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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zum Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages

Überarbeitung der KfW-Leitlinien zur Förderung von Kohlekraftwerken und Kohleprojekten; Klimaschutzanforderungen, Bestimmung des "Referenzwirkungsgrades", CCS- Prüfung, Definition und Messung von Vorgaben, Verhandlungen der Exportkreditgruppe der OECD, Antragsverfahren, Prüfungen, Auftragsvergaben und Finanzierungszusagen an deutsche und ausländische Unternehmen, zusätzliche Hermes- Absicherungen, CO2-Emissionen<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

31.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/424304.03.2015

Zum Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der mit einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale Bedeutung einer ambitionierten Klimapolitik und die Einhaltung des Zwei-Grad-Limits ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben einer globalen Energiewende. Dementsprechend hat sie zwischen den Jahren 2006 und 2013 weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in einer Höhe von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fällt unter anderem auch die Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstromung, beispielsweise in Serbien.

Die darauffolgenden angepassten Finanzierungskriterien haben sich laut Verfasser an die energie-, klima- und entwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. Immerhin soll es nun weitere Einschränkungen geben bei der zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die Neuformulierung hat jedoch nicht dazu geführt, die internationale Förderung von Kohlekraftwerken und Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Auch mit Blick auf die neuen Finanzierungskriterien bleiben noch einige Fragen offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe überarbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden Leitlinien (www.kfw.de/nachhaltigkeit/PDF/Nachhaltigkeit/KfW-Positionspapier-Kohlekraftwerksfinanzierung-neu-2014-03-10_final.pdf), und wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein?

2

Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe wird nach Kenntnis der Bundesregierung die überarbeiteten Leitlinien formal beschließen, und wann?

3

Was sind die konkreten Anforderungen an eine Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie, welche im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung als eine der zu erfüllenden Bedingungen zur Kohlefinanzierung durch die KfW IPEX-Bank aufgeführt werden, bzw. wonach wird bemessen, ob dieses Kriterium erfüllt ist?

a) Reicht das formale Vorhandensein einer Klimaschutzpolitik und einer Klimaschutzstrategie – auf dem Papier – aus, oder soll es Mindestanforderungen hinsichtlich der Ambition gesetzter Klimaschutzziele, langfristiger Dekarbonisierung, Ausbauzielen für erneuerbare Energien etc. geben?

Wie und durch wen werden diese Kriterien entwickelt, bzw. sollte es keine solchen Kriterien geben, wie wird bewertet, ob eine Klimaschutzpolitik oder Klimaschutzstrategie ausreichend ambitioniert ist, um die Bedingungen zu erfüllen?

b) Wie soll konkret bewertet werden, ob ein Kohle-Vorhaben mit dieser Klimaschutzpolitik und -strategie kohärent ist?

Welche Faktoren, Indikatoren und Kriterien sollen hierfür herangezogen werden?

c) Inwiefern muss Kompatibilität der zu bewertenden Klimaschutzpolitik und -strategie mit dem Zwei-Grad-Limit erfüllt sein, welche der Emissionsszenarien des IPCC AR5 werden hierfür herangezogen, wie wird die Kompatibilität überprüft, und durch wen?

d) Inwiefern müssen etwaige Klimaschutzpolitiken und -strategien nicht nur vorliegen, sondern auch durch eine geeignete aktive Implementierung begleitet werden, wie wird das begleitet werden, und durch wen?

e) Wie und durch wen wird bewertet, ob das Kriterium insgesamt erfüllt ist, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichend Expertise in den Bewertungsprozess einfließt?

f) Werden Ministerien, nachgeordnete Behörden und unabhängige Expertinnen und Experten in diese Entscheidungsprozesse einbezogen, und wenn ja, welche sind dies (bitte auch nach KfW- bzw. IPEX-Teil aufschlüsseln)?

Wenn nein, verfügt die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung über die nötigen Kapazitäten und Voraussetzungen, um solche Entscheidungen zu treffen, und wie wird hier die nötige Expertise, Objektivität und Unabhängigkeit in der Bewertung gesichert?

g) In welcher Form und welchem Umfang werden die Ergebnisse der Prüfungen dem Entscheidungsgremium vorgelegt?

4

Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung die Maßgabe „Referenzwirkungsgrad“?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aufgrund von beispielsweise Zusammensetzung und Herkunft der eingesetzten Kohle der Wirkungsgrad schwankt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

6

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf die Bestimmung des „Referenzwirkungsgrades“?

