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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Pilotausschreibungen als Test für die gem. EEG 2014 geplante Umstellung der Förderung erneuerbarer Energieträger auf Ausschreibungen bei Erhalt der Akteursvielfalt: Gebotsabgaben und -zuschläge, aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, versch. rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen sowie Unternehmensgrößen; Bereitschaft der Bieter zur späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

11.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/474022.04.2015

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014).

Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt.

Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden.

Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die erste Ausschreibungsrunde endete am 15. April 2015.

Wir fragen die Bundesregierung:

Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei der Gebotsabgabe

Fragen28

1

Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht?

2

Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?

3

Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?

4

Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen?

5

Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV?

6

Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV?

7

Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die geboten wurden?

8

Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden?

9

Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?

10

Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?

11

Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 10 Mio. Euro) sind?

12

Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 2 Mio. Euro) sind?

13

Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?

14

Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?

15

Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt?

16

Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?

17

Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?

18

Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen?

19

Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV?

20

Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV?

21

Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die einen Zuschlag bekommen haben?

22

Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben?

23

Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?

24

Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?

25

Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 10 Mio. Euro) sind?

26

Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme weniger oder gleich 2 Mio. Euro) sind?

27

Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?

28

Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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