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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umweltschäden durch Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland

Umweltbelastungen im Umfeld von Erdgas- und Erdölförderstätten, Information der Öffentlichkeit über Unfälle, derzeitige Gesetzeslage, Erkenntnisse über Gesundheitsschäden, Untersuchungen zur Häufung von Krebsfällen, Grundwasserschutz, Regelungsvorschläge im Referentenentwurf zum Fracking, Berücksichtigung von Umweltschäden und Einführung eines ständigen Monitorings, Entsorgung von Lagerstättenwasser und Frac-Fluiden, digitale Kataster für Leitungssysteme im Bereich der Erdgas- und Erdölförderung, Änderungsbedarf bei der Raumordnung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/395404.02.2015

Umweltschäden durch Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die bergbauliche Förderung von fossilen Rohstoffen ist immer mit Umweltrisiken behaftet. Energieeinsparung, mehr Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energien sind notwendig, um perspektivisch ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. Solange in Deutschland noch fossile Rohstoffe gefördert werden, gilt es, Risiken für Umwelt und Gesundheit weitestgehend auszuschließen. Auch Risiken, die von Altlasten, wie zum Beispiel in Gruben entsorgten, giftigen Bohrschlämmen, ausgehen, müssen so gering wie möglich gehalten werden. Die Debatte um die Fracking-Technologie hat zudem den Blick auf Umwelt- und Gesundheitsschäden gelenkt, die im Verdacht stehen, durch die Erdgasförderung verursacht zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quecksilberbelastungen im Umfeld von Erdgasförderstätten (on- und offshore) dar (bitte nach Menge der Emissionsfracht und Standort auflisten), und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

2

Berücksichtigt die Bundesregierung bei den geplanten Regelungen zum Fracking Umweltschäden (z. B. erhöhte Quecksilberbelastung von Böden in Söhlingen; www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-126171.html), die im Zusammenhang mit der Erdgasförderung stehen könnten, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Methanemissionen aus Förderstätten vor, und wie hoch sind diese gegebenenfalls (bitte nach Standort und geförderten Brennstofftyp auflisten)?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Feinstaubemissionen aus Förderstätten vor, und wie hoch sind diese gegebenenfalls (bitte nach Standort und geförderten Brennstofftyp auflisten)?

5

Wie viele Fälle von technisch bedingtem Abfackeln oder Ablassen von Erdgas hat es nach Kenntnis der Bundesregierung an Erdgas- und Erdölbohrstellen (einschließlich Bohrplattformen in der Nordsee) in Deutschland in den letzten zehn Jahren gegeben (bitte mit Ortsangabe und Datum auflisten)? Wie oft, und aus welchen Gründen ist es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zum Austritt von Schadstoffen oberhalb der zugelassenen Grenzwerte (z. B. aufgrund unvollständiger Verbrennung, unzureichender Filteranlagen) gekommen?

6

Welche vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, befürworteten Folgeuntersuchungen (vgl. Bericht aus der Kreiszeitung vom 1. November 2014, www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/bothel-ort120353/ bundesgesundheitsminister-groehe-erhoehten-krebszahlen-4318454.html) zu der erhöhten Häufigkeit von Krebsfällen in der Samtgemeinde Bothel finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit statt, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

7

Sieht die Bundesregierung angesichts des vom Robert Koch-Institut beobachteten Zusammenhangs zwischen Benzolbelastungen und Krebserkrankungen (vgl. Bericht aus der Kreiszeitung vom 1. November 2014 www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/bothel-ort120353/ bundesgesundheitsminister-groehe-erhoehten-krebszahlen-4318454.html) die Notwendigkeit, weitere Untersuchungen von Erdgas- und Erdölfördergebieten auf mögliche Benzolbelastungen und erhöhte Zahl von Krebserkrankungen vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Gruben und Schächte, in denen belastete Bohrschlämme entsorgt und die noch nicht saniert wurden, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wo genau befinden sich diese (bitte auflisten)?

9

Wird die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Regelungen zu Fracking für jede Erdgasbohr- und -förderstätte und jede Lagerstättenwasserverpressstelle ein ständiges Monitoring von Luft, Boden und Wasser einführen, wie von 13 Bürgermeistern und Samtgemeindebürgermeistern des Landkreises Rotenburg (Wümme) in einem Brief vom 16. Januar 2015 gefordert? Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Umwelt- bzw. Gesundheitsschäden, die durch die Entsorgung von Bohrschlämmen in Erdöl- und Erdgasfördergebieten entstanden sind?

