Ausbau der Schulverpflegung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kai Gehring, Harald Ebner, Matthias Gastel, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2014 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen eines ersten bundesweiten Schulkongresses eine neue Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen ausgerufen und eindringlich für eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und Schulen geworben.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebene und beim Schulkongress vorgestellte Studie über die Qualität des deutschen Schulessens (abrufbar unter www.in-form.de/profiportal/in-forminitiative/allgemeines/bundeskongress-schulverpflegung-2014/schulessen-in-deutschland-von-delikat-bis-aetzspinat.html) kam zu dem Schluss, dass sich die Versorgung in deutschen Schulen in vielen Bereichen noch klar verbessern muss. Oft gilt: zu viel Fleisch, zu wenig Vielfalt und zu wenig Zeit beim Essen. Rund die Hälfte der untersuchten Speisepläne enthält darüber hinaus zu wenig Gemüse.
Kinder und Jugendliche, die den ganzen Tag in der Kita oder der Schule verbringen, brauchen ein gutes Essen. Durch ein leckeres und gesundes Kita- und Schulessen können Kinder und Jugendliche eine gesunde Esskultur und Lebensweise erlernen und im Alltag erleben. In der Kita und der Schule kann das praktische Erleben mit der Vermittlung von Ernährungswissen und Handlungskompetenzen verbunden werden. Zentraler Ansatzpunkt für die Ernährungs-, Bildungs- und Gesundheitspolitik muss es daher sein, Kindern dort, wo sie lernen und leben, auch eine gesunde Ernährung anzubieten. Bei dieser Aufgabe muss der Bund die Länder und die Kommunen unterstützen: beim Ausbau von Infrastruktur (z. B. Mensen und Küchen), der Vernetzung (z. B. Ausbau der Schulvernetzungsstellen) und der Qualitätssicherung der Schulverpflegung (z. B. durch ein nationales Kompetenzzentrum).
Um eine gute Schulverpflegung vor Ort umzusetzen, benötigen Schulträger und Schulen Beratung und Unterstützung. Dies bieten die von den Bundesländern und dem BMEL befristet geförderten Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Sie beraten zu allen Aspekten einer gesunden, regionalen und umweltschonenden Ernährung und richten sich hierbei nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die entscheidende Bedeutung der Vernetzungsstellen beim Ausbau eines Verpflegungsangebots und der Qualitätsverbesserung haben Ministerinnen und Minister der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen wurden die finanziellen Mittel aufgestockt und verlängert, und in Rheinland-Pfalz wurde das Beratungsangebot der Vernetzungsstelle auf Kindertagesstätten ausgeweitet. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, signalisiert seit dem Schulverpflegungskongress im November 2014 die Bereitschaft, die Vernetzungsstellen mit Bundeshaushaltsmitteln weiter zu finanzieren, wenn die Bundesländer ebenfalls weiterhin ihren Beitrag erbringen (www.das-parlament.de/2014/49/themenausgaben/-/343336).
Fast jedes fünfte Kind war im Jahr 2013 nach EU-SILC von Armut bedroht. Gerade für diese Kinder ist ein gesundes und bezahlbares Kita- und Schulessen äußerst wichtig. Denn niedriges Einkommen und ein geringer beruflicher Status bringen ein höheres Risiko für Fehlernährung mit sich (z. B. Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, KIGGS, unter: www.kiggs-studie.de, und Health Behavior in School-aged Children, HBSC, unter: www. hbsc-germany.de/).
Fehlendes Wissen über eine gesunde Ernährung und fehlende Kompetenz zur Zubereitung frischer Zutaten kommen in allen sozialen Schichten vor. Bei armen oder armutsgefährdeten Familien kommen fehlende finanzielle Mittel als Ursache für eine Fehlernährung hinzu. Eine Erhebung (www.idw-online.de/de/news220692) des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) errechnete, dass mit dem Anteil für Essen in den Hartz-IV-Leistungssätzen für 0- bis 5-Jährige der Bedarf dieser Altersgruppe nur gedeckt werden kann, wenn die Lebensmittel ausschließlich beim Discounter gekauft werden. Bei den älteren Altersgruppen klafft die finanzielle Lücke zwischen Hartz-IV-Satz und den Kosten für Lebensmittel weiter auseinander und es ist kaum möglich, ein Kind ausgewogen zu ernähren. Bei fortschreitendem Alter weichen die realen Kosten drastisch von den Regelsätzen ab.