7

Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung die neuen Förderbedingungen ab einem elektrischen Referenzwirkungsgrad von 43 Prozent bei Braunkohle bzw. 44 Prozent bei Steinkohle festgelegt, und weshalb hat sie nicht höhere Wirkungsgrade vorgegeben, die dem jüngsten Stand der Technik entsprechen (z. B. Kraftwerk Moorburg, www.corporate.vattenfall.de/uber-uns/geschaftsfelder/erzeugung/neubauprojekte/Moorburg/Spitzentechnologie_im_Einsatz/)?

8

Wie definiert die Bundesregierung die Maßgabe, dass „technische und räumliche Voraussetzungen geprüft werden, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) zu ermöglichen“, wie sehen die hier angesprochenen Voraussetzungen konkret aus, wer prüft das, wie sieht die Prüfung aus, und was ist, wenn die Prüfung negativ ist?

9

Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „wesentliche Verbesserungen der Umweltwirkungen“, wer misst diese, und wie?

10

Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „keine ausreichenden Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien“, wer prüft diese, und wie?

11

Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung einen „signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit“, wer prüft das, und wie sieht die Prüfung aus?

12

Welchen konkreten Verfahrensstand haben die Beratungen auf OECD-Ebene (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezüglich der Übernahme von Exportkreditgarantien hinsichtlich des technischen Prüfstandards von Treibhausgasemissionen fossiler Kraftwerke, und welche Position vertritt die Bundesregierung innerhalb dieser Beratungen?

13

Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen innerhalb der Exportkreditgruppe der OECD bezüglich einer Finanzierung von Kohlekraftwerken, und wird sie Vorschlägen für ein komplettes Auslaufen aller Exportkredite für Kohleprojekte zustimmen?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und welche Staaten opponieren dagegen?

14

In welcher Form und mittels welcher Maßnahmen wirbt die Bundesregierung bei Nicht-OECD-Ländern für ein entsprechendes Vorgehen?

Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und welche Staaten opponieren dagegen?

15

Wann rechnet die Bundesregierung mit neuen Vorgaben durch die OECD bezüglich neuer Finanzierungsstandards, und wird sie ihre im Dezember 2014 veröffentlichte Position ggf. noch einmal verändern (bitte begründen)?

16

Findet die Neupositionierung auch Anwendung bei zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung sich bereits im Prozess befindlichen Finanzierungsprojekten?

Wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht?

17

Gibt es nach Informationen der Bundesregierung Unternehmen im Antragsverfahren zur Finanzierung von Kohleinfrastruktur im Ausland durch die KfW Bankengruppe, deren Antrag jedoch noch nicht beschieden ist, die nun aufgrund der neuen Leitlinien keine Förderung erhalten, und falls ja, um welche Summen und Unternehmen handelt es sich?

18

Wie hoch war der Anteil bei der Auftragsvergabe an deutsche Unternehmen seit dem Jahr 2006 im Rahmen der Finanzierung durch die KfW Entwicklungsbank, und welche ausländischen Unternehmen haben in diesem Zeitraum Aufträge in welcher Höhe von der KfW Entwicklungsbank erhalten?

19

Haben die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe im Jahr 2014 Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten gegeben (bitte ggf. nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen aufschlüsseln)?

20

Prüfen die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe derzeit Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten (bitte ggf. nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen aufschlüsseln)?

21

Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur betreffen?

22

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen der KfW Bankengruppe im Bereich fossiler Brennstoffe im Jahr 2014 (inklusive Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent fossiler Energien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanzierten Brennstoff)?

23

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Deutschland in Ländern wie der Ukraine oder Russland für über 60 Prozent der weltweiten Kredite für Kohleprojekte in Höhe von 1,8 Mrd. Dollar verantwortlich ist (www.euractiv.de/sections/energie-und-umwelt/deutschland-und-frankreich-steckenmilliarden-export-von-kohletechnik)?

Wenn ja, wie und bis wann soll dieser Anteil reduziert bzw. komplett zurückgefahren werden, und wenn nein, wie sehen Anteil und Höhe tatsächlich aus?

24

Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert (bitte einzeln nach Energieträger sowie unter Angabe der Höhe der jeweiligen Bürgschaft aufschlüsseln)?

25

Warum bedarf es aus Sicht der Bundesregierung ggf. einer zusätzlichen Absicherung von Hermes-Bürgschaften für die Finanzierung von Kohlekraftprojekten im Ausland?

26

Wie hoch liegen die CO2-Emissionen durch die von der KfW Bankengruppe aktuell finanzierten internationalen Kohleprojekte, und inwieweit wird sich diese Emission durch die neuen Leitlinien verringern?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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