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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auftrag und Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Präventionsgesetzes

Tätigkeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Informationsangebote und Medien, Vernetzung und lokale Intervention, Evaluation und Qualitätssicherung, Entwicklung des Haushalts und des Personals, Rolle des BZgA gemäß Gesetzentwurf des Präventionsgesetzes, Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten, Finanzierung von Präventionsangeboten durch die GKV<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/474422.04.2015

Auftrag und Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Präventionsgesetzes

der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bislang erarbeitet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit ein breites Informations- und Beratungsinstrumentarium. Dazu zählen die Entwicklung von Konzepten, Maßnahmen und Medien sowie die Ausbildung und Fortbildung von Personen auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Behörde liegt auf der Qualitätssicherung als Grundlage für eine effektive Aufklärung und Beratung. Es fehlt Transparenz hinsichtlich der Aktivitäten der BZgA, der finanziellen und personellen Kapazitäten sowie der Verwendung der Mittel, da seit dem Jahr 2003 keine Jahresberichte mehr veröffentlicht werden.

Nach zehn Jahren und drei erfolglosen Anläufen hat die schwarz-rote Bundesregierung nun den vierten Entwurf eines Präventionsgesetzes (PrävG) vorgelegt. Der BZgA soll danach zukünftig die Verantwortung zukommen, die Krankenkassen „bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten“ zu unterstützen (vgl. Begründung im Entwurf des PrävG auf Bundestagsdrucksache 18/4282, S. 30).

Nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll die BZgA künftig, zusätzlich zu ihrer beratenden Funktion, in Kooperation mit den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene konkrete Präventionsangebote anbieten. Dies soll jedoch nicht, durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen (GVK) in entsprechender Höhe vergütet werden – mit bis zu 50 Cent je gesetzlich Krankenversichertem. Somit würde der Behörde ab dem Jahr 2016 ein zusätzliches Budget von rund 35 Mio. Euro zukommen.

Die Aufgabenerweiterung der BZgA durch den Gesetzentwurf stößt auf die Kritik der Länder, die in ihrer Stellungnahme den Auftrag deutlich begrenzen wollen. „Eine direkte Intervention in den Lebenswelten durch die BZgA im Auftrag des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen kann zu Parallelstrukturen in den Ländern führen“, so die Begründung. „Um dies zu verhindern, soll die BZgA die Krankenkassen bei der Konzepterarbeitung und der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen“ (vgl. Bundesratsdrucksache 640/14).

Drucksache 18/4744 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Haushalt

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Wie hat sich der Gesamthaushalt der BZgA seit dem Jahr 2005 entwickelt?

2

Welche Entwicklungen in der Einnahmenstruktur zeichnen sich in den letzten zehn Jahren ab?

3

Aus welchen Haushaltstiteln und welchen zusätzlichen Einnahmen (Spenden, Sponsorenmittel und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen) setzte sich der Gesamthaushalt der BZgA im Jahr 2014 zusammen?

4

Wie verteilen sich die ausgegebenen Mittel auf die im Errichtungserlass definierten Aufgaben der BZgA?

5

Wie hoch war der Gesamtbetrag der Ausgaben für Agenturleistungen seit dem Jahr 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Wie viele Mittel wurden seit dem Jahr 2013 im Einzelnen für Anzeigenschaltungen, Kino- und Fernsehspots, Internetangebote und Kampagnen ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie hoch war der Gesamtbetrag der Ausgaben für Programme in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Partnern?

7

Wie viele Mittel wurden seit dem Jahr 2013 für die Dokumentation, Evaluierung und Qualitätssicherung ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Welche Beratungs-, Aufklärungs-, Fortbildungs- bzw. Qualitätssicherungsmaßnahmen der BZgA wurden seit dem Jahr 2013 finanziell durch gesetzliche Krankenversicherungen in welchem Umfang unterstützt?

9

Welche Gründe führten die Bundesregierung dazu, die Ausgaben für die Impfaufklärung im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt des Haushaltsjahres 2015 reduziert anzusetzen?

