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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Menschenrechtliche Situation und Wahlen in Burundi

Lage der Menschenrechte und der politischen Opposition in Burundi im Vorfeld der dort anstehenden Wahlen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, politischer Dialog zwischen den Parteien, Wahlmission der Vereinten Nationen in Burundi (MENUB), Wählerregistrierung, Verhaftungen, anhängige Gerichtsverfahren gegen oppositionelle Politiker, Sicherheitslage, Jugendorganisation Imbonerakure, Wahrheits- und Versöhnungskommission, Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi, menschenrechtliche Standards<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/453108.04.2015

Menschenrechtliche Situation und Wahlen in Burundi

der Abgeordneten Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Burundi steht dieses Jahr vor einer wichtigen Zäsur. Die Vorbereitungen für die im Mai 2015 beginnenden Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen finden in einem Klima großer politischer Spannungen statt. Im Februar 2015 besuchte der VN-Sicherheitsrat (VN – Vereinte Nationen) Burundi und äußerte anschließend große Besorgnis angesichts von Berichten über Einschüchterungen und Schikanen, politische Gewalt, willkürliche Festnahmen und andere Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die Möglichkeit einer dritten Amtszeit für Präsident Pierre Nkurunziza hat große Kontroversen ausgelöst, da die Verfassung eine Obergrenze von zwei Legislaturperioden für das Präsidentenamt vorsieht.

Oppositionsführer beklagen die mangelnde Transparenz der Wahlkommission (CENI) und beschuldigen diese der Parteilichkeit sowie des Versuchs, die Wahl schon im Vorfeld im Sinne der Regierung zu beeinflussen. Verhaftungen von Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten, zuletzt des Journalisten Bob Rugurika, haben die Spannungen noch verstärkt und zu Demonstrationen geführt.

Gleichzeitig wird die Sicherheitslage immer prekärer, wie sich an den Ereignissen in Cibitoke im Norden Burundis zwischen dem 30. Dezember 2014 und 3. Januar 2015 zeigt, als mindestens 47 Mitglieder einer unbekannten Rebellengruppe von Regierungskräften getötet wurden (Bericht von Human Rights Watch vom 12. Februar 2015, www.hrw.org/news/2015/02/12/burundi-summaryexecutions-army-police). Berichte über eine Bewaffnung und gewalttätige Aktionen der Jugendorganisation der Regierungspartei CNDD-FDD, den Imbonerakure, häufen sich.

Burundi ist auch von den Entwicklungen in den Nachbarländern direkt betroffen, insbesondere den andauernden Konflikten in der Demokratischen Republik Kongo. Die burundische Armee interveniert immer wieder jenseits der Grenze, wo auch burundische Rebellengruppen aktiv sind. Burundi ist gleichzeitig Aufnahmeland für Flüchtlinge aus dem Kongo (derzeit knapp 60 000), aber auch einer der Umschlagsplätze für aus dem Ost-Kongo geschmuggelte Rohstoffe.

Die politische Mission der Vereinten Nationen (BNUB) schloss Ende des Jahres 2014 ihre Arbeit in Burundi ab und wurde von einer Mission zur Vorbereitung und Beobachtung der Wahlen ersetzt (MENUB). Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich sie dieser Aufgabe nachgehen kann und inwieweit die burundische Regierung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern kooperieren wird.

Auch die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation in Burundi vom Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1421) „eine Zunahme von politischen Spannungen zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien und eine Zunahme politisch motivierter Gewalt“ fest. Angesichts dieser innenpolitischen und regionalen Situation stellt sich die Frage, ob Burundi von seinen Partnerländern nicht gerade jetzt mehr Unterstützung in Bezug auf Krisenprävention, Menschenrechtsschutz und Konfliktbearbeitung benötigt. Die Bundesregierung hat in der oben genannten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hingewiesen, dass sie der burundischen Regierung im Rahmen der Regierungsverhandlungen im Mai 2014 ihre „Sorge über die aktuelle politische Lage in Burundi“ mitgeteilt habe. Eine Anpassung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi sei allerdings zunächst nicht geplant – die Schwerpunkte Wasser- und Sanitärversorgung, Gesundheit und Dezentralisierung sollten beibehalten werden. Die Bundesregierung unterstütze aber im Rahmen der krisenpräventiven Projektförderung seit dem Jahr 2008 den Aufbau der burundischen Polizei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Menschenrechte im Lichte der aktuellen politischen Situation in Burundi?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der politischen Opposition in Burundi wenige Monate vor den Wahlen, insbesondere im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit?

