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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2015

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Bearbeitungsdauer, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina, Personalsituation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung des Prinzips der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer von Asylanhörungen, Anerkennungen ohne mündliche Anhörung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.05.2015

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/464314.04.2015

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist es kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundestagsdrucksache 18/3850). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2014 bei 48,5 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge, z. B. aus Serbien, Bosnien oder Mazedonien, zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2014 erwiesen sich mehr als 10 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, 22,8 Prozent wurden abgelehnt, zwei Drittel der Gerichtsverfahren wurden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt. Im Ergebnis führte somit weit mehr als jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland.

Bei einem Fünftel aller Asylsuchenden stellte das BAMF im Jahr 2014 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2013 lag dieser Anteil noch bei einem Drittel; die Bundesregierung erklärt den Rückgang damit, dass die zum 1. Januar 2014 geänderte Verordnung auf Fälle, in denen in anderen Mitgliedstaaten ein Status gewährt wurde (2 511 Fälle), nicht mehr anwendbar sei (a. a. O., Antwort der Bundesregierung zu Frage 5h). Die Zahl der Flüchtlinge nimmt zu, deren Schutzbedürftigkeit im EU-Asylsystem zwar festgestellt wurde, die aber faktisch rechtlos sind, weil sie sich – zumeist aus guten Gründen – nicht im formal zuständigen Mitgliedstaat aufhalten. Selbst der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, erklärte: „Das Schlimmste, was ihnen heute passieren könnte, wäre, anerkannter Flüchtling in Italien zu werden“, da dort „selbst Familien mit Kleinkindern unter Brücken schlafen“ müssten (Fränkische Landeszeitung vom 20. Januar 2015).

Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist seit dem im Jahr 2011 verhängten Überstellungsstopp wegen der dortigen erheblichen Mängel im Asylsystem über Jahre weitgehend stabil geblieben, im Jahr 2014 brach die Zahl jedoch um 60 Prozent auf nur noch 1 519 Personen ein (Vorjahr: 3 879 Personen). Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland ist somit nicht eingetreten, offenbar erschweren Binnen-Grenzsicherungsmaßnahmen die Weiterflucht in andere Länder der EU bzw. haben sich Fluchtrouten, z. B. auf die gefährliche Mittelmeerroute, verlagert.

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2014 vor allem an Italien gerichtet (25,9 Prozent), danach folgten Bulgarien (12,5 Prozent) und Ungarn (11,1 Prozent); syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 15,1 Prozent die größte Betroffenengruppe. Den insgesamt 35 115 Ersuchen im Jahr 2014 standen nur 4 772 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,6 Prozent, gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (27 157) betrug die so genannte Überstellungsquote 17,6 Prozent (Italien: 9,7 Prozent). Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten –, oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Flüchtlingen und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden für Dublin-Verfahren zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland kaum verbunden: Obwohl die rechtlich und tatsächlich immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-Überstellungen im Jahr 2014 im Saldo um gerade einmal 2 500 Personen – 1 Prozent der etwa 200 000 Asylanträge im selben Jahr.

Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen drei Jahre nach der Anerkennung ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2014 kam es bei 16 061 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung nur zu einem Drittel Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2014 im Durchschnitt 7,1 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen deutlich kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen; im Jahr 2014 mussten Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan und dem Iran 14 bis 16 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Werden Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und priorisierte Schnellverfahren nicht berücksichtigt, ergibt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer im regulären Asylverfahren von 13,1 Monaten.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2014 643 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 178 syrische und 96 afghanische Flüchtlinge sowie 18 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 56 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

31,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2014 waren Kinder. 2,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 66,4 und 81,1 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2014 mit durchschnittlich 10,4 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG –/in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK–, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2015, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie in Frage 1a differenzieren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte des vorherigen Quartals nennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens – hier gegebenenfalls Angaben für das Jahr 2014 machen, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und auch nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?

4

a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren, d. h. in den Fällen, in denen Ersuchen zur Übernahme nach der Dublin-Verordnung gestellt wurden bzw. in Fällen, in denen festgestellt wurde, dass ein Schutzstatus bereits in einem anderen Mitgliedstaat gewährt wurde (bitte differenzieren und soweit möglich nach Zielländern auflisten)?

4

b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, wenn Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet werden (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in rein schriftlichen Verfahren zur beschleunigten Anerkennung von Asylsuchenden aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen (bitte nach Herkunftsländern differenzieren), und wieso sind angeblich nicht einmal Einschätzungen fachkundiger Bediensteter zur Bearbeitungsdauer im schriftlichen Verfahren möglich (Bundestagsdrucksache 18/3850, Antwort zu Frage 4d), obwohl der Präsident des BAMF in der „Fränkischen Landeszeitung“ vom 20. Januar 2015 („Asyl: Entscheidung in elf Tagen“) erklären konnte, dass Asylanträge von syrischen Flüchtlingen inzwischen innerhalb von elf Tagen entschieden würden (bitte ausführen)?