Die vom Bundesminister aufgestellten Forderungen und Ankündigungen werfen die Frage auf, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung eine spürbare Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen umsetzen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Verpflegungssituation in Deutschland
Fragen47
Wie haben sich, seit den Jahren 2010/2011 bis heute, die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die an einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule lernen, entwickelt?
Wie viele Ganztagsschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit Mensen und Küchen ausgestattet (bitte nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen aufschlüsseln)?
Welche Ausstattung bzw. welche Verpflegungssysteme sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ganztagsschulen vorzufinden (bitte in Prozent angeben und nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen aufschlüsseln)?
Wie viele Schulen in Deutschland bieten nach Kenntnis der Bundesregierung kein Mittagessen an?
Wie viele davon sind Ganztagsschulen (bitte nach gebundenen und offenen Formen aufteilen)?
Wie viele sind Halbtagsschulen?
Welche Bundeshaushaltsmittel fließen derzeit direkt und indirekt in die Schulverpflegung (bitte nach verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlage, Haushaltstitel, Finanzvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass die Studie „Qualität der Schulverpflegung“ des BMEL nur Zahlen und Daten von Schulen erfasst hat, die eine Schulverpflegung anbieten?
Wenn ja, warum wurden nur diese Daten erhoben?
Wie bewertet das BMEL das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte und vom FKE durchgeführte Forschungsprojekt, das Empfehlungen für das Mittagessen in Ganztagsschulen gibt und der Frage nachgeht, wie die Akzeptanz der Mensa oder der Cafeteria bei Schülerinnen und Schülern erhöht werden kann?
Und wie werden die Ergebnisse dieses Projekts konkret bei der Arbeit des BMEL berücksichtigt, zum Beispiel bei dem Projekt von InForm „Akzeptanz von Schulverpflegung – Eine interaktive Handreichung“, um insbesondere Parallelstrukturen zu vermeiden?
Inwiefern arbeiten das BMEL, BMBF, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim Thema „Schulverpflegung“ zusammen?
In welcher Form finden der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien statt?
Wie werden die Ergebnisse der von den unterschiedlichen Bundesministerien geförderten Projekte zusammengeführt?
Inwiefern kann das BMEL ausschließen, dass die von BMEL, BMBF, BMAS und BMG durchgeführten Projekte nicht denselben Fragestellungen nachgehen und Parallelstrukturen vermieden werden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten pro Mahlzeit für ein Schulessen, das den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) entspricht, verglichen mit den Kosten für ein Schulessen, das nicht den DGE-Qualitätsstandards entspricht?
Welche Maßnahmen bezüglich eines nationalen Kompetenzzentrums hat die Bundesregierung seit dem Schulverpflegungskongress im November 2014 ergriffen?
a) Welche Aufgaben soll das vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, angekündigte nationale Kompetenzzentrum für Schulessen bekommen, welches bei der DGE eingerichtet werden soll?
b) Welche Mittel wird das BMEL der DGE für das Kompetenzzentrum zur Verfügung stellen?
c) Wann soll die Arbeit des Kompetenzzentrums aufgenommen werden?
d) Welches Verhältnis wird das Kompetenzzentrum zu den Vernetzungsstellen in den Bundesländern einnehmen?
e) Wie werden andere von der Bundesregierung geförderte Institutionen, die zum Thema Schulverpflegung aktiv sind, beispielsweise aid, FKE oder die Verbraucherzentralen, in die Arbeit des Kompetenzzentrums mit einbezogen?
Wie soll der von Bundesminister Christian Schmidt angekündigte „TÜV“ für die Qualität der Schulverpflegung (www.zeit.de vom 25. November 2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“) ausgestaltet werden?
