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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verhandlungsposition der Bundesregierung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen

Konkrete Ausgestaltung des geplanten EFSI zur Generierung zusätzlicher Investitionen durch öffentliche Garantien: Einschätzung des Vorschlags, insbes. der angestrebten Hebelwirkung, Finanzierung privater und öffentlich-privater Projekte und Kreditvergabe an KMU, mögliche Risiko- und Kostenbelastung der öffentlichen Hand und Wiederholung negativer Erfahrungen mit ÖPP, Einbeziehung öffentlicher Investitionen, Körperschaften und Unternehmen, Forschungsförderung, Renditeerwartungen, EFSI-Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, Beteiligung der KfW, Kriterien bei Projektauswahl und -finanzierung, Gewinnverwendung, Beteiligungsanreize für Krisenstaaten u.a.<br /> (insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/403918.02.2015

Verhandlungsposition der Bundesregierung zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Sven-Christian Kindler, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kai Gehring, Dr. Gerhard Schick, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Januar 2015 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2014 (COM(2015) 10 final) vorgelegt. Der Verordnungsvorschlag regelt die konkrete Ausgestaltung des geplanten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der mit öffentlichen Garantien in Höhe von 21 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen in Höhe von 315 Mrd. Euro generieren soll. Der Vorschlag wird derzeit zwischen Europäischem Rat und Europäischem Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verhandelt. Bis Juni 2015 soll eine Einigung erzielt und die Verordnung beschlossen werden. Um dem beschleunigten Verfahren Rechnung zu tragen, hat aufseiten des Rates der Ausschuss der Ständigen Vertreter (ASTV 2) am 15. Januar 2015 die Einsetzung der sogenannten Ad-hoc Working Party on the European Fund for Strategic Investments (EFSI) unter Vorsitz der lettischen Ratspräsidentschaft beschlossen. Mitglieder der Ad-hoc-Arbeitsgruppe sind Vertreter der Bundesregierung sowie aller weiteren nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe umfasst die Prüfung des Verordnungsvorschlags, die Erarbeitung der Ratsposition und die Verhandlung möglicher Kompromisse mit dem Europäischen Parlament. Die erste Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit einem ersten Positionsaustausch zwischen den nationalen Delegationen fand am 19. Januar 2015 statt. Im Februar 2015 wird sich der ECOFIN-Rat (Rat für Wirtschaft und Finanzen – Economic and Financial Affairs Council) mit dem Stand des Verfahrens befassen, bereits im März 2015 wird eine allgemeine Ausrichtung des Rates angestrebt. Die Bundesregierung hat bereits im Vorfeld eine Projektliste im Wert von 90 Mrd. Euro nach Brüssel geschickt. Es ist unklar, wie damit verfahren wird, denn noch ist nicht festgelegt, welche grundsätzlichen Kriterien für die Vergabe von Investitionsprojekten angewandt werden und wohin die Investitionsgelder vorzugsweise fließen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission über den EFSI grundsätzlich?

2

Hält die Bundesregierung die angestrebte Hebelwirkung für realistisch, wonach 21 Mrd. Euro an öffentlichen Garantien zusätzliche Investitionen in Höhe von 315 Mrd. Euro generieren sollen?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

3

Sollten nach Einschätzung der Bundesregierung neben dem EFSI zusätzliche (nationale und europäische) Mittel für öffentliche Investitionen in Europa bereitgestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

4

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung, dass der neue EU-Investitionsfonds hauptsächlich private und öffentlich-private Projekte finanzieren soll und Kredite an kleine und mittlere Unternehmen vergeben werden sollen?

5

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich einer vorgesehenen Risikoumverteilung zugunsten privater Unternehmen und zulasten der öffentlichen Hand?

Inwieweit unterstützt sie in diesem Zusammenhang speziell das Instrument des First Loss Cover?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung das Risiko, dass mit dem EFSI auch negative Erfahrungen von öffentlichen-privaten Partnerschaften wiederholt werden, z. B. eine einseitige und gefährliche Risikoverteilung zugunsten privater Unternehmen oder eine zu teure Finanzierung von Investitionen der Infrastruktur durch Privatunternehmen im Vergleich zu einer direkten öffentlichen Finanzierung?

7

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob auch öffentliche Investitionen bzw. Projekte von juristischen Personen in öffentlicher Hand, mit öffentlicher Beteiligung oder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft durch den EFSI finanziert werden?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

8

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch öffentliche Körperschaften antragsberechtigt beim EFSI sein werden?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob auch Stadtwerke, kommunale öffentliche Unternehmen oder Hochschulen eine Finanzierung aus dem EFSI beantragen können?

10

Sollen im Rahmen der über den EFSI angestrebten Forschungsförderung vor allem private Investoren bzw. Unternehmen oder öffentliche Forschungseinrichtungen finanziert werden?

Schließt die Bundesregierung aus, dass beispielsweise auch Hochschulen, die Auftragsforschung für private Unternehmen betreiben, Mittel aus dem EFSI beantragen können?

Wenn ja, warum?

