Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Umsetzung der EU-Leitlinien
der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sind Menschen, die sich – oft unter schwierigsten Bedingungen – in ihren Ländern für die Stärkung der Menschenrechte einsetzen. Dabei nehmen sie oft große Risiken auf sich – immer wieder werden Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger Opfer von Verhaftungen, Repressalien, Gewalt, Verschwindenlassen, Folter und Mord. Dabei ist der Kontext, in dem Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger arbeiten, derzeit in vielen Ländern gekennzeichnet von dem, was Maina Kiai, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, als „shrinking political space“ kritisiert, also von zunehmender Einschränkung des (öffentlichen) Raumes, in dem Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und andere soziale und politische Bewegungen agieren können.
Dieser Trend äußert sich z. B. in repressiven Gesetzen, die die Arbeitsbedingungen von Nichtregierungsorganisationen erschweren (und dann womöglich als Basis für die strafrechtliche Verfolgung ihrer Mitglieder dienen), in vielfältigen Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, in Berufsverboten, in der Einschränkung der Arbeit politischer Parteien oder eben in konkreten Maßnahmen gegen einzelne Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger.
Die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ist ein wesentliches Element der EU-Menschenrechtspolitik. Im Juni 2004 beschloss die Europäische Union eine Reihe von „Guidelines“ oder Leitlinien zum Umgang mit und zur Stärkung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Rahmen der gemeinsamen europäischen Außenpolitik – ein praktischer Leitfaden, um die Aktivitäten der EU in diesem Bereich zu verbessern. Diese wurden 2008 aktualisiert. Die Leitlinien sollen „den EU-Missionen (Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten der EU und Delegationen der Europäischen Kommission) in ihrer Position in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger eine Hilfe sein“.
Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ist auch ein zentraler Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und war eine der Prioritäten im Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung für die Jahre 2012 bis 2014. Dementsprechend wurde laut Auswärtigem Amt unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die Umsetzung der Leitlinien intensiviert.
Mehr als zehn Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien stellt sich die Frage, wie erfolgreich diese bisher umgesetzt wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Nichtregierungsorganisationen weisen z. B. auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung einzelner Maßnahmen auf europäischer Ebene hin. Auch die besondere Situation bedürftiger und marginalisierter Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werde bisher noch zu wenig beachtet. Generell fehle es den Guidelines an Bekanntheit, z. B. könnten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger vor Ort oft keinen Ansprechpartner in den Botschafter benennen. Die Guidelines seien nur selten in lokale Sprachen übersetzt und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger nur ungenügend in die Umsetzung der Guidelines einbezogen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zehn Jahre nach der Verabschiedung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern? Haben sich diese als sinnvolles Instrument erwiesen?
a) Welche Handlungsanweisungen gibt das Auswärtige Amt in Bezug auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Allgemeinen und zur Umsetzung der EU-Leitlinien im Besonderen an die deutschen Vertretungen im Ausland?
b) Wie wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in diesen Prozess eingebunden?
Wie und durch wen werden Aktivitäten zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMZ koordiniert?
Welchen Herausforderungen begegnet die Bundesregierung bei der Koordination der Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und unter den Botschaften vor Ort?
Gibt es Bereiche, die die Bundesregierung als wesentlich für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern erachtet, die über die in den EU-Leitlinien angeregten Maßnahmen hinausgehen? Wenn ja, welche?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung des Aktionsplans Menschenrechte für die Jahre 2012 bis 2014 in Bezug auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?
a) Welche Maßnahmen waren besonders erfolgreich?
b) Wo lagen die größten Herausforderungen in Bezug auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?
In welchen Ländern hat Deutschland gemäß der EU-Leitlinien
a) die Ausarbeitung lokaler Strategien zur Umsetzung der Leitlinien unterstützt,
b) spezielle Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte für die Pflege von Kontakten mit Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern eingesetzt?
Für welche Länder bzw. Regionen sind in den nächsten zwei Jahren regionale Menschenrechtsseminare geplant?
Was unternehmen die deutschen Botschaften, damit der Bekanntheitsgrad der EU-Leitlinien zunimmt?
a) Werden sie, wo nötig, in die Landessprachen übersetzt?
b) Wie wird gewährleistet, dass auch Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in entlegenen Gebieten Kenntnisse über Schutzmöglichkeiten erhalten und ggf. ebenfalls von Botschafts- oder EU-Personal besucht werden?
Inwiefern wird über die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Rahmen der Menschenrechtsberichte der deutschen Vertretungen im Ausland berichtet?
a) Wie werden solche Berichte auf Bundes- und auf EU-Ebene ausgewertet?
b) Fließen die Erkenntnisse zur Situation der Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in außenpolitische Entscheidungen das jeweilige Land betreffend mit ein?
Nach welchen Kriterien werden Entscheidungen zu Einzelfallinterventionen zugunsten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern vor Ort gefällt, und wie werden die Interventionen zu Einzelfällen nachgehalten?
a) Wo gibt es eine Übersicht über Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, bei denen deutsche Vertretungen in die Prozessbeobachtung involviert sind oder waren?
b) Welche Kapazitäten stehen zur Bearbeitung von Einzelfällen zur Verfügung, und sind sie nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend?
c) Inwieweit und durch wen werden Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger von deutscher oder EU-Seite in Einzelfällen im Hinblick auf medizinische und psychosoziale Versorgung vor Ort unterstützt?
d) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger aus der LGBTTI-Community (LGBTTI – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle)?
e) Inwiefern werden Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, die sich für von Großinvestitionsprojekten betroffene Dorfgemeinschaften bzw. Anwohner engagieren, unterstützt?
Werden die deutschen Botschaften angehalten, auch öffentlich wirksam an Veranstaltungen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern teilzunehmen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Menschenrechtsorganisationen an der Erarbeitung der menschenrechtlichen Länderstrategien der EU in den einzelnen Ländern beteiligt und gibt es eine Rechenschaftslegung über die Implementierung der Strategien?
Wann wurde die Umsetzung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zuletzt in der EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) überprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Inwiefern haben Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger im Notfall Zugang zu einem erleichterten Aufnahmeverfahren über deutsche Konsulate, wie von den EU-Leitlinien und auch im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie angeregt?
Erhalten Menschenrechtsorganisationen vor Ort Feedback zum EU-Vorgehen bezüglich spezifischer Interventionen bzw. den EU-Menschenrechtsdialogen mit den jeweiligen Regierungen?
Welche Programme gibt es in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, mit denen der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern explizit gefördert wird?
a) Wie wird dabei dem Vorsatz, vermehrt Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Entwicklungsländern zu unterstützen, der im Strategiepapier „Menschenrechte in der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ festgeschrieben wurde, Rechnung getragen?
b) Welches Budget wird für Aktivitäten in diesem Rahmen jährlich aufgewendet (bitte mit Titelangabe)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ein Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, die im Menschenrechtsrat vortragen wollen, deshalb aber Repressionen ihrer Regierungen ausgesetzt sind, eingeführt und umgesetzt wird?
Inwiefern sind die EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern Gegenstand der diplomatischen Ausbildung im Auswärtigen Amt?