Steht dies nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu einer notwendigen zielgruppenspezifischen Aufklärungsarbeit?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie viele Beschäftigte mit welchen beruflichen Hintergründen arbeiten in den einzelnen Fachbereichen der BZgA?

Nach welchen Qualifikationen für welche Aufgabenbereiche werden die Beschäftigten ausgewählt?

Wie stehen die Tätigkeitsbeschreibungen zu den real zu bewältigenden Aufgaben?

11

Wie hoch ist der Anteil an Vollzeitstellen, Teilzeitstellen bzw. Planstellen, Projektstellen und Praktikanten?

Wie haben sich die Beschäftigungsverhältnisse (Planstellen sowie besetzte Stellen) in den letzten zehn Jahren entwickelt?

12

Wie verteilen sich die Stellen nach Stundenumfang, Beschäftigungsdauer und Bezahlung auf die betrieblichen Aufgabenfelder, die im Errichtungserlass definiert sind?

13

Wie viele Beschäftigte werden durch Spenden, Sponsorenmittel und ähnliche freiwillige Geldleistungen finanziert, und für welche Aufgaben sind diese zuständig?

14

Welche Personalentwicklungsstrategie verfolgt die BZgA nach Information der Bundesregierung?

Wie wird das Personal fort- und weitergebildet, um auf der Basis des aktuellen Erkenntnisstandes von Wissenschaft und Praxis zu arbeiten?

15

Welche Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement werden im BZgA nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?

Werden die geschlechtsspezifischen Belange sowie die Interessen von Menschen mit Behinderung und bzw. oder Migrationshintergrund dabei im Besonderen berücksichtigt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

16

Nach welchen Kriterien werden die verschiedenen Medien und Projektangebote der BZgA (Printprodukte, Onlineformate, Fernseh- bzw. Kinospots, Kampagnen, Ausstellungen) eingesetzt?

17

Wie viele Broschüren und andere Printmaterialien zu welchen Themenschwerpunkten befinden sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell im Angebot der BZgA?

18

Wie viele Broschüren und andere Printmaterialien zu welchen Themenschwerpunkten wurden seit dem Jahr 2013 an welche Adressatengruppen verteilt?

a) Wurden die Zielgruppen mit den Materialien nach Einschätzung der Bundesregierung erreicht?

b) Wie wurde die Wirksamkeit des Informationsangebots innerhalb der jeweiligen Zielgruppe überprüft?

19

Wie viele internetbasierte Informationsangebote in welchen Handlungs- und Themenfeldern hält die BZgA aktuell vor?

Inwiefern wird überprüft, ob die Internetangebote die gewünschten Zielgruppen erreichen?

20

Wie viele Wanderausstellungen hält die BZgA zurzeit vor, und wie wurden diese in den letzten fünf Jahren eingesetzt?

21

Wie hoch waren die Erstellungskosten der Wanderausstellungen, die die BZgA zurzeit vorhält?

Wie hoch sind die Kosten jeweils für die BZgA und nach Kenntnis der Bundesregierung die Partner vor Ort pro Einsatz?

Wer kommt für die Kosten auf?

22

Gibt es Informationen darüber, inwiefern die Wanderausstellungen und Kampagnen die angesprochenen Zielgruppen erreichen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

23

Inwiefern trägt die BZgA insbesondere sozial Benachteiligten, Arbeitslosen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Behinderungen in ihren Konzepten, Maßnahmen und Medien Rechnung?

24

Wie verzahnen sich die Aktivitäten der BZgA in den unterschiedlichen Aufgabenfeldern mit der Ebene der Bundesländer und der Kommunen?

25

Wie erfolgt die Rückkopplung an die BZgA seitens der kommunalen und regionalen Kooperationspartner über die Wirksamkeit der Maßnahmen und Materialien vor Ort?

26

Wie gestaltet die BZgA nach Information der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der GKV seit dem Jahr 2013?

27

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherungen (PKV) auf welcher vertraglichen Grundlage?

