Neue Datenlage zu Ammoniakemissionen
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen“ (Bundestagsdrucksache 18/2103) vom 14. Juli 2014 hat die Bundesregierung zu Frage 1 tabellarisch die Ammoniakemissionen (NH3-Emissionen) in den Jahren 2005 bis 2012 dargestellt. Diese lagen laut damaligen Berechnungen im Jahr 2010 bei 548,5 Kilotonnen (kt), im Jahr 2011 bei 560,1 kt und im Jahr 2012 bei 545,4 kt. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 135 der Abgeordneten Bärbel Höhn auf Bundestagsdrucksache 18/4642 vom 7. April 2015 nennt die Bundesregierung als aktualisierte Emissionsmengen gänzlich andere Daten. Demnach betrugen die NH3-Emissionen im Jahr 2010 643 kt, im Jahr 2011 675 kt, im Jahr 2012 655 kt und im Jahr 2013 671 kt. Damit verstößt Deutschland eklatant gegen die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die eine Höchstmenge von 550 kt NH3-Ausstoß pro Jahr für Deutschland vorgibt.
Abgesehen davon, dass Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren hohe Strafzahlungen drohen, muss aus ökologischen Gründen schnellstmöglich ein Minderungsplan erarbeitet werden, der die Emissionen mindestens unter die vereinbarte Höchstmenge senkt. Der fortschreitende Verlust der Artenvielfalt in Deutschland ist auch auf die durch Ammoniak wesentlich mit verursachten Eutrophierung und Versauerung der Ökosysteme zurückzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie haben sich die NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte wie in der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/2103 unter Gegenüberstellung der alten und neuen Daten auflisten)?
Erfolgte die Neuberechnung, die zu den aktualisierten Daten führte, auf eine Initiative der EU oder internationale Vorgaben (z. B. im EMEP-Handbuch; EMEP – European Monitoring and Evaluation Programme)?
Wann lagen der Bundesregierung die neuen Daten vor? Wann hat sie das Parlament darüber informiert, wann die Öffentlichkeit?
Hat die Bundesregierung die betroffenen Verbände, insbesondere die Landwirtschaftsverbände, informiert bzw. mit diesen über weitere Minderungsmaßnahmen gesprochen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die EU bereits auf die zugeleiteten Daten reagiert?
Wenn ja, wie fiel deren Reaktion aus?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über die NH3-Emissionen anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, wie viele weitere Staaten überschreiten die NEC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen), und um welche Staaten und Überschreitungen in welcher Höhe handelt es sich?
Welche Reduktionsmaßnahmen haben andere EU-Staaten, insbesondere die Niederlande und Dänemark, nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet, um ihre Verpflichtungen aus der NEC-Richtlinie im Hinblick auf die NH3-Emissionen zu erfüllen?
Aus welchen Gründen hat Deutschland ähnliche Maßnahmen bislang unterlassen?
Hält die Bundesregierung eine Einhaltung der Höchstmenge von 550 kt emittierten NH3 pro Jahr bei gleichbleibenden oder steigenden Tierbeständen für realisierbar?
Hält die Bundesregierung die von den Niederlanden eingeführten regional differenzierten Phosphat-Obergrenzen (Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung, November 2012) inklusive der Regelungen zum Export der Überschüsse in andere Landesteile und der ab dem Jahr 2015 angestrebten Null-Salden auf Basis von Hoftorrechnungen für zielführend zur Minderung der NH3-Emissionen?
Wenn ja, weshalb plant die Bundesregierung bislang keine ähnlichen Regelungen?
Welche Änderungen bei den Berechnungsverfahren gab es in Deutschland im Einzelnen, und welcher Anteil der Steigerungen entfällt dabei auf welchen Bereich?
a) Wie hat sich die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Mineraldüngerausbringung, insbesondere für die Ausbringung von Harnstoffdüngermittel, konkret verändert? Welcher Anteil an der Steigerung ist hierauf zurückzuführen?
b) Wie wurden bislang die Leerstandzeiten in der Tierhaltung in die Rechnung mit einbezogen (pauschal oder aufgrund von Erhebungen), wieso sind diese jetzt weggefallen, und wie viele Kilotonnen mehr pro Jahr sind durch den Wegfall der Berücksichtigung dieser Leerstandzeiten in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2005 hinzugekommen?
