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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Energy Drinks und Shots bei Kindern und Jugendlichen

Produktnamen und Hersteller in Deutschland (mit Koffeingehalt bzw. vergleichbar wirkender Substanzen), jährlicher Absatz seit 2009, Untersuchungen zu Verzehr und gesundheitlicher Wirkung, Erkenntnisse des BfR, Monitoring zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Beachtung von Warnhinweisen, Präventionsmaßnahmen zur Risikosensibilisierung, Ergebnisse des vom Bundesernährungsministerium initiierten Forschungsprojekts, Beteiligung an der öffentlichen Konsultation der EFSA, Altersbeschränkung im Jugendschutzgesetz, Einführung von Höchstmengen für Koffein oder andere Inhaltsstoffe<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

23.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/423704.03.2015

Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Energy Drinks und Shots bei Kindern und Jugendlichen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Harald Terpe, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner, Beate Walter-Rosenheimer, Renate Künast, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Januar 2015 in einer vorläufigen Bewertung (www.aerzteblatt.de/nachrichten/61544/EU-Kommissar-will-Schritte-gegen-koffeinhaltige-Energydrinks-pruefen) erstmals Höchstwerte für den Konsum von Koffein ermittelt. Danach wird von einem Risiko für Kinder und Jugendliche ausgegangen, wenn sie mehr als 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Diese Menge erreicht ein 13-jähriger Junge mit einem Körpergewicht von circa 54 Kilogramm mit einer 0,5-Liter-Dose eines handelsüblichen Energy Drinks bzw. mit zwei der wesentlich kleineren Energy Shots. Höhere Mengen von Koffein können zu Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfällen, Bluthochdruck oder Nierenversagen führen.

Im Mai 2012 erließ das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zwar Höchstmengen für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks. Die hochkonzentrierten Energy Shots werden durch die Hersteller jedoch als „Nahrungsergänzungsmittel“ klassifiziert. Aus diesem Grund greifen die lebensmittelrechtlichen Höchstmengen für Koffein bei ihnen nicht.

Aufgrund ihres süßen Geschmacks ist der Verzehr von Energy Drinks und Shots für Kinder und Jugendliche attraktiver als der anderer Getränke mit vergleichbarem Koffeingehalt. Der Energy Shot eines bekannten Anbieters hat zum Beispiel einen Koffeingehalt von 80 Milligramm pro 60-Milliliter-Dose – genauso viel wie eine 250-Milliliter-Dose Energy Drink desselben Anbieters, jedoch aufgrund der kleinen Verpackung in der vierfachen Konzentration.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind Energy Drinks sehr beliebt. In einer EFSA-Studie (www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_risiken_durch_den_uebermaessigen_verzehr_von_energy_shots.pdf) aus dem Jahr 2013 haben 60 Prozent der damals befragten deutschen Jugendlichen angegeben, Energy Drinks zu konsumieren. Neun Prozent davon tranken vier- bis fünfmal pro Woche Energy Drinks und brachten es auf mehr als 7 Liter im Monat.

Im Dezember 2009 publizierte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Stellungnahme „Gesundheitliche Risiken durch den übermäßigen Verzehr von Energy Shots“ und kam zu dem Schluss: „Nach Auffassung des BfR ist mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy Shots zu rechnen. Drucksache 18/4237 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BfR beurteilt aufgrund dieses Umstandes und möglichen hohen Koffeinzufuhren bei deutlichen Überschreitungen der Verzehrsempfehlungen und damit potenziell einhergehenden unerwünschten Wirkungen die oben genannten ,Energy Shot‘-Produkte als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs 1 der VO (EG) 178/2002. Ein solches Verbraucherverhalten (deutliche Überschreitung der Verzehrsempfehlung) lässt sich im Falle der ,Energy Shot‘ Produkte nicht durch eine Verzehrsempfehlung ausschließen. Das BfR empfiehlt deshalb, das Inverkehrbringen von ,Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“ (www.foodwatch.org/fileadmin/Download-Bereich/andere%20Themen/Publikationen/Korrespondenz_ foodwatch-BfR_2013-01-31.pdf).

Im Januar 2013 fragte die Verbraucherorganisation foodwatch e. V. beim BfR nach, ob die Einschätzung des BfR vom Dezember 2009, dass Energy Shots als nicht sicher beurteilt werden, nach wie vor Geltung habe. In der Antwort des BfR hieß es: „Im Grundsatz hat sich die Einschätzung des BfR nicht geändert. Das BfR ist auch weiterhin der Auffassung, dass Energy Shots als nicht sicher zu beurteilen sind, wenn diese nicht bestimmungsgemäß verwendet werden […]“. Anders als in der Stellungnahme vom Dezember 2009 weist das BfR nicht mehr darauf hin, dass mit einer solchen nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy Shots zu rechnen ist. Statt der bisherigen Empfehlung, das Inverkehrbringen zu untersagen, empfiehlt das BfR nun lediglich, „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“ (www.foodwatch.org/fileadmin/Download-Bereich/andere%20Themen/Publikationen/Korrespondenz_ foodwatch-BfR_2013-01-31.pdf). Eine Begründung für die veränderte Empfehlung findet sich in dem Schreiben nicht, sondern im Gegenteil weist das BfR sogar darauf hin, dass sich die Einschätzung des BfR im Grundsatz nicht geändert habe.

