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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Betriebliche Altersversorgung - Neue Rolle im Drei-Säulen-Modell

Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), Umsetzung des "Neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente", Entwicklung des Betriebsrentenniveaus, von der bAV ausgeschlossene Personen, Anzahl der Betriebe mit bAV, angebotene Durchführungswege, Finanzierung, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit bAV-Anwartschaft, Höhe der Beiträge, Anzahl der Leistungsbezieher und Höhe der Leistungen, Nutzung der beitragsfreien Entgeltumwandlung, Mindereinnahmen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit, Umsetzung der EbAV- und der Solvency-II-Richtlinie der EU, Forschungsvorhaben zur bAV<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/436418.03.2015

Die Rolle der betrieblichen Altersversorgung im Drei-Säulen-Modell

der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf die immer dringlichere Frage, wie künftig die Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet werden kann, hat die Bundesregierung keine zufriedenstellende Antwort. Von der in ihrer bisherigen Form weit hinter den Erwartungen zurückbleibenden Riester-Rente wendet sich die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, inzwischen ab. In erster Linie soll künftig die betriebliche Altersversorgung (bAV) das Absinken des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren (Hamburger Abendblatt, 23. Januar 2015). Dieser käme damit zunehmend eine neue Funktion zu.

Über Jahrzehnte stellte die Betriebsrente eine Form der ergänzenden Altersvorsorge dar, „welche im wesentlichen nur für Führungskräfte eine größere Rolle spielt[e]“ (Kaufmann, 2003, Varianten des Wohlfahrtsstaats. Der deutsche Sozialstaat im internationalen Vergleich, S. 284). Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie nunmehr verstärkt von einer Zusatzversicherung zu einem Regelbestandteil der Alterssicherung aufgewertet werden.

Laut Statistischem Bundesamt investieren die Beschäftigten heute im Durchschnitt lediglich 0,9 Prozent ihres Bruttoverdienstes in die bAV. Zudem ist der Zugang zu und die Nutzung von Betriebsrenten heute nach wie vor nur ausgewählten Gruppen vorbehalten: Die Verbreitung der bAV ist besonders in kleinen und mittleren Unternehmen gering und selbst in Großbetrieben nicht ausreichend, um die Rentenlücke zu schließen (vgl. Blank, 2012, Nur eine Minderheit sorgt betrieblich vor, Böckler-Impuls 15/2012). Ob Formen der bAV angeboten werden oder nicht, ist stark branchenabhängig. Somit sind viele Menschen faktisch von vornherein von der bAV ausgeschlossen. Personen mit unregelmäßigen Erwerbsbiographien, mit geringen Einkünften, aus Ostdeutschland und insbesondere Frauen sorgen unterdurchschnittlich häufig betrieblich vor.

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, Regelungen zu schaffen, die es den Tarifparteien ermöglichen sollen, leichter als bisher gemeinsame Versorgungseinrichtungen aufzubauen (FAZ, Unternehmen fürchten Zwang zur Betriebsrente, 1. November 2014, sowie Referentenentwurf zur Einführung eines § 17b des Betriebsrentengesetzes – BetrAVG – vom 23. Januar 2015). Eine Umsetzung der derzeit diskutierten Ansätze dürfte mit erheblichen Folgen für das bisherige System der bAV einhergehen.

Die Förderung der beitragsfreien Entgeltumwandlung, bei der der oder die Beschäftigte einen Teil des Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge aufwendet, führt zu verteilungspolitischen Schieflagen, da sie mit erheblichen Mindereinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (sowie in anderen Sozialversicherungszweigen) und mit erhöhtem Druck auf das Rentenniveau einhergeht. Während ein begrenzter Personenkreis profitiert, sind diese Folgen von allen Versicherten zu tragen und dabei besonders diejenigen belastet, die ohnehin in der Regel mit schmalen Renten rechnen müssen (vgl. Schmähl/Oelschläger, 2007, Abgabenfreie Entgeltumwandlung aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive).

Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als zweifelhaft, ob der alleinige Fokus auf die Betriebsrenten den allgemeinen Sicherungscharakter des Alterssicherungssystems gewährleisten könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um die Verbreitung der bAV zu fördern?

