Vermeintliches Störpotenzial von Windenergieanlagen bei Drehfunkfeueranlagen der Deutschen Flugsicherung am Beispiel des VORTAC Nörvenich
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Neuerrichtung oder das Repowering von Windenergieanlagen wird in vielen Teilen Deutschlands mit der Behauptung verhindert, Windenergieanlagen würden die Funktionstüchtigkeit von Flugsicherungsanlagen stören. Es gibt Schätzungen, dass hierdurch 4 000 Megawatt Windenergieleistung nicht errichtet werden können. Nach Jahren der Diskussion und Auseinandersetzung hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) jedoch jüngst zugestimmt, dass Windenergieanlagen mit besonderer Steuerungstechnik auch in der Nähe von Militärflughäfen gebaut werden dürfen.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS), ein Privatunternehmen, das im Auftrag des Bundes die Flugsicherung durchführt, ist leider noch nicht so weit. So wird nach Kenntnis der Fragesteller regelmäßig im Radius von 15 km um Flugsicherungseinrichtungen die Errichtung neuer oder das Repowering alter Windenergieanlagen von der DFS verhindert, ohne den Nachweis zu führen, dass die Windenergieanlagen die Anlagen der Flugsicherung tatsächlich stören. Fachleute bezweifeln, dass derart hohe Pauschalabstandsforderungen tatsächlich notwendig sind. So musste nach Informationen der Fragesteller die DFS zum Beispiel im Falle des VOR Weser (VOR – Very High Frequency Omnidirectional Radio Range) ihre pauschalen Abstandsforderungen erheblich reduzieren.
In der Gemeinde Nörvenich (Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen) betreibt die DFS gemeinsam mit der Bundeswehr eine VORTAC-Navigationseinrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr. Auch hier lehnt die DFS seit Jahren im Umkreis von 15 km die Neuerrichtung oder das Repowering von Windenergieanlagen pauschal ab. Deshalb können mindestens ein halbes Dutzend Windparks in den umliegenden Gemeinden trotz guter Bedingungen und hoher Akzeptanz nicht errichtet werden.
Nun kann nach Informationen der Fragesteller das VORTAC Nörvenich nicht auf der bisherigen Fläche weiterbetrieben werden und muss ggf. an einem anderen Standort neu errichtet werden. Der DFS wurde das Pachtverhältnis zum 31. Dezember 2015 gekündigt, das militärische Funkfeuer (TACAN – Tactical Air Navigation) ist von dieser Kündigung nicht betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Aus welchem Grund lehnt nach Kenntnis der Bundesregierung die DFS im Umkreis von 15 km eines VOR oder VORTAC die Errichtung neuer oder das Repowering vorhandener Windenergieanlagen ab?
Welche wissenschaftlichen oder sonstigen Erkenntnisse stützen nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Vorgehen der DFS?
Sind der Bundesregierung andere Studien, Gutachten oder sonstigen Erkenntnisse bekannt, die den Betrieb von Windenergieanlagen – ggf. mit besonderen technischen Einrichtungen – innerhalb eines Radius von 15 km um ein VOR oder VORTAC als möglich erachten?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung tun, damit diese Erkenntnisse in Stellungnahmen der DFS bei dem Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Zukunft eine Rolle spielen?
Gibt es technische Lösungen, die den Einflussradius bzw. Schutzradius auf 3 oder 5 km reduzieren?
Wenn ja, welche?
Erfahren Funknavigationsanlagen, wie sie bei VORTAC (bzw. VOR und TACAN) eingesetzt werden, eine Störung durch Windenergieanlagen aufgrund der rotierenden Flügel?
Wenn ja, bis zu welcher Entfernung?
Tritt diese Störung bei stillstehenden Windrädern in gleicher Weise auf?
Wie unterscheiden sich stillstehende Windenergieanlagen in ihrem Störpotenzial für Funknavigationsanlagen von Gebäuden oder festen Einrichtungen ähnlicher Höhe (Gebäude, Strommasten etc.)?
Stören sich bewegende oder stillstehende Braunkohlenbagger (rotierende Schaufelräder) oder Absetzer auf Halden das VORTAC (bzw. VOR oder TACAN)?
Falls nein, warum nicht?
In welchem Abstand zum VOR Weser können mit Zustimmung der DFS neue Windenergieanlagen errichtet bzw. vorhandene repowert werden?
Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle des VOR Weser von der DFS keine Pauschalabstände von 15 km zu Windenergieanlagen verlangt?
Bei welchen weiteren VOR oder VORTAC hat die DFS nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren neue oder das Repowering von Windenergieanlagen innerhalb eines Radius von 15 km genehmigt?
Aus welchem Grund ist eine Verlegung des militärischen Funkfeuers TACAN am Standort Nörvenich notwendig (Dürener Nachrichten „Die Windkraft und die Feuersicherung“), wenn das militärische TACAN an der bisherigen Stelle weiter betrieben werden kann?
Wird das vorhandene TACAN am Standort Nörvenich im Falle der Verlegung durch eine neue Navigationseinrichtung ersetzt oder wird das TACAN nur versetzt?
Soll die bisher militärisch und zivil genutzte Anlage VORTAC Nörvenich durch eine neue gemeinsame Navigationsanlage auf einem militärischen Gelände ersetzt werden?
Wenn ja, ist das konkrete militärische Gelände als besonders geschützter Sicherheitsbereich definiert?
Auf welcher Koordinate soll ggf. der neue Standort des TACAN entstehen?
Wird das TACAN nach der Versetzung von der Bundeswehr betrieben werden?
Wenn nein, welcher andere Betreiber ist vorgesehen?
Welchem rechtlichen Zulassungsverfahren unterliegt die Errichtung der geplanten Navigationsanlagen (bitte einzeln für die verschiedenen Fallkonstellationen auflisten: VORTAC, VOR, TACAN auf zivilem Gelände und auf militärischem Gelände)?
Unterscheiden sich die Zulassungsverfahren der zivilen von den Zulassungsverfahren einer militärischen Nutzung?
Wenn ja, in welcher Weise?
In welcher zeitlichen Abfolge sind angesichts des Kündigungstermins des Pachtverhältnisses der Abbau der Altanlagen und die Neuerrichtung geplant?
Welcher Typ Navigationsanlage von welchem Hersteller soll die vorhandene Navigationsanlage der DFS ersetzen?
Kommen in Nörvenich bei der Neuerrichtung des VORTAC (bzw. VOR und/oder TACAN) technische Lösungen, die den Einflussradius bzw. Schutzradius auf 3 oder 5 km reduzieren, zum Einsatz?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sind die Störungen von älteren Bestandswindenergieanlagen innerhalb des 15-km-Radius um das VORTAC Nörvenich so gering, dass das derzeitige oder ein neues VORTAC ohne Beeinträchtigung betrieben werden kann?
Wenn ja, warum?
Warum können die Aufgaben des derzeitigen VORTAC nicht durch andere bereits vorhandene VORTAC, VOR bzw. TACAN-Anlagen an anderen Standorten übernommen werden?