Rückführungen von Asylsuchenden in die Ukraine
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Manuel Sarrazin, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren werden ausländische Flüchtlinge – nach Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ (17. Februar 2015) und des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (14. Februar 2015) – z. B. aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), wie Ungarn, Polen oder der Slowakei, in die Ukraine zurückgeführt. Zwischen 300 und 400 Flüchtlinge waren nach Erkenntnissen des sogenannten Border Monitoring Project Ukraine (www.bordermonitoring-ukraine.eu/statistics/) in den letzten Jahren davon betroffen. Sie stammen überwiegend aus Afghanistan, Tschetschenien und Somalia.
Zu dem Faktum solcher so genannten Pushbacks in die Ukraine sind gut dokumentierte Berichte seit Langem bekannt, die aus dem Zeitraum vor dem Zusammenbruch des autoritären Janukowytsch-Regimes in der Ukraine im Februar 2014 stammen:
- Human Rights Watch: „Buffeted in the Borderland – The Treatment of Asylum Seekers and Migrants in Ukraine“ (2010),
- Border Monitoring Project Ukraine: „Access to Protection Denied – Refoulement of Refugees and Minors on the Eastern Borders of the EU – the case of Hungary, Slovakia and Ukraine“ (2011),
- Andrii Mazurenko (British Institute of International and Comparative Law): „Immigration Detention and the Rule of Law – National Report Ukraine“ (2013).
Demnach werden aus der EU in die Ukraine zurückgeführte Menschen bis zu einem Jahr in so genannten Detention Centres interniert. Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben sie dort in der Regel nicht. Dafür aber enthalten die Dokumentationen glaubwürdige Berichte über fehlende medizinische Versorgung und Mangelernährung sowie Korruption in diesen Gewahrsamseinrichtungen.
Überdies besteht immer die Gefahr einer Weiterschiebung – zurück in die Russische Föderation oder in andere Verfolgerstaaten.
Gleichzeitig muss die Ukraine aufgrund der Aggression Russlands und der durch Russland unterstützten Milizen im Osten des Landes ca. eine Million Binnenflüchtlinge versorgen und unterbringen. Auch die völkerrechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation führte zur Flucht tausender Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in das von der Ukraine kontrollierte Staatsgebiet. Neben dem faktischen Kriegszustand in den östlichen Regionen sieht sich das Land zeitgleich tiefgreifenden Umwälzungen und enormen Herausforderungen ausgesetzt, um die angestrebte Überwindung des bislang herrschenden oligarchischen und autoritären Regimes zu bewältigen und dauerhaft Demokratie und einen Rechtsstaat aufzubauen.
Das Asylsystem in der Ukraine ist – so Human Rights Watch – schon lange vor der Annexion der Krim und der militärischen Destabilisierung durch Russland und durch von Russland unterstützte Kräfte „zusammengebrochen“. In den Jahren 2007 bis 2009 erhielten gerade einmal 284 Personen Asyl.
Viele Flüchtlinge – wie z. B. aus Somalia – hatten von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, weil eine nichtstaatliche Verfolgung in der Ukraine nicht berücksichtigt wird (a. a. O., S. 6 f.).
Diese Praxis von Rückführungen aus den EU-Staaten in die Ukraine ohne Zugang zu einem Asylverfahren in der EU stellt aus Sicht des UNHCR (Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) einen Verstoß gegen internationales Recht (ZEIT ONLINE, 14. Februar 2015) bzw. gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar (DER SPIEGEL, 14. Februar 2015).
Angesichts dessen stellt sich die Frage der Verantwortung Europas bzw. der Bundesrepublik Deutschland:
- Zum einen trat im Jahr 2010 das Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine in Kraft (ABl. L 332/48 vom 18. Dezember 2007). Dieses Abkommen lässt die sich für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Ukraine z. B. aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Rechte und Pflichten „unberührt“.
- Zum anderen erhielt die Ukraine – so „DER SPIEGEL“ – in den Jahren 2000 bis 2006 (im Rahmen des Strukturförderprojekts TACIS – Technical Aid to the Commonwealth of Independent States) 35 Mio. Euro für Projekte insbesondere im Bereich Grenzsicherung. Und im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik erhielt die Ukraine zwischen 2007 und 2010 weitere 30 Mio. Euro u. a. für die Einrichtung von Haftanstalten für Flüchtlinge. Und seit dem Jahr 2010 wurden z. B. der „International Organization of Migration“ nochmals 12,3 Mio. Euro zur Intensivierung der Grenzüberwachung und der Verbesserung der Rücknahmepraxis (GUMIRA-Projekt – Follow-Up – sowie die Projekte SURCAP und MIGRECO) zur Verfügung gestellt.