c) Seit wann erfolgt die Berücksichtigung von vergorenem Wirtschaftsdünger bei den Berechnungen, und welchen Anteil an den Steigerungen der aktualisierten Emissionswerte hat dieser Faktor in den jeweiligen Jahren?
d) Wann wurde die Aktualisierung der Geflügelzahlen vorgenommen, die zu den maßgeblichen Ursachen für die Aktualisierung der berichteten Emissionsmengen zählt (SF 3/244)? Welche Zahlen lagen der alten, und welche der neuen Berechnung zugrunde? Auf welcher Grundlage erfolgte die Neuberechnung?
Hätte der Grenzwert der NEC-Richtlinie von 550 kt für NH3 nach Auffassung der Bundesregierung im Jahr 2013 eingehalten werden können, wenn die notwendigen Berechnungen auf der Grundlage der alten Emissionsfaktoren aus dem EMEP-Handbuch durchgeführt worden wären, die den Berechnungen aus den Vorjahren zugrunde lagen (SF 3/244)?
Wenn nein, warum führt die Bundesregierung dies als einen der Gründe für die Nichteinhaltung an?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mineraldüngerausbringung seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte Angaben pro Jahr in Tonnen)? Welche Änderungen an welchen Vorgaben für die Düngerausbringung hält die Bundesregierung für nötig, um die Vorgaben der NEC-Richtlinie einzuhalten? Welche Minderungen können durch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich erreicht werden, und innerhalb welches Zeitraums?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Geflügel- bzw. Schweinebestände seit dem Jahr 2005 entwickelt? Welche Steigerungen der NH3-Emissionen waren mit dieser Entwicklung der Tierzahlen verbunden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Festmistproduzierenden Betriebe seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahr und Tierart aufschlüsseln)?
Bis wann erfolgt die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, die in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2103 vom 14. Juli 2014 angekündigt wird?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt eine so genannte Filterpflicht oder planen, eine einzuführen?
Für welche Tierhaltungsanlagen plant die Bundesregierung bis wann die Einführung einer „Filterpflicht“ (getrennt nach Tierart bzw. Größe der Anlage oder des Neubaus bzw. der Altanlagen), und bis wann?
Wie ist der Stand der Technik für Filteranlagen für Geflügelställe? Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die Entwicklung solcher Filter gefördert?
Bis wann kann es nach Auffassung der Bundesregierung einen Einsatz in der Fläche geben?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Vorliegen der neuen Daten eingeleitet, um einen Minderungsplan zu erarbeiten?
Bis wann ist eine Rückführung der NH3-Emissionen auf 550 kt zu erreichen, und welche konkreten Maßnahmen sind dazu nötig?
Welche aktuellen und in Planung befindlichen Vorhaben (Gesetze und Verordnungen) müssen nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage der neuen Daten überarbeitet bzw. angepasst werden?
Haben die aktualisierten Daten zu NH3-Emissionen Eingang in das Hintergrundpapier „Umweltbelastende Stoffeinträge aus der Landwirtschaft: Möglichkeiten und Maßnahmen zu ihrer Minderung in der konventionellen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau“ (Umweltbundesamt, April 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
Haben die aktuellen Daten Eingang in den Indikatorenbericht 2014 der Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Bundestagsdrucksache 18/3995 vom 6. Februar 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht, wenn die Meldung der neuen Daten an die EU bereits im Dezember 2014 erfolgte?
Haben die aktuellen Daten Eingang in das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ (Bundestagsdrucksache 18/4040 vom 17. Februar 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
Haben die aktuellen Daten Eingang in das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/3484 vom 5. Dezember 2014) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden die neuen Daten bei der Erarbeitung des Entwurfs für die Düngerverordnung zugrunde gelegt?
Wenn nein, warum nicht?
Geht die Bundesregierung nach wie vor von gesamtgesellschaftlichen Umweltkosten von 27 Euro je Kilogramm emittierten NH3 aus?
Welche gesamtgesellschaftlichen Mehrkosten ergeben sich demnach pro Jahr aus der Aktualisierung der Emissionswerte (bitte nach Mehrkosten und Jahr aufschlüsseln)?