Besserstellungsverbot und die Deutsche Energieagentur im Jahr 2014
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Anja Hajduk, Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Farbe zeigt aktuell das im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verankerte Vorwarn-Ampel-System hinsichtlich der Frage, ob die Deutsche Energieagentur (dena) im Jahr 2014 mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus Drittmitteln generiert?
Welche Farbe zeigte das Vorwarnsystem im Laufe des Jahres 2014? Falls es die Farbe rot zeigt bzw. zeigte, wie hat das BMWi darauf reagiert?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung insgesamt aus der Einnahmensituation der dena hinsichtlich des Besserstellungsverbotes für das Jahr 2014?
Wie viel Prozent der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt hat die dena dabei über Ausschreibungen erhalten?
Falls es theoretisch zu einer Verletzung des Besserstellungsverbotes für das Jahr 2014 gekommen sein sollte, kann im Rahmen jedes Haushaltsbescheides aus dem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung Geld zurückgefordert werden, oder gibt es hier Ausnahmen?
Wann wurde die Rechnungslegung für die dena von der Einnahmen- auf die Ausgabenbasis umgestellt? Gilt diese Änderung dann für das komplette Jahr 2014, oder werden vor der Veränderung gebuchte Ausgaben im Rahmen des Besserstellungsverbotes anders bewertet?
An welchem Tag in welchem Jahr hat die Bundesregierung festgestellt, dass Gelder aus EU-Mitteln nicht in die Berechnung der Drittmittelquote einbezogen werden dürfen?
Wann wurde dies der dena mitgeteilt?
Hat das BMWi im Jahr 2015 bereits Gelder für Firmen, Institute etc. genehmigt, für die ehemalige Geschäftsführer der dena nach Kenntnis der Bundesregierung tätig sind?
Welche Beträge haben die Kooperationspartner (Drittmittelgeber) nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der auf Bundestagsdrucksache 18/4192 (Antwort zu Frage 1) aufgeführten Projekte (ohne Projekte der Exportinitiative bzw. des Solardachprogramms) in Summe der dena für die Jahre 2012 und 2013 in Rechnung gestellt bzw. überwiesen?
Wird eine Überprüfung der Kooperationsverträge zwischen der dena und ihrer Geschäftspartner mit Bezug auf die Berechnung der Zuwendungsquote in den Jahren 2012 und 2013 vom BMWi geplant? Wenn ja, wird der Deutsche Bundestag darüber informiert? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Wie viele öffentliche Ausschreibungen im Bereich der Energieeffizienz hat das BMWi im Jahr 2014 durchgeführt? Auf wie viele davon hat sich die dena beworben? Wie viele davon wurden an die dena vergeben?
Wie viele Direktaufträge bzw. Zuwendungen zur Projektförderung hat das BMWi im Jahr 2014 der dena erteilt (bitte mit tabellarischer Übersicht mit den jeweiligen Begründungen, inwiefern durch die Durchführung dieser Aufträge ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und inwiefern diese Projekte keine marktgängigen Maßnahmen sind)?