11

Wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Juncker-Investitionsplan dazu beitragen, das Nachfrageproblem in Europa zu lösen?

Wenn ja, wie, und in welchem Maß?

12

Welche Renditeerwartungen (in Prozent jährlich) müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte erfüllen, die Mittel aus dem EFSI abrufen wollen?

Mit welcher Rendite ist für die Kreditgeber in der ersten Stufe und in der zweiten Stufe zu rechnen?

Welche Renditen werden derzeit bei vergleichbaren Projekten der Europäischen Investitionsbank (EIB) erzielt?

13

Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem EFSI insbesondere Projekte im Bereich Klimaschutz, Energieeffizienz oder Bildung gefördert werden, die nicht unbedingt eine quantifizierbare Rendite abwerfen?

14

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, als EFSI-Leitungsstruktur einen Lenkungsrat sowie einen Investitionsausschuss einzurichten?

15

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass sich der Investitionsausschuss aus sechs unabhängigen Experten und dem geschäftsführenden Direktor des EFSI zusammensetzt?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

16

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass dem Investitionsausschuss auch Vertreter nationaler Regierungen angehören?

17

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dem Europäischen Parlament als Mitentscheider über den EU-Haushalt einen permanenten Sitz im Lenkungsrat zu gewähren, da in diesem je nach Anteil alle Beitragsleistenden vertreten sein sollen und der EFSI mit einer EU-Garantie in Höhe von 16 Mrd. Euro ausgestattet werden soll?

Wenn nein, warum nicht?

18

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Kopplung von Stimmrechten der beitragsleistenden Parteien innerhalb des Lenkungsrates und der Höhe des Beitrags, den die Parteien in den EFSI einzahlen, und plant die Bundesregierung über einen entsprechenden Beitrag, unmittelbar Einfluss auf die strategische Ausrichtung, die Mischung der Vermögenswerte sowie die Arbeitsweise und das Verfahren des EFSI zu nehmen?

Wenn ja, in welcher Größenordnung, und wenn nein, warum nicht?

19

Wie genau soll nach Auffassung der Bundesregierung die geplante Beteiligung der KfW Bankengruppe in Höhe von 8 Mrd. Euro an EFSI-Investitionsprojekten ausgestaltet sein?

20

Welche Kriterien werden für die KfW Bankengruppe bei der Projektauswahl entscheidend sein?

Wird sich die KfW Bankengruppe vor allem unter Aspekten der Profitabilität an EFSI-Projekten beteiligen oder werden auch andere Aspekte eine zentrale Rolle spielen?

Wenn ja, welche?

21

Inwiefern ist vorgesehen, dass die KfW Bankengruppe auch Projekte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ohne deutsche Beteiligung, finanziert?

22

Soll sich die KfW Bankengruppe nicht direkt am EFSI (durch Einlage oder Garantie) beteiligen, weil bei dem EFSI, im Gegensatz zur Beteiligung an einzelnen Investitionsprojekten, der Profit vergleichbar gering ausfallen könnte?

23

Inwiefern ist es für die Bundesregierung vorstellbar, dass die Gewinne, die die KfW Bankengruppe aus EFSI-Projekten erzielt, für weitere EFSI-Projekte bereitgestellt werden oder direkt in den EFSI-Fonds eingezahlt werden?

24

Schließt die Bundesregierung aus, dass sich die KfW Bankengruppe auch ohne die politische Zusage der Bundesregierung an EFSI-Projekten beteiligt hätte?

25

Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, sich über die geplante Beteiligung der KfW Bankengruppe hinaus finanziell am EFSI zu beteiligen, z. B. in Form einer Kapitaleinlage oder einer Garantie nach Artikel 115 des Grundgesetzes?

26

Sieht die Bundesregierung angesichts des Investitionsdefizits in Europa einerseits und der guten wirtschaftlichen Lage andererseits eine besondere Verantwortung Deutschlands, sich am EFSI zu beteiligen?

Wenn nein, warum nicht?

27

Mit welcher Argumentation rechtfertigt die Bundesregierung ihre Haltung (vgl. Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Steffen Kampeter, in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Januar 2015), Deutschland werde sich auch als wirtschaftlich stärkster Mitgliedstaat der Europäischen Union am geplanten EU-Investitionsfonds nur dann direkt (in Form von Einlagen oder Garantien) beteiligen, wenn sich auch alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligen?

28

Welche Beitragshöhe erwartet die Bundesregierung von welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union, damit die Voraussetzung für eine eigene finanzielle Beteiligung am EFSI erfüllt ist?

Würde beispielsweise eine symbolische Beteiligung von Malta in Höhe von 10 Euro ausreichen?

Wenn nein, warum nicht?

29

In welche Art von Projekten (z. B. Klimaschutz, Bildung und Forschung etc.) sollten die Mittel des EFSI nach Ansicht der Bundesregierung vorzugsweise fließen, und welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung, um dies sicherzustellen?

30

Welche Kriterien (z. B. Nachhaltigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.) sollten die durch den EFSI zu finanzierenden Projekte nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen?

31

Welche Kriterien hat die Bundesregierung für die Auswahl der Investitionsprojekte auf der deutschen Projektliste angewandt?

32

Sollten die Mittel des EFSI nach Ansicht der Bundesregierung vorzugsweise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union fließen, die am stärksten von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind?

Wenn nein, warum nicht?

33

Steht die Interpretation des Stabilitäts- und Wachstumspaktes seitens der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM (2015) 12) nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit den bestehenden primär- und sekundärrechtlichen Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes?

Wenn nein, bei welchen Punkten geht die Interpretation der Europäischen Kommission nach Auffassung der Bundesregierung über die bestehenden Regelungen hinaus?

34

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Mitteilung der Europäischen Kommission, dass Einzahlungen in den EFSI bei der Festlegung der haushaltspolitischen Anpassung weder bei der Umsetzung der präventiven noch bei Umsetzung der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mitgerechnet werden sollen und die Europäische Kommission keine Einleitung eines Defizitverfahrens vorschlagen wird, wenn die Abweichung auf den eingezahlten EFSI-Beitrag zurückzuführen ist und die Abweichung geringfügig und voraussichtlich von vorübergehender Dauer ist?

35

Welche Anreize sollte es aus Sicht der Bundesregierung für Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind, geben, sich am EFSI zu beteiligen?

36

Wirbt die Bundesregierung bei anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über einen finanziellen Spielraum verfügen, für eine direkte Beteiligung am EFSI?

Wenn nein, warum nicht?

37

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. ihre Gebietskörperschaften bei einer Kofinanzierung von Projekten des EFSI von den Vorgaben im präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes abweichen dürfen?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies auch für den korrektiven Arm angewendet werden sollte?

38

Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Auffassung der Bundesregierung in der derzeitig geplanten Ausgestaltung des EFSI und der vorgeschlagenen Anwendung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Möglichkeit, Beiträge zur Ko-Finanzierung von Projekten zu leisten, ohne hierfür andere Haushaltsmittel kürzen zu müssen?

39

Aus welchen Rubriken des EU-Haushalts sollte sich nach Auffassung der Bundesregierung die vorgesehene EU-Garantie für den EFSI zusammensetzen?

40

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Garantie für den EFSI aus den Programmen „Horizont 2020“ und „Connecting Europe Fazilität“ sowie der sogenannten Marge zu finanzieren?

41

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das EU-Rahmenarbeitsprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ unangetastet bleibt und alternativ andere Finanzierungsquellen aus dem EU-Haushalt gefunden werden?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten kämen für die Bundesregierung in Frage?

42

Welche systematischen Unterschiede bestehen zwischen der Forschungsförderung durch „Horizont 2020“ und den Möglichkeiten des geplanten EFSI, insbesondere mit Blick auf Adressaten, Projektauswahl und Fördermöglichkeiten, und inwiefern besteht die Gefahr, dass bislang über „Horizont 2020“ finanzierte oder zugesagte Forschungs- und Innovationsvorhaben nicht fortgeführt werden können, wenn ein Teil der EU-Garantie für den EFSI aus „Horizont 2020“ finanziert wird?

43

Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzliche Unterschiede in den Fördermöglichkeiten für Grundlagenforschung zwischen „Horizont 2020“ und EFSI, und wie bewertet sie die Unterschiede in ihren Auswirkungen auf Art und Umfang der Grundlagenforschung?

44

Welche Möglichkeiten hätten öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen zur Förderung ihrer Forschungsprojekte durch den EFSI, und wie wirken sich dessen Rückzahlungsbedingungen auf die Auswahl von Forschungsprojekten aus?

45

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderungen des gemeinsamen Positionspapiers der Forschungsministerinnen und Forschungsminister von Frankreich, Polen, Slowenien Spanien, Österreich, der Niederlande und Deutschlands, die diese im Dezember 2014 ihren Regierungen zugeleitet haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

46

Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht ausschließlich nationale Regierungen Vorschläge für laufende und künftige Investitionsprojekte für das transparente Investitionsprojekteverzeichnis unterbreiten dürfen?

47

Wie steht die Bundesregierung der Überlegung gegenüber, dass auch Länder bzw. Regionen Investitionsprojekte erarbeiten und direkt über den EFSI in das Investitionsprojekteverzeichnis einstellen können?

48

Bestehen aufseiten der Bundesregierung erste Überlegungen, wie das innerstaatliche Verfahren zur Generierung von zukünftigen Investitionsprojekten für das europäische Investitionsprojekteverzeichnis transparent ausgestaltet werden könnte, sodass eine intransparente Entstehung nationaler Projektlisten zukünftig verhindert werden kann?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie sehen diese Überlegungen konkret aus?

49

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder bei deren Koordinierung und Abstimmung über potenzielle Investitionsprojekte zu unterstützen?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, auf welche Art und Weise?

50

Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, auf eine transparente Weise, insbesondere solche Projekte zu identifizieren und vorzuschlagen, die einen europäischen Mehrwert haben?

51

Aus welchen Gründen setzt sich die Bundesregierung für eine zeitliche Befristung des EFSI ein?

Berlin, den 18. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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