Aktivitäten der Bundesregierung zur Sicherung des Kindeswohls und Stärkung der Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Irene Mihalic, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Immer mehr Kinder und Jugendliche werden auf eigenem Wunsch oder bei dringender Gefahr (§ 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) durch Jugendämter in Obhut genommen. Seit dem Jahr 2005 sind die Zahlen um 64 Prozent gestiegen. Im Zuge der Inobhutnahme suchen Jugendämter Verwandte, Pflegefamilien oder Betreuungseinrichtungen, in denen sie die Kinder oder Jugendlichen vorläufig unterbringen. Häufig werden freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit der Unterbringung und Versorgung in ihren Einrichtungen beauftragt. In den vergangenen Monaten haben mehrere TV-Berichte (ARD, Die Story im Ersten: „Mit Kindern Kasse machen“, 23. Februar 2015; ARD, Monitor: „Mit Kindern Kasse machen: Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden“, 30. April 2015) auf Missstände in der Zusammenarbeit von Jugendämtern und freien Trägern aufmerksam gemacht. In den genannten TV-Berichten wurde den Jugendämtern mangelnde Aufsicht der freien Träger vorgeworfen. Den dort genannten freien Trägern wird Gewinnstreben statt Kindeswohlorientierung nachgesagt: Kinder und Jugendliche würden nicht angehört, müssten arbeiten, anstatt in die Schule zu gehen, und bekämen keine angemessene therapeutische Betreuung, sondern würden gedemütigt und seelisch misshandelt.
Viele Jugendämter sind chronisch überlastet. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter betreuen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Durchschnitt 80 Familien (vgl. Berry 2011: „Überlastung als Arbeitsprinzip“). Im vergangenen Jahr machten Berliner Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter in einem Brandbrief darauf aufmerksam, dass sie mit viel zu wenig Personal ausgestattet seien, ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und Kindeswohlgefährdungen nicht mehr ausreichend prüfen könnten.
Bislang gibt es bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe – kommunale Jugendämter und Landesjugendämter – keinen strukturierten Umgang mit Beschwerden und Kritik. Zudem ist das Verhältnis zwischen Jugendamt und den Kindern, Jugendlichen und Familien, die die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nutzen, häufig durch ein Machtungleichgewicht geprägt. Jugendämter beraten und entscheiden zugleich. Hilfebedürftige Personen, die mit der Entscheidung der Jugendämter nicht einverstanden sind, sind häufig nicht in der Lage, ihre Ansprüche unter Zuhilfenahme der dafür vorgesehenen Mittel des allgemeinen Sozialrechts, des Sozialverwaltungsrechts und des Prozessrechts durchzusetzen. Mitunter kennen sie ihre Rechte nicht, können fachliche Entscheidungen nicht beurteilen, sind emotional nicht in der Lage, Konflikte auszutragen oder verfügen nicht über die erforderlichen finanziellen Ressourcen, um eine anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
An dieser Stelle können Ombudschaften junge Menschen und ihre Familien unterstützen:
- Ombudschaften klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln.
- Ombudschaften helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen und eine gerechte Einigung bei Streitfragen zu erreichen.
Im Koalitionsvertrag stellen CDU, CSU und SPD fest, dass starke Jugendämter eine funktionierende Partnerschaft mit der freien Jugendhilfe voraussetzen. Deshalb haben sie sich darauf verständigt, dass sie „die Steuerungsinstrumente der Jugendämter deutlich verbessern und gleichzeitig die Rechte der Kinder und ihrer Familien sicherstellen, sowie sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgen“ wollen. Dazu soll es mit den Ländern, Kommunen und Verbänden einen Qualitätsdialog geben, um sich gemeinsam über die Weiterentwicklung in wichtigen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu verständigen.
Bislang sind daraus keine gesetzgeberischen Handlungen erkennbar geworden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Befindet sich die Bundesregierung in dem angekündigten Qualitätsdialog mit den Ländern, Kommunen und Verbänden über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, und welche Erkenntnisse konnte sie bislang daraus ziehen?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen der Gewinnorientierung von freien Trägern und der mangelnden Qualitätskontrolle freier Träger durch die Jugendämter?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Jugendhilfe finanziell zu stärken, damit sie ihren Aufgaben dem SGB VIII entsprechend nachkommen können?
Wenn ja, welchen Mehrbedarf sieht die Bundesregierung bei der Kinder- und Jugendhilfe?
Wie und wann soll die im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserung der Steuerungsinstrumente der Jugendämter umgesetzt werden?
Wie will die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Rechte der Kinder und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe stärken?
Plant die Bundesregierung die Entwicklung eines Beschwerdemanagements bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, um zu einem einheitlichen transparenten Verfahren und festgelegten Zuständigkeiten im Umgang mit Beschwerden oder Verbesserungsvorschlägen zu kommen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zahlreichen Initiativen auf Landesebene und kommunaler Ebene zur Einführung und Erprobung von Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe, und gibt es Pläne, Ombudschaften zur Stärkung der Rechte von Kindern und ihren Familien bundesweit zu fördern bzw. als gesetzliche Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern?