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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bildungs- und Informationsveranstaltungen sowie Verwendung von Medien des Verfassungsschutzes etwa in Schulen

Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder von Landesämtern an Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen in Schulen, Beachtung der Grundprinzipien politischer Bildung, Anwesenheitspflicht der Schüler, Schüler- bzw. Elternproteste, Nutzung der Veranstaltungen zur Informationsgewinnung, Tätigkeitsbereich und Schulung zuständiger BfV-Mitarbeiter, gesetzlicher Auftrag der Verfassungsschutzbehörden zu Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, pädagogische Leitlinien, für die Bildungsarbeit erstellte Medien, Erfahrungsaustausch mit der Bundeswehr<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/423004.03.2015

Bildungs- und Informationsveranstaltungen sowie Verwendung von Medien des Verfassungsschutzes etwa in Schulen

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Verfassungsschutzbehörden unternahmen in den letzten Jahren zunehmend jenseits ihres Kernauftrags Aktivitäten im Bereich der schulischen bzw. politischen Bildung, u. a. mit Veranstaltungen und erweiterter Öffentlichkeitsarbeit (z. B. vermehrte Publikation von Schriften, neue Internetangebote, Erstellung von Comics, Ausstellungsprojekte usw.).

Laut seiner Internetseite präsentiert etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drei Wanderausstellungen für die „Zielgruppen Lehrer und Erzieher, Schüler und Auszubildende“: im Jahr 2013 bundesweit 26mal für 90 000 Personen, u. a. auf der Bildungsmesse „didacta“ in Köln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

An welchen Veranstaltungen in oder von Schulen bzw. für Schülerinnen und Schüler und bzw. oder Lehrerinnen und Lehrer haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV zu welchen Themen seit dem 1. Januar 2011 offen teilgenommen, z. B. mit Referenten- oder Lehrmaterial (bitte nach Veranstaltung, ggf. Schulform, Veranstalter, Ort, Datum, Thema bzw. Titel, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

2

Wie lauten die entsprechenden Angaben für sonstige Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen?

3

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Angaben (wie zu den Fragen 1 und 2) für Veranstaltungen von Länder- Verfassungsschutzbehörden (bitte das betreffende Bundesland nennen)?

4

Wie wird aufsichtlich sichergestellt und kontrolliert, dass im Rahmen der unter den Fragen 1 bis 3 erfragten Veranstaltungen

a) das Neutralitätsgebot,

b) die Vorgaben des sogenannten Beutelsbacher Konsenses zur politischen Bildung, vor allem das Verbot von Überwältigung bzw. Indoktrination und das Kontroversitätsgebot, also gegensätzlich diskutierte Themen auch so darzustellen,

5

a) Erlangte das BfV – oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder- Verfassungsschutzbehörden – während der Veranstaltungen je selbst Erkenntnisse zu Beobachtungs-Objekten?

b) Wenn ja, welche?

6

a) Haben Verfassungsschutzbehörden (bzw. deren Referate für „Forschung und Werbung“) auf den Veranstaltungen, in deren Umfeld bzw. im Nachgang dazu Teilnehmerinnen und Teilnehmer notiert wegen deren möglicher Eignung als nachrichtendienstliche Verbindung?

b) Wenn ja, bezüglich wie vieler Personen geschah dies (bitte nach Vollbzw. Minderjährigen, Lehrern bzw. Schülern aufschlüsseln)?

7

In welchem Bereich des BfV (Abteilung und Referat) sind die für Schulungsveranstaltungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig?

8

Wie werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, die in Frage 4 genannten Gebote zu beachten?

9

In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schülerinnen und Schüler zur Anwesenheit bei Schulbesuchen von BfV- Mitarbeitern verpflichtet?

10

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sich – ggf. auch öffentlich – gegen einen Unterrichtsbesuch des BfV ausgesprochen?

Wenn ja, wie lauten die Details?

11

a) Haben das BfV oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder- Verfassungsschutzbehörden einen gesetzlichen Auftrag zu Bildungs- und direkter Öffentlichkeitsarbeit?

b) Falls die Bundesregierung dies entgegen des geltenden § 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) annimmt, auf welcher Rechtsgrundlage?

c) Hält es die Bundesregierung insgesamt für notwendig und angezeigt, § 16 BVerfSchG um eine BfV-Aufgabe „Aufklärung der Öffentlichkeit“ zu erweitern (so der Entwurf einer BVerfSchG-Novelle des Bundesministeriums des Innern, Stand 6. Februar 2015)?

Wenn ja, warum?

12

a) Gab sich das BfV Leitlinien zur Gestaltung seiner Bildungs- und Informationstätigkeit, vor allem für Schulbesuche?

b) Wenn ja, wie lauten diese?

13

a) Auf welchen pädagogischen Grundlagen erarbeitete das BfV Wanderausstellungen und andere Medien für seine Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit?

b) Welche pädagogisch geschulten Berater zog das BfV bei der Erarbeitung heran?

14

a) Welche der in Frage 13a genannten Medien erstellte das BfV seit dem Jahr 2011 (bitte Auflistung)?

b) Zu welchen Themen, mit welchen Informationen und für welche Zielgruppen wurden sie erstellt?

15

a) Tauschten das BfV mit der Bundeswehr Erfahrungen aus zu Planung, Gestaltung und Ausführung der in Frage 13a genannten Medien sowie von Informations- und Bildungsveranstaltungen vor allem in Schulen?

b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen?

16

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Angaben zu den Fragen 4 bis 15 für Aktivitäten von Länder- Verfassungsschutzbehörden, soweit diese auch für jene einschlägig sind (bitte das betreffende Bundesland nennen)?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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