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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zugang von Asylsuchenden zu den bundesfinanzierten Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung

Durchführung berufsbezogener Deutschkurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im sog. ESF-BAMF-Programm: Anzahl, Teilnehmer (Asylsuchende, Geduldete bzw. Bleibeberechtigte), Finanzierung aus Bundes- bzw. ESF-Mitteln; sprachliche Basisförderung in sog. Vorschaltkursen: Anzahl, Teilnehmer, Finanzierung; Berechtigung zur Teilnahme Asylsuchender und Geduldeter an Integrationskursen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/432517.03.2015

Zugang von Asylsuchenden zu den bundesfinanzierten Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, Anja Hajduk, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Asylsuchende und Flüchtlinge werden wie bisher Zugang zu den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF-BAMF-Programms erhalten.“ So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/4031, S. 3). Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit.

Richtig ist: Die – einst von Rot-Grün initiierten – Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse) sind ein großer Erfolg: Mehr als 120 000 Migrantinnen und Migranten konnten ihre Deutschkenntnisse verbessern und infolgedessen – so der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – in den deutschen Arbeitsmarkt vermittelt und integriert werden (BAMF-Pressemitteilung vom 22. Januar 2014). Die Kurse stoßen auch auf ein stark steigendes Interesse. Seit dem Jahr 2009 hat sich die Zahl der Teilnehmenden vervierfacht (von rund 10 000 im Jahr 2009 auf fast 40 000 im Jahr 2013, vgl. Bundestagsdrucksache 18/1239, S. 3). Von einem weiter wachsenden Bedarf ist – angesichts zunehmender Einwanderungszahlen – auszugehen.

Im letzten Jahr wurde allerdings bekannt, dass ab April 2014 zunächst keine neuen Sprachkurse mehr bewilligt würden. Am 30. April 2014 (fünf Tage nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1239) entschied das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), neben den bis dahin in den Bundeshaushalt eingestellten 47 Mio. Euro weitere 34 Mio. Euro für die Fortführung des ESF-BAMF-Programms bis zum 31. Dezember 2014 bereitzustellen. Damit solle – so das BMAS in einer Pressemitteilung vom 30. April 2014 – „ein gleitender Übergang in die neue Förderperiode gewährleistet“ werden – auch wenn „nicht alle Wünsche bedient werden können“. Die Frage der Unterfinanzierung wurde mit dieser Rettungsaktion des BMAS allerdings nicht gelöst:

In den Jahren 2009 bis 2013 sind die Kosten für die ESF-BAMF-Kurse von 20 Mio. Euro auf über 96 Mio. Euro angestiegen (Bundestagsdrucksache 18/1239, S. 5). Damit lag die Fördersumme im Jahr 2014 – trotz der zusätzlichen Mittel des BMAS – bei nur 81 Mio. Euro. Dies sind 14 Mio. Euro weniger als noch im Jahr 2013 – trotz steigender Zugangszahlen.

Wer nun aber gedacht hatte, mit der neuen Förderperiode des ESF würde sich die Lage der Kurse verbessern, die bzw. der wurde enttäuscht. Denn in den kommenden drei Jahren stehen nicht einmal gleichbleibende Haushaltsmittel für die ESF-BAMF-Kurse zur Verfügung, sondern deutlich weniger.

Das wiederum hat deutliche – negative – Auswirkungen auf die tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten von Asylsuchenden (aber auch von anderen Förderberechtigten) zu diesen Sprachkursen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beklagt in diesem Zusammenhang „Förderlücken in beträchtlichem Ausmaß“ (BA-Pressemitteilung vom 13. Februar 2015).

Für den eigentlichen Kurszugang ist der Nachweis bereits vorhandener einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 Voraussetzung. Da aber Asylsuchende (und andere neu eingewanderte Menschen) ein solches Sprachniveau in der Regel nicht nachweisen können, erhalten sie eine sprachliche Basisförderung in sog. Vorschaltkursen. Dort sollen den Teilnehmenden Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 vermittelt werden.

Sprachkursträger weisen nun darauf hin, dass aufgrund der allgemeinen Mittelkürzung bei den ESF-BAMF-Kursen – zumindest in diesem Jahr – keine derartigen Vorschaltkurse mehr vorgesehen sind.

