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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Menschenrechtslage in Eritrea

Erkenntnisse zur menschenrechtlichen Situation in Eritrea, Unterstützung der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, militärischer Zwangsdienst, politische Gefangene, Sanktionen und &quot;Aufbausteuer&quot;, regionale Konfliktlage, Zusammenarbeit mit Eritrea auf bilateraler und europäischer Ebene, Khartum-Prozess und Flüchtlingspolitik, Gefährdung eritreischer Flüchtlinge durch Menschenhandel, regionales Schutzprogramm (RPP) der EU für das Horn von Afrika, &quot;Regional Development and Protection Programmes&quot; (RDPP)<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/450526.03.2015

Menschenrechtslage in Eritrea

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4505 18. Wahlperiode 26.03.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtslage in Eritrea Die Menschenrechtslage in Eritrea gibt weiterhin großen Anlass zur Sorge. Berichte über willkürliche Verhaftungen, Zwangsarbeit, Folter und extralegale Tötungen bestehen fort. Die Meinungsfreiheit im Land ist stark eingeschränkt, da unabhängige Medien nicht geduldet und regierungskritische Journalisten verfolgt werden. Eritrea belegt auf dem Pressefreiheitsindex der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ den letzten Platz. Der Bericht der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Eritrea, Sheila B. Keetharuth, vom 13. Mai 2014 bestätigte dieses verheerende Bild (UN- Dokument A/HRC/26/45). Daraufhin wurde am 27. Juni 2014 vom UN- Menschenrechtsrat eine einjährige Untersuchungskommission für Eritrea eingerichtet (Resolution des UN-Menschenrechtsrats A/HRC/RES/26/45). Die genaue Aufklärung der Menschrechtslage wird allerdings dadurch erschwert, dass die eritreische Regierung die Einreise weder der UN-Sonderbeauftragen für Menschenrechte, noch der vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten Untersuchungskommission erlaubt hat (Stellungnahme von Mike Smith, Vorsitzender der Untersuchungskommission, vor dem UN-Menschenrechtsrat, 16. März 2015). Die repressiven Maßnahmen der Regierung von Isaias Afwerki gegen die eigene Bevölkerung und die prekäre wirtschaftliche Lage im Land führen dazu, dass immer mehr Menschen das Land verlassen. Das Flüchtlingskommissariat der UN (UNHCR) schätzt, dass mittlerweile mehr als 5 Prozent der eritreischen Bevölkerung aus dem Land geflohen sind. Monatlich würden 2 000 Menschen fliehen, insgesamt waren im Juli 2014 357 406 Eritreerinnen und Eritreer auf der Flucht. Die meisten von ihnen kommen in Flüchtlingscamps im Sudan oder Äthiopien unter. Zwischen Januar und November 2014 suchten nach Angaben des UNHCR fast 37 000 Eritreerinnen und Eritreer in Europa Asyl. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im Jahr 2014 insgesamt 13 253 Asylanträge von eritreischen Staatsangehörigen in Deutschland gestellt, davon waren 13 198 Erstanträge. Die aktuelle Fluchtbewegung geht auf die Einführung des zeitlich nicht begrenzten Militärdienstes im Jahr 2002 zurück. Seither sind die Flüchtlingszahlen kontinuierlich gestiegen. Anfangs reagierten die Behörden laut Menschenrechtsorganisationen auf Fluchtversuche mit Schießbefehlen an der Grenze. Angehörige von Geflohenen mussten Strafen zahlen. Danach entwickelte sich die Praxis, dass hochrangige Militärs unter anderem mit nomadischen Clans koope- Drucksache 18/4505 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderierten, um Lösegelder zu erpressen, wobei sie z. T. selbst Jugendliche entführten bzw. Bestechungsgelder für den Transport von Fluchtwilligen kassierten. Mittlerweile hat sich der Menschenschmuggel und Menschenhandel zu einem lukrativen Geschäft am Horn von Afrika entwickelt, an dem Sicherheitskräfte, Regierungsangehörige und diverse kriminelle Gruppierungen in verschiedenen Ländern beteiligt sind. Die EU hat im Jahr 2011 einen Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika formuliert (Ratsdok. 16858/11), der bedauerlicherweise bisher wenig konkrete Resultate gezeigt hat. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit dem UNHCR ein regionales Schutzprogramm (Regional Protection Programm – RPP) für das Horn von Afrika etabliert. Der Rat Justiz und Inneres hat im Oktober 2014 die Entwicklung neuer und vertiefter Schutzprogramme beschlossen, die auch – in Bezug auf das Horn von Afrika – eine entwicklungspolitische Komponente haben sollen (Regional Development and Protection Programme – RDPP). Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 28. November 2014 zusammen mit ihren europäischen Partnern und den Herkunfts- sowie Transitländern von Flüchtlingen am Horn von Afrika die Khartum-Erklärung unterzeichnet. Darin einigten sich die Unterzeichnerstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 18/3960). Dass in den Unterzeichnerstaaten dennoch eklatante Mängel beim Schutz der Rechte von Flüchtlingen bestehen, verdeutlicht das Beispiel Ägypten. Zwar hat Ägypten in den vergangenen Monaten erste Schritte gegen Menschenhändler eingeleitet, missachtet aber gleichzeitig durch seine Inhaftierungs- und Abschiebepraxis weiterhin systematisch Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen und Opfern von Menschenhandel (Bericht von Human Rights Watch: „I Wanted to Lie Down and Die – Trafficking and Torture of Eritreans in Sudan and Egypt“, 2014). Die Regierung Eritreas ist außenpolitisch isoliert. Der UN-Sicherheitsrat hat in den Jahren 2009 und 2011 mit der Annahme der Resolutionen UNSC 1907 (2009) und UNSC 2023 (2011) Sanktionen gegen Eritrea beschlossen. Diese wurden unter anderem mit der fortlaufenden Unterstützung bewaffneter ausländischer Gruppierungen durch die eritreische Regierung, darunter auch die Al- Shabab-Miliz in Somalia, begründet. Auf europäischer Ebene wurden die Sanktionen gegen Eritrea durch den EU-Ratsbeschluss (2010/127/GASP) ab dem 1. März 2010 festgelegt. Der neuste Bericht der UN-Beobachtergruppe für Somalia und Sudan beschreibt, dass die eritreische Regierung trotz dieser Sanktionen weiterhin am Waffenschmuggel in der Region beteiligt ist. Die Unterzeichnung der UN-Folterkonvention durch die eritreische Regierung vom 24. September 2014 erscheint vor diesem Hintergrund als Versuch, das internationale Ansehen Eritreas zu verbessern. Die Beziehung Eritreas zu seinen Nachbarländern ist durch Territorialkonflikte schwer belastet. Zwischen den Jahren 1961 und 1991 führte Eritrea einen Unabhängigkeitskampf gegen Äthiopien, der in einer De-facto-Unabhängigkeit Eritreas mündete. Die damals gezogenen Grenzen zwischen den beiden Staaten bilden bis heute die Grundlage für Konflikte. So kam es zwischen den Jahren 1998 bis 2000 erneut zu einem Krieg. Eritrea verlangt von Äthiopien die Einhaltung der im Algier-Abkommen aus dem Jahr 2000 festgelegten Schritte zur Beilegung des Territorialkonfliktes. Darin hatte sich Äthiopien unter anderem dazu bereiterklärt, die Entscheidung einer UN-Grenzkommission hinsichtlich der Grenzziehung zu respektieren. Äthiopien ignoriert jedoch bis heute die Entscheidung der Eritrea-Ethiopia Boundary Commisson (EEBC) aus dem Jahr 2002 und weigert sich, die Eritrea zugesprochenen Gebiete abzutreten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4505Seit dem Jahr 2000 sind zwar keine neuen Kampfhandlungen zwischen Eritrea und Äthiopien ausgebrochen, doch bleibt die Beziehung zwischen den beiden Ländern äußerst angespannt. Einen erneuten Tiefpunkt erreichten die Beziehungen im Jahr 2011, als die UN-Beobachtergruppe für Somalia und Eritrea der eritreischen Regierung vorwarf, während eines Treffens der Afrikanischen Union in Addis Abeba einen Anschlag geplant zu haben (Security Council Report S/2012/545). Wir fragen die Bundesregierung: Menschenrechtslage 1. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der vom UN- Menschenrechtsrat eingerichteten Untersuchungskommission für Eritrea, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um die bisherige Blockade der Untersuchungskommission durch die eritreische Regierung zu beenden? 2. Setzt sich die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat für eine Fortsetzung des Mandats der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Eritrea, Sheila B. Keetharuth, ein, und auf welche Weise unterstützt sie ihre Arbeit? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von Präsident Isaias angekündigte Verfassungsreform, mit der nach eigenen Angaben bereits ein Komitee betraut ist (siehe www.bloomberg.com/news/articles/2014-12-31/ eritreas-president-pledges-constitution-to-tackle-inequality), und wie bewertet sie die Reformchancen? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in Eritrea? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen in eritreischen Gefängnissen (UN-Dokument A/HRC/26/45, S. 15 und 16)? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterzeichnung der Antifolterkonvention durch die eritreische Regierung, und für wie realistisch hält sie deren Einhaltung? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit und Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung? 5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Lebens- und Haftumständen der elf, sich noch in Eritrea befindlichen, prominenten ehemaligen Regierungsangehörigen aus der so genannten G15-Gruppe vor sowie der unabhängigen Journalisten, die sich in Haft befinden, weil sie Kritik an der fehlenden Durchsetzung demokratischer Reformen durch die Regierung äußerten (www.rsf.org vom 22. Januar 2015 „Six eritrean journalists released after nearly six years in prison“, bitte einzeln ausführen)? 6. Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den unbefristeten militärischen Zwangsdienst (UN-Dokument A/HRC/26/45, S. 14 und 15)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ankündigung der eritreischen Regierung, den nationalen Militärdienst zukünftig auf 18 Monate begrenzen zu wollen, und für wie realistisch hält sie diese? b) Hält die Bundesregierung einen erneuten Versuch eines umfassenden internationalen Demobilisierungsprogramms für das eritreische Militär (vergleichbar mit dem von der Weltbank in den Jahren 2002 bis 2008 durchgeführten Projekt) für sinnvoll? Drucksache 18/4505 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaa) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? bb) Wenn nein, mit welcher Begründung? 7. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Angaben über die Menschenrechtslage in Eritrea (bitte detailliert auflisten), und für wie unabhängig und valide befindet sie diese Informationen? 8. Inwiefern steht die menschenrechtliche Lage Eritreas auf der Agenda der Bundesregierung? Wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Sanktionen und Aufbausteuer 9. Welche Sanktionen und restriktiven Maßnahmen wenden die EU und die UN derzeit gegen Eritrea an? 10. Welches Ziel verfolgen diese Sanktionen, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen? 11. Wurden schon Vermögenswerte von Repräsentanten der eritreischen Regierung und des Militärs eingefroren bzw. Reisebeschränkungen gegen sie verhängt, wie durch den UN-Sicherheitsrat bereits im Jahr 2009 vorgesehen, und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 12. Beurteilt die Bundesregierung das Entrichten der Steuer auf das Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung („Aufbausteuer“) als freiwillig? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Druck- und Zwangsmaßnahmen, die die eritreische Botschaft zur Erhebung der Aufbausteuer gegenüber in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehöriger oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung einsetzt, und was unternimmt sie gegen diese Praxis? 13. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung die Besteuerung des Einkommens von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung für vereinbar mit Artikel 10 und 11 der Resolution 2023 (2011) des UN-Sicherheitsrates (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 der Abgeordneten Luise Amtsberg vom 16. März 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4371)? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eritreische Asylsuchende in Deutschland, die aufgrund des unbefristeten militärischen Zwangsdiensts geflohen sind, von eritreischen Auslandsvertretungen bzw. Agenten der eritreischen Regierung dazu gedrängt werden, ein Entschuldigungsschreiben zu unterzeichnen, in dem sie sich verpflichten, die Aufbausteuer mit sofortiger Wirkung zu bezahlen, und was unternimmt sie gegen diese Praxis? Regionale Konfliktlage 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung bewaffneter Gruppierungen in der Region durch die eritreische Regierung? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Konfliktlage, insbesondere hinsichtlich der Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/450517. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung oppositioneller Gruppierungen in Eritrea durch Äthiopien und umgekehrt? 18. Setzt sich die Bundesregierung bilateral bzw. im Rahmen der EU dafür ein, dass Äthiopien sich von den Gebieten zurückzieht, die Eritrea von der Eritrea-Ethiopia Boundary Commission (EEBC) zugesprochen wurden, und wenn nein, mit welcher Begründung? Menschenhandel 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am Menschenhandel am Horn von Afrika beteiligten Akteure, denen vor allem viele eritreische Flüchtlinge zum Opfer fallen? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anstrengungen der ägyptischen Regierung bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf der Sinai-Halbinsel, wozu diese durch Artikel 89 der Verfassung der Arabischen Republik Ägypten, Gesetz Nr. 64 aus dem Jahr 2010 und verschiedener internationaler Verträge verpflichtet ist, und wie bewertet sie diese? 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung von Opfern von Menschenhandel durch die ägyptische Regierung, und wie bewertet sie die von Menschenrechtsorganisationen kritisierte Abschiebepraxis Ägyptens von Opfern von Menschenhandel (siehe Human Rights Watch: „I Wanted to Lie Down and Die – Trafficking and Torture of Eritreans in Sudan and Egypt“, 2014, S. 76)? 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung afrikanischer Flüchtlinge, viele aus Eritrea stammend, durch die israelische Regierung, insbesondere im Hinblick auf die auf der Grundlage des Anti- Infiltration Law ergriffenen Maßnahmen, wie etwa die Inhaftierung afrikanischer Flüchtlinge, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Zusammenarbeit mit Eritrea auf bilateraler und europäischer Ebene 23. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz des strategischen Rahmens der EU für das Horn von Afrika, und welche Schwerpunkte sollten in diesem Kontext nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig gesetzt werden? 24. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen auf bilateraler und europäischer Ebene derzeit mit Eritrea, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, diese menschenrechtlich konditioniert zu intensivieren? Khartum-Prozess und Flüchtlingspolitik 25. Was sieht die Kooperation mit den Staaten am Horn von Afrika (insbesondere Eritrea) im Rahmen des Khartum-Prozesses konkret vor? a) Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen des Khartum-Prozesses geeignet, um die Ursachen von Flucht zu bekämpfen? b) In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in ihrer Funktion als Mitglied der Steuerungsgruppe dafür ein, dass der Khartum-Prozess auch entwicklungspolitische Impulse für die gesamte Region setzt? c) Inwieweit haben die von Deutschland im Rahmen des Khartum- Prozesses umgesetzten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verbesserung der Sicherheitslage rund um Flüchtlingscamps in Äthiopien, Sudan und Ägypten beigetragen? Drucksache 18/4505 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Sind die Verbesserungen der Rechte von Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitländern am Horn von Afrika Gegenstand des Dialoges, der im Rahmen des Khartum-Prozesses stattfindet? 26. Wie viele eritreische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl Unbegleiteter Minderjähriger angeben)? 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl eritreischer Staatsangehöriger in der EU (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten)? 28. Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea? 29. Was hat die Sicherheitslage auf der Sinai-Halbinsel und in Libyen für Auswirkungen für die Flüchtlinge aus der Horn-von-Afrika-Region? 30. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des regionalen Schutzprogramms (RPP) für das Horn von Afrika ergriffen? a) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission und die Bundesregierung selbst die bisherigen Resultate? b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des regionalen Schutzprogramms auch vermehrt Schutzsuchende im Rahmen von Resettlement in der EU aufgenommen? 31. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Pläne der Europäischen Kommission für die Etablierung von „Regional Development and Protection Programmes“ (RDPP) für Nordafrika und das Horn von Afrika? a) Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, die Leitung eines RDPP Programmes zu übernehmen, und mit welchen internationalen Organisationen soll kooperiert werden? b) In welcher Form wird die Bundesregierung die RDPPs unterstützen? 32. Welche Länder und inhaltliche Schwerpunkte hinsichtlich des Flüchtlingsschutzes und der Entwicklungspolitik umfasst das RDPP für das Horn von Afrika (bitte detailliert ausführen)? Berlin, den 26. März 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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