Die EFSA holt nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Rückmeldungen zu ihrer vorläufigen Sicherheitsbewertung von Koffein ein; die Einreichungsfrist endet am 15. März 2015.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Unternehmen vertreiben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Energy Drinks und Energy Shots in Deutschland (bitte Namen des Produkts und des Herstellers unter der Nennung des Koffeingehalts bzw. vergleichbar wirkender Substanzen einzeln aufführen)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Absatz von Energy Drinks und Shots in Deutschland (seit 2009)?

3

Welche neuen Untersuchungen zu Verzehr und zur gesundheitlichen Wirkung von Energy Shots liegen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 vor, und wie lauten deren Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche (bitte Untersuchungen und Ergebnisse benennen)?

4

Welche Erkenntnisse des BfR führten nach Kenntnis der Bundesregierung zur veränderten BfR-Empfehlung, dass Warnhinweise auf dem Etikett von Energy Shots ausreichend seien, statt der vorher empfohlenen Untersagung des Inverkehrbringens von Energy Shots?

5

Haben Unternehmen, die nach Kenntnis der Bundesregierung Energy Shots vertreiben, oder Agenturen, die nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Unternehmen politische Kommunikationsaufgaben übernommen haben, anlässlich der damaligen Stellungnahme des BfR aus dem Jahr 2009, mit dem BfR, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und/oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kontakt aufgenommen?

6

Ist es zu Treffen von Unternehmen, die nach Kenntnis der Bundesregierung Energy Shots vertreiben, oder Agenturen, die nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Unternehmen politische Kommunikationsaufgaben übernommen haben, mit dem BfR, dem Bundesernährungsministerium und/oder dem Bundeswirtschaftsministerium gekommen, und falls ja, mit wem?

7

Wenn ja, was waren die ggf. von den Unternehmen geäußerten Einwände gegen die Einschätzung des BfR, die Produkte seien „nicht sicher“ im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates?

8

Welche Länder neben Frankreich und den USA haben nach Kenntnis der Bundesregierung Monitoringprogramme, die Gesundheitsbeeinträchtigungen bei erhöhtem Konsum von Energy Drinks bzw. Energy Shots erfassen? Wie sind diese Überwachungsprogramme geregelt, z. B. an welcher Stelle werden die Daten gesammelt?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit einem bestimmungsgemäßen Verzehr von Energy Shots zu rechnen ist, und wenn ja, auf welche Kenntnisse stützt sich die Bundesregierung dabei?

10

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Kinder und Jugendliche sich vor dem Kauf von Energy Drinks und Shots die Warnhinweise anschauen, und wenn ja, auf welche Kenntnisse bzw. Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung dabei?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche von diesem Warnhinweis „abschrecken“ lassen, und wenn ja, auf welche Kenntnisse bzw. Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung dabei?

12

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, durch bundesweites und bundeseinheitliches Handeln im Rahmen von z. B. Präventionsmaßnahmen Kinder und Jugendliche stärker für mögliche Risiken des übermäßigen Konsums von Energy Drinks und Shots zu sensibilisieren?

13

Falls ja, plant sie spezifische und zielgruppenorientierte Maßnahmen? Falls nein, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?

14

Welches sind die Ergebnisse des vom Bundesernährungsministerium initiierten Forschungsprojekts zur gesundheitlichen Auswirkung von Energy Drinks in Verbindung mit Alkoholkonsum, das von der Universität Hohenheim durchgeführt und im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde und deren Ergebnisse der EFSA zur Verfügung gestellt wurden?

15

Haben sich die Bundesregierung oder Bundesinstitute an der öffentlichen Konsultation der EFSA beteiligt, bzw. werden sie dies tun?

16

Was war der Inhalt der von der Bundesregierung bzw. des BfR gegenüber der EFSA übermittelten Antwort auf die Konsultation?

17

Hält es die Bundesregierung für rechtlich möglich, über die Änderung im Jugendschutzgesetz eine Altersbeschränkung für die Abgabe von Energy Drinks und/oder Shots gegenüber Kindern und Jugendlichen einzuführen? Falls nein, warum nicht?

18

Welche Möglichkeiten gibt es, für Energy Shots gesetzliche Höchstmengen für Koffein oder andere Inhaltsstoffe einzuführen, wie es für Energy Drinks bereits der Fall ist?

19

Sieht die Bundesregierung an anderer Stelle Möglichkeiten, eine gesetzliche Regelung für diesen Themenkomplex zu schaffen, und falls ja, wo konkret?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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