- Zur Umsetzung des Rücknahmeübereinkommens mit der Ukraine wurden aber auch auf mitgliedstaatlicher Ebene Gelder zur Verfügung gestellt – so z. B. durch die Bundesrepublik Deutschland (Human Rights Watch, a. a. O., S. 32 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren von einem Mitgliedstaat der EU an die Ukraine rückgeführt (bitte nach Jahren und nach dem jeweiligen Grenzabschnitt aufschlüsseln, wie z. B. ukrainisch-slowakisch, ukrainisch-rumänisch, ukrainisch-polnisch, ukrainisch-ungarisch)?
Ist es zutreffend, dass die in den Jahren 2010 bis 2015 von der EU in die Ukraine rückgeführten Personen zu großen Teilen aus Afghanistan, Tschetschenien und Somalia stammten, also aus Ländern, bei denen in den Mitgliedstaaten der EU hohe Flüchtlingsanerkennungsquoten festzustellen sind (www.ec.europa.eu „Asylum quarterly report“, Dezember 2014)?
Welche Mittel wurden durch die EU seit dem Jahr 2000 für Projekte und Maßnahmen in der Ukraine zum Zwecke
der Grenzsicherung bzw. Grenzüberwachung,
des Baus bzw. des Unterhalts so genannter Temporary Holding Facilities bzw. Detention Centres für Drittstaatsangehörige, die aus der EU in die Ukraine zurückgeführt wurden,
zur Förderung der Rückübernahmepraxis durch die Ukraine zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren, Zweck der Maßnahme, Name des Strukturprojekts, Projektnehmer bzw. Projektausführender sowie den jeweiligen Beträgen in Euro aufschlüsseln)?
Welche Mittel wurden durch die EU seit dem Jahr 2000 für Projekte und Maßnahmen zur Förderung des Asylsystems in der Ukraine zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren, dem konkreten Zweck der Maßnahme, Name des Strukturprojekts, Projektnehmer bzw. Projektausführender sowie den jeweiligen Beträgen in Euro aufschlüsseln)?
Welche Mittel wurden durch die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für Projekte und Maßnahmen in der Ukraine zum Zwecke
der Grenzsicherung bzw. Grenzüberwachung,
des Baus bzw. des Unterhalts so genannter Temporary Holding Facilities bzw. Detention Centres für Drittstaatsangehörige, die aus der EU in die Ukraine zurückgeführt wurden,
der Förderung der Rückübernahmepraxis durch die Ukraine zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren, Zweck der Maßnahme, Name des Strukturprojekts, Projektnehmer bzw. Projektausführender sowie den jeweiligen Beträgen in Euro aufschlüsseln)?
Welche Mittel wurden durch die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für Projekte und Maßnahmen zur Förderung des Asylsystems in der Ukraine zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren, Zweck der Maßnahme, Name des Strukturprojekts, Projektnehmer bzw. Projektausführender sowie den jeweiligen Beträgen in Euro aufschlüsseln)?
Wie viele „Temporary Holding Facilities“ bzw. „Detention Centres“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine seit dem Jahr 2000 für die Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen, die aus der EU in die Ukraine zurückgeführt wurden, gebaut?
Wie viele dieser „Temporary Holding Facilities“ bzw. „Detention Centres“ liegen im Kriegsgebiet in der Ostukraine und in den von Russland unterstützten Kräften kontrollierten Gebiete?
Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens durch die Ukraine einen Erfolg dar, und wenn ja, warum?
Welche praktischen Folgen hat die Bestimmung in der Präambel des Rücknahmeübereinkommens, dass die sich für die Mitgliedstaaten der EU z. B. aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Rechte und Pflichten in den Fällen „unberührt“ bleiben, in denen Flüchtlinge auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erklären, dort Asyl beantragen zu wollen, dieser Antrag aber nicht angenommen bzw. bearbeitet wird, sondern die asylsuchende Person unter Hinweis auf das Rücknahmeübereinkommen in die Ukraine zurückgeschoben wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des UNHCR, dass die Praxis von Rückführungen aus der EU in die Ukraine gegen internationales Recht bzw. gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt?