3

Inwiefern hat sich die Bundesregierung, auch durch die deutsche Vertretung vor Ort, im letzten Jahr für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Burundi eingesetzt?

4

Sind gegen Léonce Ngendakumana (Vorsitzender der Oppositionskoalition ADC-Ikibiri), Alexis Sinduhije (Vorsitzender der Oppositionspartei Mouvement pour la Solidarité et le Développement – MSD) und Agathon Rwasa (früherer Vorsitzender der Oppositionspartei Forces pour la Libération Nationale – FNL) noch Gerichtsverfahren anhängig, und wie wirkt sich dies auf die Wahlvorbereitung aus?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung vor Ort zur Lage der 21 Personen, die im März 2014 im Rahmen einer Demonstration der Oppositionspartei MSD in Bujumbura verhaftet und in einem eintägigen Prozess zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung vor Ort zu den Ereignissen in Cibitoke Anfang Januar 2015, als Regierungssoldaten, Polizei und Imbonerakure laut Berichten (Human Rights Watch, 12. Februar 2015, www.hrw.org/news/2015/02/12/burundi-summaryexecutions-army-police) 47 Mitglieder einer unbekannten Rebellengruppe töteten?

Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht von Human Rights Watch an, dass diese als extra-legale Tötungen bewertet werden müssen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Chance auf freie und faire Wahlen in Burundi?

Wie sind in diesem Zusammenhang die Chancen zur Umsetzung der Roadmap und des Verhaltenskodex für die Wahlen, die alle Akteure gemeinsam erarbeitet haben, zu sehen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung vor Ort zur Wählerregistrierung, die im Jahr 2014 stattfand?

Kann sie Berichte von Nichtregierungsorganisationen bestätigen, nach denen es verschiedene Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung gab?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Dialog zwischen den Parteien im Vorfeld der Wahlen, und wie unterstützt sie diesen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer möglichen dritten Kandidatur des Präsidenten Pierre Nkurunziza, während die Verfassung eine Obergrenze von zwei Legislaturperioden vorschreibt?

11

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der neu etablierten Wahlmission der Vereinten Nationen in Burundi (MENUB)?

Wo werden die Schwerpunkte der Arbeit dieser Mission liegen?

Was werden nach Meinung der Bundesregierung ihre kritischsten Aufgaben sein?

Wie können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere ihre Arbeit am sinnvollsten unterstützen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Imbonerakure, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu deren Ausbildung und Bewaffnung?

13

Was sind die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi, und plant die Bundesregierung, sich zumindest im Wahljahr verstärkt an Krisenprävention zu beteiligen?

14

Wird die Fortführung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi und die Zusammenarbeit im Bereich Polizeiausbildung an die Einhaltung menschenrechtlicher Standards geknüpft, und wie kann deren Einhaltung überprüft werden?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Wahl der Mitglieder der Wahrheits- und Versöhnungskommission durch das burundische Parlament im Dezember 2014?

Plant die Bundesregierung, diese Kommission finanziell zu unterstützen?

Inwieweit entspricht die Kommission nach Ansicht der Bundesregierung den Kriterien, die international für solche Kommissionen festgelegt wurden?

Hat sich die deutsche Vertretung vor Ort bemüht, auf die burundische Regierung dahingehend einzuwirken, dass die Kommission unabhängig arbeiten kann?

Berlin, den 24. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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