Wenn das zutrifft, würden die meisten Asylsuchenden in diesem Jahr de facto keinen Zugang zu den ESF-BAMF-Kursen haben – es sei denn der Bund würde von sich aus die Kofinanzierungsmittel entsprechend der Nachfrage aufstocken. Die Bundesagentur für Arbeit warnt in ihrer o. g. Pressemitteilung: „Werden diese sinnvollen und notwendigen Grundinvestitionen nicht getätigt, droht ein Vielfaches an Folgekosten, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht gelingt.“ Genau das aber schloss die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage aus: „Das Budget [sei] festgelegt, weitere Mittel stehen nicht zur Verfügung“ (Bundestagsdrucksache 18/4031, S. 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele ESF-BAMF-Kurse wurden in den Jahren 2009 bis 2014 durchgeführt (bitte für das Jahr 2014 monatsweise aufschlüsseln)?

2

Wie viele Menschen hatten im Jahr 2014 die Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs beantragt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Wie viele dieser Menschen waren Asylsuchende oder Geduldete bzw. Bleibeberechtigte (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie viele Menschen haben im Jahr 2014 tatsächlich an einem ESF-BAMF-Kurs teilnehmen können (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Wie viele dieser Menschen waren Asylsuchende oder Geduldete bzw. Bleibeberechtigte (bitte aufschlüsseln)?

4

Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel wurden im Jahr 2014 insgesamt für die ESF-BAMF-Kurse verwendet (bitte nach ESF-Mitteln bzw. Kofinanzierungsmitteln des Bundes aufschlüsseln)?

5

Wie viele sog. Vorschaltkurse wurden in den Jahren 2009 bis 2014 angeboten (bitte diese und die folgenden Unterfragen nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie viele Personen haben die Teilnahme an einem Vorschaltkurs beantragt, und wie viele davon waren Asylsuchende oder Geduldete bzw. Bleibeberechtigte?

b) Wie viele Personen haben an einem Vorschaltkurs teilgenommen, und wie viele davon waren Asylsuchende oder Geduldete bzw. Bleibeberechtigte?

c) Wie viele Teilnehmende haben in diesen Vorschaltkursen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 erworben?

d) Wie viele Teilnehmende haben später einen ESF-BAMF-Kurs besucht?

e) Welche Kosten haben die Vorschaltkurse verursacht?

6

Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel sollen in den Jahren 2015 bis 2017 für die ESF-BAMF-Kurse bereitgestellt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie viele Menschen haben im Jahr 2015 bislang die Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs beantragt?

Wie viele dieser Menschen waren Asylsuchende oder Geduldete bzw. Bleibeberechtigte (bitte aufschlüsseln)?

8

Wie viele ESF-BAMF-Kurse plant die Bundesregierung für das Jahr 2015?

9

Ist es zutreffend, dass in diesem Jahr keine Vorschaltkurse finanziert werden?

Wenn nein, in welchem Umfang sollen auch im Jahr 2015 Vorschaltkurse finanziert werden?

10

Welche Auswirkungen hätte ein (ggf. auch nur teilweiser oder weitgehender) Wegfall der Vorschaltkurse für den tatsächlichen Zugang von Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten zu den ESF-BAMF-Kursen, sofern sie nicht in der Lage sind, bereits vorhandene A1-Deutschkenntnisse nachzuweisen?

11

Wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (wie im April 2014) – zumindest für das Jahr 2015 – kurzfristig eigene Haushaltsmittel für die bedarfsgerechte Durchführung solcher Vorschaltkurse bereitstellen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie lautet die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates, Asylsuchenden und Geduldeten einen Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs einzuräumen (Bundesratsdrucksache 756/13)?

13

Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung auf das Anliegen des Bundesrates insoweit zubewegt, als sie – so jedenfalls die Ankündigung des BAMF-Präsidenten, Dr. Manfred Schmidt – „voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschließen wird, dass Asylsuchende an den ersten drei Modulen der Integrationskurse, also bis zum Erreichen des A1-Niveaus, teilnehmen dürfen“ (Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Niedersachsen vom 20. Februar 2015)?

Berlin, den 17. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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