtung der VJTF?
Wann wird das Konzept für die VJTF innerhalb der NATO endgültig verabschiedet, und wird im Vorfeld der Deutsche Bundestag eingebunden?
Innerhalb welchen Zeitraums soll die gesamte VJTF verlegbar und vollständig einsetzbar sein?
Plant die NATO, sich hierbei auf eigens dafür einzurichtende Depots, Lager oder Basen mit weiterem Personal sowie militärischer Ausrüstung und militärischem Gerät abzustützen, um die Verlegefähigkeit und Einsatzbereitschaft zu gewährleisten?
Wenn ja, wo und in welchem Umfang plant die NATO dies?
Wenn nein, warum nicht?
Soll die volle Einsatzbereitschaft der VJTF nach wie vor erst ab dem Jahr 2017 erreicht werden (vgl. Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Agnieszka Brugger auf Bundestagsdrucksache 18/3711), und wenn ja, warum?
Wie genau unterscheidet sich die volle Einsatzbereitschaft von der Einsatzbereitschaft der Interims-VJTF (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Welche Durchhaltefähigkeit bei welcher personellen Einsatzstärke soll die VJTF abbilden können, und inwiefern soll hier auf die übergeordnete Struktur der NRF zurückgegriffen werden?