4

e) Wie lang war in den genannten Zeiträumen durchschnittlich die Zeit bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lang die durchschnittliche Zeit nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie ist es zu erklären, dass die durchschnittliche Gesamtdauer der Verfahren deutlich länger ist als die im Übrigen angegebene Durchschnittsdauer, wenn die Zeiträume bis zur Anhörung und von der Anhörung bis zur Entscheidung zusammengerechnet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3850, Antworten zu den Fragen 4 und 4e: für das Jahr 2014 10,7 Monate gegenüber 7,1 Monaten)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten Quartal 2015 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals nennen), und wie viele VIS-Treffer bei Asylsuchenden gab es (bitte nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa differenzieren)?

5

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und womit ist es zu erklären, dass die Zahl der Ablehnungen durch die Mitgliedstaaten sich im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr bei gleichbleibender Zahl der Ersuchen mehr als verdoppelt hat?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

d) Wie viele Dublin-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet, bzw. wie viele entsprechende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten Ländern und den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), und wie ist der entsprechende Rückgang im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 60 Prozent zu erklären (bitte ausführen)?

5

g) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

5

h) Wie ist die Erklärung der Bundesregierung zum deutlichen Rückgang des Anteils der Dublin-Verfahren infolge der zum 1. Januar 2014 geänderten Dublin-Verordnung (vgl. Antwort zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/3850) damit zu vereinbaren, dass es im Jahr 2014 lediglich 2 511 Fälle gab, in denen entsprechende Drittstaatenbescheide ausgestellt wurden, der deutliche Rückgang damit nach Auffassung der Fragesteller also quantitativ nicht erklärt werden kann und es noch wesentliche auch andere Gründe geben muss (bitte ausführen), und wieso wurde den Fragestellerinnen und Fragestellern in der Antwort zu Frage 5h beschieden „Weitere Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen nicht vor“, obwohl nur wenig später in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 11. Februar 2015 („Die Zweifel am Asylsystem wachsen“) berichtet wird, dass „nach Erkenntnissen der Behörden […] nur gut 3 000 von ihnen [200 000 Asylsuchenden im Jahr 2014] in Deutschland erstmals den Boden der EU betreten“ haben – was genau dem Frageinhalt nach dem Weg der Einreise von Asylsuchenden entsprach –, und wie lautet also die Antwort auf die Frage, warum es vergleichsweise nur so wenige Dublin-Verfahren gibt, obwohl Deutschland im Grundsatz nach den Regeln der Dublin-Verordnung für etwa 98 Prozent der Asylsuchenden, die nicht über Deutschland in die EU eingereist sind, ein Übernahmeersuchen stellen müsste (bitte ausführen)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2015 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2015 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

a) Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2014 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/3850 zu Frage 12 darstellen)?

11

b) Worauf stützte sich der BAMF-Präsident Dr. Manfred Schmidt bei seiner Aussage (www.stern.de vom 4. Dezember 2014), er verliere 17 Prozent der Dublin-Verfahren beim Verwaltungsgericht, vor dem Hintergrund, dass der auf Bundestagsdrucksache 18/3850 zu Frage 12 übermittelten Gerichtsstatistik zu Dublin-Verfahren im Wesentlichen die Information zu entnehmen ist, dass 99,3 Prozent der Verfahren erledigt worden seien, und wie sind diese unterschiedlichen Angaben zu erklären (bitte ausführen)?

12

Wie viele Asylanhörungen gab es im ersten Quartal 2015 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Vergleichswerte des vorherigen Quartals nennen), und inwieweit bzw. in welchem Ausmaß werden dabei auch rein schriftliche Anhörungen mitgezählt?

13

Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im ersten Quartal 2015?

14

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina in den Monaten Januar, Februar und März 2015 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

15

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es, entgegen ihrer im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Einschätzung, keinen merklichen Rückgang der Zahl der Asylsuchenden aus den zu sicheren Herkunftsstaaten erklärten Ländern gegeben hat, welche Gründe gibt es ihrer Auffassung nach hierfür, und warum sollte sich hieran mittel- und langfristig gegebenenfalls etwas ändern?

16

In Bezug auf welche Herkunftsländer oder bestimmten Fallgruppen (z. B. Dublin-Verfahren) werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, wie ist der Stand der Neubesetzung der neu bewilligten 350 Stellen im BAMF bzw. der Einarbeitung des entsprechenden Personals, und gibt es weitergehende Personalforderungen in welcher Größenordnung seitens des BAMF, um den gestiegenen Bedarfen gerecht werden zu können (die Frage ist nicht, welche Gelder das Parlament unter Umständen bewilligen könnte)?

17

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren)?

18

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im ersten Quartal 2015 gegenüber dem vorherigen Quartal entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

19

Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, und wie lange dauern diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?

20

In welchem Umfang (bitte Einschätzungen fachkundiger Bediensteter nennen) macht das BAMF inzwischen bei welchen Herkunftsländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerkennungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§ 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylVfG, bitte auch Einschätzungen zum Jahr 2014 nachreichen), welche Überlegungen führten dazu, das Verfahren nach Information der Fragesteller auch auf Asylsuchende aus Eritrea anzuwenden, obwohl den Fragestellern in der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/3850 noch beschieden wurde, dass eine „Ausweitung dieser Verfahrensweise“ „derzeit nicht geplant“ sei, und was spricht dagegen, das Verfahren generell auf Länder mit hohen Schutzquoten anzuwenden?

21

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2015 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 14. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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