2

In welchem Rahmen werden derzeit die Vorschläge der Bundesregierung zum „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“, die laut Referentenentwurf vom 23. Januar 2015 die Einführung eines § 17b BetrAVG vorsehen, diskutiert, welche Fragen stehen dabei im Mittelpunkt, und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass mit der Umsetzung des vorliegenden Referentenentwurfs vom 23. Januar 2015 zur Einführung eines § 17b BetrAVG eine vollständige Enthaftung der partizipierenden Arbeitgeber einhergehen würde, und wenn nicht, wie sollen die Haftungsfragen künftig geregelt werden?

4

Welche bereits bestehenden gemeinsamen bAV-Versorgungseinrichtungen der Tarifvertragsparteien wären bei Umsetzung des „Neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente“ mit den Regelungsvorschlägen des genannten Referentenentwurfs vereinbar?

5

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei Neugründungen von bAV-Versorgungseinrichtungen im Rahmen der neuen Regelungen aufgrund der Niedrigzinsphase auf längere Sicht nur vergleichsweise geringe Leistungen aus der bAV zu erwarten wären (siehe Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Verbesserung der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor dem Hintergrund des Vorschlags des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zu einem „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“, März 2015, S. 4)?

6

Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zurzeit in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt?

7

Ist nach Auffassung der Bundesregierung anzunehmen, dass die heute bestehenden bAV-Versorgungseinrichtungen aufgrund der zu erwartenden Neugründungen von Versorgungseinrichtungen im Rahmen eines „Neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente“ unter Wettbewerbsdruck geraten, und wenn ja, mit welchen Folgen für das Versorgungsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bundesweit fast acht Millionen Menschen von den Vorteilen einer Betriebsrente faktisch ausgeschlossen werden, etwa weil sie aktuell arbeitslos, in Privathaushalten tätig oder selbständig sind (siehe Schäfer, Wilhelm, 2014, Reform der Alterssicherung – es bleibt viel zu tun, in: Deutsche Rentenversicherung 2/2014), und wenn nicht, wie viele Personen haben nach Ansicht der Bundesregierung von vornherein keine Chance, von den Vorteilen einer Betriebsrente zu profitieren?

9

Wie groß war seit dem Jahr 2002 jeweils der Anteil der Betriebe, in denen ein Angebot einer betrieblichen Altersversorgung bestand (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie groß war dieser Anteil

a) differenziert nach Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten),

b) differenziert nach Branchen,

c) in Ost- und in Westdeutschland?

10

Wie groß war seit dem Jahr 2002 jeweils der Anteil der Betriebe, die eine Form der bAV in den Durchführungswegen

a) Direktzusage,

b) Unterstützungskasse,

c) Pensionskasse,

d) Direktversicherung,

e) Pensionsfonds angeboten haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Wie groß war seit dem Jahr 2002 jeweils der Anteil der arbeitgeberfinanzierten, der arbeitnehmerfinanzierten und der mischfinanzierten betrieblichen Angebote der bAV

a) insgesamt,

b) differenziert nach Durchführungswegen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

12

Wie groß war seit dem Jahr 2002 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit bAV-Anwartschaften

a) insgesamt,

b) differenziert nach Durchführungswegen,

c) differenziert nach Geschlecht,

d) in Ost- und in Westdeutschland,

e) differenziert nach Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten),

f) differenziert nach Branchen,

g) in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst,

h) differenziert nach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung,

i) differenziert nach Einkommensgruppen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

13

Welche Daten liegen der Bundesregierung über den Anteil der geringfügig Beschäftigten vor, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses mithilfe von Betriebsrenten vorsorgen?

14

Wie hoch waren seit dem Jahr 2002 die durchschnittlichen individuellen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

a) insgesamt,

b) differenziert nach Durchführungswegen,

c) differenziert nach Geschlecht,

d) in Ost- und in Westdeutschland (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2002 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bezogen

a) insgesamt,

b) differenziert nach Durchführungswegen,

c) differenziert nach Geschlecht,

d) in Ost- und in Westdeutschland,

e) differenziert nach Einkommensgruppen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Welche Informationen über die Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung liegen der Bundesregierung vor (eigene sowie Hinterbliebenenleistungen)?