Wer soll diese Aufgabe ausführen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualitätsstandards der DGE zur Grundlage der Schulverpflegung zu machen?
Durch welche Maßnahmen des BMEL werden die Beteiligten in diesem Prozess unterstützt?
In wessen Verantwortung sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor Ort die Qualitätssicherung für das Schulessen liegen, das nach Ankündigung von Bundesminister Christian Schmidt durch eine Qualitätsoffensive des Bundes für ein gesundes Schulessen (www.zeit.de vom 25. November 2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“) finanziert bzw. unterstützt werden soll?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Idee, Verpflegungsausschüsse in den Schulen zu etablieren, die als Hüter über die Qualität des Schulessens tätig werden und in denen Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter sowie Anbieter an einem Tisch sitzen?
Plant die Bunderegierung, die Etablierung solcher Gremien in irgendeiner Form zu fördern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Schulverpflegung „stärker auf regionale und lokale Anbieter zu setzen“ und die Schulverpflegung nicht allein durch größere Caterer liefern zu lassen (www. tagesspiegel.de/weltspiegel/agrarminister-fordert-ernaehrungs-tuev-studieoffenbart-maengel-in-schulkantinen/v_print/11030212.html?p=)?
Inwiefern werden regionale Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Schulverpflegung im Rahmen der Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse seit Anfang des Jahres 2013 bis heute und in der Zukunft gefördert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Förderprogramme aufzulegen, um insbesondere regionalen und lokalen Anbietern einen Einstieg in die Schulverpflegung zu ermöglichen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulvernetzungsstellen in den Bundesländern organisiert (bitte nach Bundesländern auflisten), wo sind sie jeweils angesiedelt (z. B. Verbraucherzentrale, Landesbehörde, privater Verein), und wie sind sie personell und mit Sachmitteln ausgestattet?
Wie viel Geld bekommen die jeweiligen Vernetzungsstellen aus dem Bundeshaushalt, und wie viel Geld investieren die jeweiligen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre jeweilige Schulvernetzungsstelle (bitte pro Bundesland, unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit auflisten)?
Finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern statt, ob und in welcher Höhe die Vernetzungsstellen auch nach den Jahren 2016 bzw. 2017 durch Bundesgelder mitfinanziert werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Bundesminister Christian Schmidt eine erneute Weiterfinanzierung durch den Bund an die Mitfinanzierungsbereitschaft auch der Bundesländer geknüpft hat?
Wenn ja, liegen hierzu bereits Ergebnisse vor?
Wenn nein, wann sollen sie begonnen werden, und wann sollen sie nach Auffassung der Bundesregierung beendet sein, damit der Deutsche Bundestag zum notwendigen Zeitpunkt die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen kann?
Hält die Bundesregierung die personelle und sachliche Ausstattung der Schulvernetzungsstellen für ausreichend, um einen flächendeckenden Ausbau und eine Qualitätsverbesserung des Essens in den nächsten Jahren zu erreichen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der im Regelsatz für Essensausgaben vorgesehene Anteil für die Bedarfe von Kindern der jeweiligen Altersgruppe ausreichend ist?
Und wenn ja, warum?
Und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen Unterschied zwischen Kindern, die ein Essen in der Schule einnehmen können und dafür Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, und den Kindern, bei denen dies nicht der Fall ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass derzeit Kindern in ausreichendem Maße ein warmes Mittagessen durch Schulen oder Kindertagesstätten zugänglich ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um darauf Einfluss zu nehmen, und was plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Kosten und der Preise für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten?
Wieviel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt ein Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten (falls möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen oder Kindertagesstätten, die kostenlos Mittagessen anbieten?
Und wenn ja, wie viele, und welche sind dies?
Und wenn die Bundesregierung davon Kenntnis hat, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Kostenbeteiligung beim Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten dazu führen, dass ein angebotenes Mittagessen nicht in Anspruch genommen wird?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten seitens der Bundesregierung, Modellprojekte zu fördern, bei denen ein kostenloses Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten angeboten wird?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung wahr?