28

Welche Mitwirkungsrechte haben die PKV bei der Ausgestaltung von Maßnahmen der von ihr finanzierten Handlungsfelder in der Suchtprävention und beim Projekt „Altern in Balance“ sowie weiteren Maßnahmen in den Lebenswelten?

29

Warum wurden seit dem Jahr 2003 keine Jahresberichte mehr über die Gesamtaktivitäten der BZgA veröffentlicht?

30

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass vor dem Hintergrund nicht veröffentlichter Jahresberichte die BZgA ihre Verpflichtung zu einer transparenten Darstellung ihrer Gesamtaktivitäten und Mittelvergabe nicht erfüllt?

31

Wann erfolgte die letzte repräsentative Bevölkerungsbefragung zwecks Monitorings von Erreichbarkeits- und Wirkungsindikatoren der Maßnahmen und Kampagnen, und was waren die Ergebnisse?

32

Welche Funktion hat der wissenschaftliche Beirat der BZgA?

a) Wie ist die Geschäftsordnung für diesen ausgestaltet?

b) Welche Empfehlungen hat der Beirat in den vergangenen zehn Jahren ausgesprochen, und wie hat die BZgA nach Kenntnis der Bundesregierung darauf reagiert?

33

Wie wird gewährleistet, dass eine unabhängige und auf die unterschiedlichen Geschäftsfelder verteilte Beratung durch den wissenschaftlichen Beirat stattfindet?

Welche Beiratsmitglieder haben in den letzten zehn Jahren gleichzeitig Projekte für die BZgA in welchem finanziellen Umfang durchgeführt?

34

Wie können durch das Qualitätssicherungsmodell der BZgA auch Langzeitentwicklungen in die Qualitätssicherung einfließen?

35

Welche Kampagnen wurden bislang evaluiert?

Wie sehen die Evaluationskonzepte aus?

Welche Rückschlüsse ließen sich aus der Qualitätssicherung für die wichtigsten Kampagnen ziehen?

36

Welche gesundheitlichen Effekte bei den Zielgruppen lassen sich für die wichtigsten Kampagnen in den letzten fünf Jahren belegen?

37

Wie bereitet die BZgA nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Vermittlung von Kooperationspartnern in den Kommunen und zur Qualitätssicherung der Leistungen, die im Rahmen des geplanten PrävG beauftragt werden sollen, vor?

38

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf seitens des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 16/40), dass es durch eine direkte Intervention in den Lebenswelten durch die BZgA zu Parallelstrukturen in den Ländern kommen kann?

39

Was hat die Prüfung des Vorschlags des Bundesrates zur Eingrenzung der Beauftragung der BZgA ergeben?

40

Wie will die Bundesregierung nach dem Entwurf des PrävG die Verantwortung der Kommunen konkret stärken?

41

Warum hat die Bundesregierung die Mittel für den Lebensweltenansatz auf 2 Euro von 7 Euro pro gesetzlich Versicherte bzw. Versicherten pro Jahr begrenzt?

Wie sollen durch diese Mittelvergabe vulnerable Personen und Gruppen besser erreicht werden?

42

Wie begründet die Bundesregierung die geplanten jährlichen Zahlungen der GKV von etwa 35 Mio. Euro an die BZgA, und wie kommt sie auf diese Höhe?

43

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik der Krankenkassen, dass es sich bei der Finanzierung der BZgA durch GKV-Mittel um eine „Quersubventionierung“ handelt (vgl. Pressemitteilung der vdek zum Präventionsgesetz „Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen“, 20. Februar 2015, www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2015/ praeventionsgesetz.html)?

44

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Sozialrechtsprofessorin Dr. Astrid Wallrabenstein, dass die geplante Finanzierung der BZgA durch GKV-Mittel verfassungswidrig sei (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung „Ist Gröhes Präventionsgesetz verfassungswidrig?“, 21. April 2015)?

Falls nein, wie begründet sie das?

45

Inwieweit steht die Finanzierung durch GKV-Mittel im Widerspruch zu der Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, nach dem das zu verabschiedende Präventionsgesetz „alle Sozialversicherungsträger“ (vgl. S. 58) einbeziehen solle?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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