17

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass „der von der (beitragsfreien) Entgeltumwandlung begünstigte Personenkreis nicht deckungsgleich mit dem Personenkreis ist, der mit den Kosten dieser Förderung belastet wird“ (Schmähl, Winfried/Oelschläger, Angelika, 2007, Abgabenfreie Entgeltumwandlung aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive)?

18

Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2002 von der Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht

a) insgesamt,

b) differenziert nach Geschlecht,

c) in Ost- und in Westdeutschland,

d) differenziert nach Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten),

e) differenziert nach Branchen,

f) differenziert nach Einkommensgruppen,

g) differenziert nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung,

h) in Betrieben mit und ohne Tarifbindung (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

19

Wie hoch waren seit dem Jahr 2002 die durchschnittlichen Beiträge durch Entgeltumwandlung

a) insgesamt,

b) differenziert nach Geschlecht,

c) in Ost- und in Westdeutschland,

d) differenziert nach Einkommensgruppen (falls möglich, wird um Zahlen zum Anteil des umgewandelten Entgelts am Gesamtentgelt gebeten) (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

20

Welche nach Berufsgruppen oder Tätigkeitsniveau differenzierenden Studien zur Nutzung der Entgeltumwandlung sind der Bundesregierung bekannt?

21

Welche Mindereinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung gingen seit dem Jahr 2002 mit der abgabenfreien Entgeltumwandlung einher (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln), und mit welchen Mindereinnahmen ist in den kommenden Jahren unter der Annahme einer 30-prozentigen, 40-prozentigen, 50-prozentigen und 60-prozentigen diesbezüglichen Teilnahmequote aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bei einer durchschnittlichen Umwandlungsquote von 4 Prozent des individuellen Arbeitsentgelts) zu rechnen (vgl. Schmähl, Winfried/Oelschläger, Angelika, 2007, Abgabenfreie Entgeltumwandlung aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive)?

22

Welche Mindereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gingen seit dem Jahr 2002 mit der abgabenfreien Entgeltumwandlung einher, und mit welchen Mindereinnahmen ist in den kommenden Jahren unter der Annahme einer 30-prozentigen, 40-prozentigen, 50-prozentigen und 60-prozentigen diesbezüglichen Teilnahmequote aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bei einer durchschnittlichen Umwandlungsquote von 4 Prozent des individuellen Arbeitsentgelts) zu rechnen (vgl. Schmähl, Winfried/Oelschläger, Angelika, 2007, Abgabenfreie Entgeltumwandlung aus sozial- und verteilungspolitischer Perspektive)?

23

Welchen Effekt hat nach Auffassung der Bundesregierung die beitragsfreie Entgeltumwandlung auf die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit, und in welchem Umfang ließen sich seit dem Jahr 2002 Mindereinnahmen feststellen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

24

Auf welchem Weg soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden, ohne dabei die gesetzliche Rentenversicherung zu belasten (es wird um eine Antwort unter Berücksichtigung der entsprechenden Aussage von Bundesministerin Andrea Nahles im Rahmen des Symposiums „Gesetzliche Renten und betriebliche Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft“ am 29. Januar 2015 im BMAS gebeten), unter der Annahme, dass eine Förderung der Entgeltumwandlung mit Beitragsausfällen einhergehen würde?

25

Welche Forschungsvorhaben zur betrieblichen Altersversorgung sind im Auftrag des BMAS zurzeit in Bearbeitung und Planung (Darstellung bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes)?

26

Mit welchen Auswirkungen auf die bAV rechnet die Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EbAV-Richtlinie (EbAV – Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung)?

27

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass es derzeit noch völlig offen ist, welche Auswirkungen die Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie auf die bAV nach sich ziehen wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Welche Studien zum möglichen zusätzlichen Eigenkapitalbedarf der Anbieter von Betriebsrenten aufgrund der Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie liegen der Bundesregierung vor?

Berlin, den 18. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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