11

Ist aus Sicht der Bundesregierung die derzeitige Gesetzeslage aus Sicht des Umweltschutzes ausreichend, um zu gewährleisten, dass betroffene Kommunen, Wasserversorger, Bürgerinnen und Bürger über Unfälle bei Bohrung, Förderung, Transport sowie der Entsorgung giftiger Stoffe in der Erdgas- und Erdölförderung informiert werden? Wenn ja, trifft dies aus Sicht der Bundesregierung auch auf Ereignisse in der Vergangenheit zu, deren negative Folgen für die Umwelt erst jetzt erkennbar werden (z. B. Entsorgung von Bohrschlamm in Gruben, Leckagen an älteren Leitungssystemen etc.)? Wenn nein, welchen Änderungsbedarf sieht sie?

12

Ist aus Sicht der Bundesregierung die derzeitige Gesetzeslage aus Sicht des Gesundheitsschutzes ausreichend, um zu gewährleisten, dass betroffene Kommunen, Wasserversorger, Bürgerinnen und Bürger über Unfälle bei Bohrung, Förderung, Transport sowie der Entsorgung giftiger Stoffe in der Erdgas- und Erdölförderung informiert werden? Wenn ja, trifft dies aus Sicht der Bundesregierung auch auf Ereignisse in der Vergangenheit zu, deren negative Folgen für die Gesundheit erst jetzt erkennbar werden (z. B. Entsorgung von Bohrschlamm in Gruben, Leckagen an Leitungssystemen etc.)? Wenn nein, welchen Änderungsbedarf sieht sie?

13

Wird es nach den Plänen der Bundesregierung weiterhin möglich sein, Lagerstättenwasser in Versenkbohrungen (z. B. in Wasserschutzgebieten) zu verpressen, wenn dafür bereits eine Betriebsplangenehmigung vorliegt, auch wenn diese keine wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet (geplanter Bestandsschutz nach § 104a des Referentenentwurfs zum Wasserhaushaltsgesetz)? Wenn ja, wie ist das mit dem Anspruch der Bundesregierung vereinbar, dem Schutz von Umwelt und Gesundheit höchste Priorität einzuräumen?

14

Wird es nach den Plänen der Bundesregierung weiterhin möglich sein, Frac-Fluide in Versenkbohrungen (z. B. in Wasserschutzgebieten) zu verpressen, wenn dafür bereits eine Betriebsplangenehmigung vorliegt, auch wenn diese keine wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet (geplanter Bestandsschutz nach § 104a des Referentenentwurfs zum Wasserhaushaltsgesetz)? Wenn ja, wie ist das mit dem Anspruch der Bundesregierung vereinbar, dem Schutz von Umwelt und Gesundheit höchste Priorität einzuräumen?

15

Wenn das Verpressen von Rückflüssen bzw. Flowback nach den Referentenentwürfen zum Fracking vom 18. Dezember 2014 nicht mehr genehmigt werden soll, welche Techniken sollen dann zur Entsorgung angewendet werden?

16

Mit welcher wissenschaftlichen Begründung soll der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes beim Fracking laut § 13a Absatz 4 Nummer 2 des Referentenentwurfs vom 19. Dezember 2014 nur für „im Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung oder zur unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln“ gelten und nicht für das Grundwasser insgesamt?

17

Wie begründet die Bundesregierung, dass laut dem Referentenentwurf zum Fracking vom 18. Dezember 2014 Brunnen der Lebensmittelherstellung einen geringen Schutz genießen sollen als Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie der EU (Richtlinie Nr. 2000/60/EG) ein gleichwertiges Schutzniveau vorsieht?

18

Warum soll laut dem Referentenentwurf zum Fracking vom 18. Dezember 2014 der Einsatz von Fracking – auch mit schwach wassergefährdenden Gemischen – zur Förderung von Tight Gas oberhalb von 3000 m Tiefe erlaubt werden, obwohl die Bundesregierung eine 3000-m-Grenze bei anderen Fracking-Vorhaben für notwendig hält, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2829, Frage 17)?

19

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr die Einrichtung von digitalen Katastern zur Erfassung von Leitungssystemen für die Förderung und den Transport von Erdgas, Erdöl und Lagerstättenwassern, und sieht sie hier Handlungsbedarf auf bundesgesetzlicher Ebene?

20

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf in Bezug auf die Raumordnung, um verschiedenen Einzelaktivitäten mit ihrem Raumanspruch und dem Flächenbedarf beim Fracking, insbesondere in Schiefer- und Kohleflözgesteinen, Rechnung zu tragen, beispielsweise durch eine qualifizierte Raumordnungsklausel im Bergrecht, wie vom Umweltbundesamt im November 2014 empfohlen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/position_fracking_zur_schiefergasfoerderung.pdf)? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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