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, die sich kritisch mit der Frage der Zurückschiebung von Asylsuchenden aus der EU in die Ukraine bzw. mit der Behandlung dieser Menschen und ihrer Asylersuchen in der Ukraine beschäftigen?
Wenn ja,
welche diesbezüglichen Berichte kennt die Bundesregierung,
was sind deren wesentlichen Inhalte (bitte nach den jeweiligen Berichten aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung diese Dokumentationen für glaubwürdig, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung mit den Autoren dieser Berichte in Kontakt getreten, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kiew gebeten, Fragen der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens durch die Ukraine bzw. die Behandlung aus der EU zurückgeschobener Menschen und die ihrer Asylersuchen in der Ukraine zu untersuchen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Kiew gebeten, „Temporary Holding Facilities“ bzw. „detention centres“ zu besuchen und mit den dort inhaftierten Personen über ihre Behandlung und Erlebnisse im Gewahrsam zu sprechen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Und wenn nein, warum nicht?
Wäre ein solcher Besuch aus Sicht der Bundesregierung nicht aufschlussreich bzw. hilfreich?
Wie viele asylsuchende Personen lebten bzw. leben nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des UNHCR in der Ukraine (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des UNHCR in der Ukraine als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele staatenlose Personen lebten bzw. leben nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des UNHCR in der Ukraine (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln), und was weiß die Bundesregierung über die Lebensbedingungen dieser Menschen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des UNHCR die Zahl so genannter Binnenflüchtlinge (internal displaced personen) in den letzten Jahren und speziell nach Annexion der Krim durch Russland und Beginn der Kampfhandlungen im Osten des Landes entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Kann man in der Ukraine unter den herrschenden Kriegsbedingungen im Osten des Landes und dem tiefgreifenden Umbruch staatlicher Institutionen derzeit von einem rechtsstaatlich funktionierenden Asylsystem sprechen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, was folgt aus dieser Feststellung aus Sicht der Bundesregierung?
Kann die Bundesregierung die Feststellung von Human Rights Watch aus dem Jahr 2010 bestätigen, dass es im ukrainischen Asylrecht – im Vergleich zum Recht der EU – gravierende Schutzlücken gibt (z. B. wegen der Nichtberücksichtigung nichtstaatlicher Verfolgung)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in der Ukraine, und welche Auswirkungen hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des UNHCR auf den Schutz von Flüchtlingen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität in ihrem Herkunftsstaat in die Ukraine geflohen sind, durch die ukrainischen Behörden?
Hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Ausbrechen des Krieges in der Ukraine Folgen für das Funktionieren des Asylsystems in diesem Land, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesrepublik Deutschland und die EU?
Hat die Bundesregierung bzw. hat die deutsche Botschaft in Kiew Erkenntnisse darüber, dass sich in den letzten drei Jahren in der Ukraine bzw. in bestimmten Landesteilen
die Ausländerfeindlichkeit,
das Ausmaß rassistischer Diskriminierungen,
die Zahl fremdenfeindlicher Übergriffe bzw. so genannter Hassdelikte erhöht hat, und wenn ja, welche?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung von solchen Diskriminierungen und Übergriffen auch anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende oder staatenlose Personen betroffen?
Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU infolge des Krieges in der Ukraine für ein Aussetzen des Rückübernahmeabkommens mit der Ukraine – zumindest für die Dauer des Konfliktes – ein, und wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass Deutschland bis zum Jahr 2009 (anders als andere Mitgliedstaaten der EU) keinen einzigen Flüchtling aus der Ukraine über das Resettlement-Programm des UNHCR aufgenommen hat (vgl. Human Rights Watch, a. a. O., S. 34 f.)?
Hat Deutschland seit dem Jahr 2009 Flüchtlinge über das Resettlement-Programm des UNHCR aus der Ukraine aufgenommen?
Wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung – angesichts der prekären Lage in der Ukraine – für sinnvoll, ggf. auch kurzfristig Flüchtlinge über das Resettlement-Programm des UNHCR aus der Ukraine zu übernehmen?
Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?