Für wie viele Kinder und Jugendliche wird eine Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, und bei wie vielen wird diese Beteiligung abgelehnt (falls möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung wahrnehmen, an allen Kindern, die aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Familien Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen könnten und deswegen auch einen Finanzierungsanspruch auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hätten?
Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung nicht wahr, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Kindern, für die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezahlt werden?
Gibt es Erhebungen darüber, warum der Anspruch nicht geltend gemacht wird?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, werden solche Untersuchungen geplant?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen jährlichen Verwaltungsausgaben pro Fall für die Finanzierung einer Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sowohl in den leistungsbewilligenden Verwaltungen als auch in den Schulen und Kindertagesstätten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche jährliche Zeitaufwand für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern für die Beantragung einer Beteiligung an der Mittagsverpflegung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Autoren der Schulverpflegungsstudie, wonach ein einfacherer, unbürokratischerer Zugang zu dieser Leistung auch Kindern aus sozial schwächeren Schichten eine Chance auf regelmäßige Teilnahme am Mittagessen geben würde (www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Broschueren/SchulverpflegungBundeskongress 2014.pdf?__blob=publicationFile)?
Welche Schwierigkeiten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verteilung der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets für ein warmes Mittagessen vor?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Inanspruchnahme der Finanzierung eines warmen Mittagessens zu erhöhen, insbesondere durch die erlangten Erkenntnisse des BMEL (www.deutschlandfunk.de/schulessen-fleisch-ist-das-neue-gemuese.680.de.html?dram:article_id= 304307) im Rahmen der bundesweiten Schulverpflegungsstudie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)?
Sind die vorgenommenen Maßnahmen (Hinweispflichten etc.), die die Inanspruchnahme der Förderung „Warmes Mittagessen“ von grundsätzlich anspruchsberechtigten Kindern steigern soll, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend und erfolgreich?
Liegen hierzu Untersuchungen vor?
Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiter dafür einsetzen, dass die Programme für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch zusammengeführt werden, und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Zusammenlegung der Programme aus?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu intensivieren, sodass diese eine Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm sowie dem Schulmilchprogramm erleichtert wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das Schulobstprogramm auch auf Kindergärten ausgedehnt wird, wie dies der Bundesminister Christian Schmidt in einem Interview (www.welt.de/politik/deutschland/article134683030/Zu-viel-Fleisch-und-zu-wenig-Gemuese-im-Schulessen.html) geäußert hat, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Anfang 2012 unternommen, um im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms den Absatz an Milchprodukten zu erhöhen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung seit Ende 2011 diesbezügliche Gespräche, unter anderem mit der DGE und Vertreterinnen und Vertreter der Milchwirtschaft, geführt hat (Bundestagsdrucksache 17/10360)?
Wann plant die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern, um der Forderung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) Folge zu leisten, nach dem Kindern und Jugendlichen der Ursprung des Essens vermittelt werden sollen, z. B. über Schulgärten oder Bauernhof-Schulpatenschaften?
Wie will die Bundesregierung der Aufforderung aus dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ Folge leisten, nach dem an Kindertagesstätten und Grundschulen keine Süßigkeiten, Knabberzeug, Fast Food und Softdrinks beworben werden sollen?
Wird die Bundesregierung hinsichtlich der Implementierung der Aspekte Ernährungsaufklärung und Verbraucherbildung in die Rahmenlehrpläne bzw. in die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern das Gespräch mit der Kultusministerkonferenz suchen?
Wenn ja, wann?
Wann wird die Bundesregierung eine Bund-Länder-Gruppe initiieren, um das Leitbild einer gesunden, nachhaltig erzeugten und vielfältigen Kita- und Schulverpflegung zu erarbeiten, und steht schon fest, welche Ländervertreter an dieser Bund-Länder-Gruppe beteiligt werden?
Wenn ja, welche Bundesministerien sollen durch welche Abteilungen vertreten sein?
Wird die Bundesregierung in diesem Rahmen auch die Frage nach einer für alle Kinder zugänglichen Kita- und Schulverpflegung berücksichtigen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht, und plant sie andere diesbezügliche Initiativen?