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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen gegen den Betrug mit manipulierten Kassensystemen

Ausmaß und Gestaltung von Betrugsfällen, jährliche Steuerausfälle durch Umsatzverkürzung mit manipulierten Registrierkassen und Bar- bzw. sog. Neben-der-Kasse-Geschäfte, mögliche Verlagerungen bei einer technischen Betrugssicherung, Umstellungsaufwand, Kosten und Nutzen sowie mögliche geeignete Verfahren<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/443925.03.2015

Maßnahmen gegen den Betrug mit manipulierten Kassensystemen

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2003 in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auf die Betrugsanfälligkeit moderner Kassensysteme hingewiesen. Durch Manipulationssoftware können Umsätze heruntergerechnet oder ganz gelöscht werden. Betriebsprüfer haben diese Betrugsform zuletzt sogar bei Apotheken nachgewiesen (vgl. DIE WELT, 4. April 2014). Nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes entwickelte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Lösung des Problems. Eine Gesetzesinitiative scheiterte im Jahr 2008 an Bedenken des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und anderen (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 16/10488). Die damalige Große Koalition verzichtete auf weitere Initiativen zur Lösung des Problems, obwohl der Bundesrechnungshof und auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Problem (vgl. OECD 2013 „Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme: eine Bedrohung für die Staatseinnahmen“) als sehr relevant bewerteten. Somit wird auf ein Betrugsphänomen, das spätestens seit dem Jahr 2003 erkannt ist und mit erheblichen Steuerausfällen verbunden ist, seit über zehn Jahren politisch nicht reagiert. Erst im Dezember 2014 hat die Finanzministerkonferenz beschlossen, doch noch tätig zu werden (www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2015/01/13/unangemeldetekassenpruefung-auch-in-apotheken-geplant/14771.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Steuerausfall (bitte nach Steuerart aufschlüsseln) durch Betrug mit manipulierten Registrierkassen ein, und hält die Bundesregierung die Annahmen der OECD diesbezüglich für plausibel?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Steuerausfall durch Bar- bzw. sog. Neben-der-Kasse-Geschäften ein, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bei einer Betrugssicherung von Registrierkassen dieses Volumen steigt?

3

Liegen der Bundesregierung konkrete Fälle und Fallzahlen aus den Steuerverwaltungen der Länder vor, die Ausmaß und Gestaltung des Betrugs mit manipulierten Kassensystemen aufzeigen (wenn ja, bitte benennen)?

4

Welche Möglichkeiten für eine Verlagerung der Betrugsversuche sieht die Bundesregierung bei einer Betrugssicherung von Registrierkassen, und welchen Umfang könnte diese Verlagerung nach Auffassung der Bundesregierung bekommen?

5

Hält die Bundesregierung das so genannte INSIKA-Verfahren (INSIKA – Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) für technisch geeignet, um Manipulationen mit Registrierkassen zu verhindern?

Wenn nein, welche sind die Bedenken, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, diese Schwächen bzw. Mängel zu beseitigen oder Alternativen zu entwickeln?

6

Hält die Bundesregierung Schätzungen für plausibel, dass für eine Umstellung bestehender Kassen auf das INSIKA-Verfahren Kosten in Höhe von 20 bis 30 Euro pro Kasse anfallen (vgl. DIE WELT, 4. April 2014), oder hat die Bundesregierung eigene Schätzungen bezüglich möglicher Umstellungskosten?

Wenn ja, wie hoch sind die eigenen Schätzungen, und wie sind diese begründet?

7

Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen seitens der Wirtschaftsverbände vor, die Kostenabschätzungen bezüglich einer möglichen Umstellung auf das INSIKA-Verfahren enthalten, und wenn ja, wie hoch sind die genannten Schätzkosten seitens der Verbände, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Zahlen für plausibel?

8

Wie viele bestehende Kassen müssten nach Schätzung der Bundesregierung auf ein betrugssicheres Verfahren umgerüstet werden?

9

Welche Umsätze und Geschäfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell größtenteils ohne Kassen (etwa Stände auf Wochenmärkten etc.) abgewickelt, wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Geschäftsvolumen insgesamt, und hält die Bundesregierung eine Erfassung dieser Umsätze mit einem betrugsicheren Kassensystem für möglich?

10

Gibt es aktuell Planungen oder Arbeitsgruppen der Bundesregierung, die sich mit der Einführung etwa des INSIKA-Verfahrens zur Sicherung von Kassensystemen beschäftigen, und plant die Bundesregierung, selber gesetzgeberisch aktiv zu werden, und wenn ja, wann?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt nach den ihr vorliegenden Daten die Kosten einer möglichen Umstellung aller Kassensysteme in Bezug auf den Nutzen, also insbesondere die zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen und die Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen steuerehrlichen und betrügerischen Unternehmerinnen und Unternehmern?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem INSIKA-Verfahren weitere in der Diskussion befindliche Möglichkeiten, um den Betrug mit manipulierten Kassen zu erschweren bzw. zu verhindern?

13

Sieht die Bundesregierung bei einer möglichen Einführung des INSIKA-Verfahrens Probleme bei den neuen cloudbasierten Abrechnungssystemen, die z. B. in der Gastronomie eingesetzt werden?

14

Hält die Bundesregierung längere Übergangsfristen für eine Umstellung bestehender Kassen für ein Mittel, den Umstellungsaufwand für Unternehmen niedrig zu halten, und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung an dieser Stelle für einen Übergang mit wenig Umstellungsaufwand?

15

Hält die Bundesregierung die Beibehaltung des Status Quo alternativ für vertretbar und nach den seit dem Jahr 2003 erfolgten Warnungen für angemessen?

Wenn nein, welchen Zeitplan setzt sich die Bundesregierung, um Maßnahmen zu entwickeln, die mit manipulierten Kassen verbundene Wettbewerbsverzerrung zu verringern?

Berlin, den 24. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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