BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rolle des Bundes bei der Verringerung des Fluglärms über Südbaden

Fluglärmbelastung durch Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet, Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung seit Beginn der 18. WP und weitere Strategie, Stand der Gespräche mit Schweizer Vertretern, Vorlage des Staatsvertrags zur Ratifizierung, Umgang mit Einwendungen der Landesregierung Baden-Württemberg, Beginn von Nachverhandlungen, rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Überflüge, Entscheidung und Konsequenzen aus dem Schweizer Antrag zur Änderung des Ostanflugkonzepts (220. DVO zur LuftVO), künftige Flugrouten<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/498920.05.2015

Rolle des Bundes bei der Verringerung des Fluglärms über Südbaden

der Abgeordneten Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Agnieszka Brugger, Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Christian Kühn (Tübingen), Sylvia Kotting-Uhl, Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Dr. Gerhard Schick, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren klagt die Bevölkerung in Südbaden über eine vom Flughafen Zürich ausgehende hohe Fluglärmbelastung.

Am 4. September 2012 hat die Bundesregierung noch unter dem damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, einen Staatsvertrag mit der Schweiz, der Regeln zur Flugbelastung vorsah und den langjährigen Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz beenden sollte, unterzeichnet. Die Schweiz hat diesen Vertrag – anders als Deutschland – bereits am 7. Juni 2013 ratifiziert. Die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die Region Südbaden haben erhebliche Einwendungen gegen diesen Staatsvertrag erhoben. Zusagen des damaligen Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer, diese Einwendungen aufzugreifen und in Nachverhandlungen mit der Schweiz einzutreten, hat die Bundesregierung bislang nicht aufgegriffen. Im Jahr 2013 hat sie verlautbart, bevor solche politischen Gespräche mit der Schweiz geführt werden, müssten zunächst die Ergebnisse der Fachgespräche der Flugsicherungsorganisationen zur Konkretisierung von Flugverfahren auf der Basis des Staatsvertrags abgewartet werden. Das Ergebnis dieser Fachgespräche ist bis heute nicht bekannt. Es ist auch unklar, wie die Bundesregierung mit dem Staatsvertrag aus dem Jahr 2012 und den Forderungen aus Baden-Württemberg dazu umzugehen gedenkt.

Im Jahr 2014 hat die Schweiz beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die deutsche Zustimmung für ein neues Ostanflugkonzept auf den Flughafen Zürich beantragt. Die Region Südbaden befürchtet, dass die Umsetzung dieses Konzepts eine weitere Zunahme des Fluglärms nach sich ziehen würde und lehnt deshalb eine deutsche Zustimmung dazu ab.

Im Rahmen bilateraler Gespräche von Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages mit Vertreterinnen und Vertretern der Flughafen Zürich AG und des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Zuge einer Delegationsreise des Verkehrsausschusses in die Schweiz im April 2015 machten die Abgeordneten deutlich, dass man von deutscher Seite auf ein Verhandlungsersuchen warte. Seitens der Schweiz wurde Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Dies wirft in besonderer Weise Fragen nach der Rolle der Bundesregierung und deren Engagement zur Verringerung des Fluglärms in Südbaden auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass Südbaden unverhältnismäßig stark durch Fluglärm belastet wird, der insbesondere von Anflügen auf den Flughafen Zürich über deutschem Staatsgebiet ausgeht?

2

Was hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode unternommen, um die Fluglärmbelastung in Südbaden zu reduzieren?

3

Welche Gespräche führte die jetzige Bundesregierung mit Vertretern der Schweiz über das weitere Vorgehen in der Fluglärmproblematik und über den von deutscher Seite nicht ratifizierten Staatsvertrag, und mit welchem Ergebnis?

4

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Fluglärmbelastung in Südbaden zu reduzieren?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag den Vertrag vom 4. September 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Ratifizierung vorzulegen?

Wenn ja, wann?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Landesregierung Baden-Württemberg und aus der Region Südbaden vorgetragenen Einwendungen gegen diesen Staatsvertrag, und wie gedenkt sie, mit diesen Einwendungen umzugehen?

7

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Schweiz Nachverhandlungen zu diesem Staatsvertrag aufzunehmen, um die aus Baden-Württemberg vorgetragenen Bedenken durch Änderungen des Vertrags oder auf andere Weise auszuräumen?

8

Wird die Bundesregierung die Landesregierung Baden-Württemberg und die Region Südbaden an möglichen Nachverhandlungen zum Staatsvertrag mit der Schweiz beteiligen, und wenn nein, warum nicht?

9

Wird sich die Bundesregierung im Zuge möglicher Nachverhandlungen für eine feste Anzahl von Überflügen über deutschem Gebiet im Sinne der Stuttgarter Erklärung (maximal 80 000 Abflüge pro Jahr) einsetzen, und welche rechtlichen Möglichkeiten sieht sie, die Anzahl der Überflüge auch ohne Staatsvertrag zu begrenzen?

10

Welche rechtlichen Spielräume zur Beschränkung der An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet sieht die Bunderegierung auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 2013?

11

Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass sich die schweizer Seite mit dem Status quo arrangiert hat und auch die Bundesregierung unter diesen Bedingungen keine einseitige Verschärfung der derzeit gültigen Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsverordnung (LuftVO) plant?

12

Inwieweit ist die Bundesregierung im Falle des Scheiterns von Nachverhandlungen mit der Schweiz bereit, die deutschen Flugbeschränkungen in der 220. DVO zur LuftVO zum besseren Schutz vor Fluglärm in Südbaden zu verschärfen?

13

Wie ist der Stand der seit dem Jahr 2013 unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Fachgespräche der Flugsicherungsorganisationen in Deutschland und der Schweiz zur Konkretisierung von möglichen Flugverfahren auf der Basis des Staatsvertrags?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung unter dem Aspekt der Fluglärmbelastung in Südbaden aus dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorliegenden Antrag der Schweiz (Betriebsreglementsänderung 2014) zur Änderung der 220. DVO zur LuftVO, mit dem das sogenannte Ostanflugkonzept auf den Flughafen Zürich umgesetzt werden soll?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Falle einer Umsetzung des Ostanflugkonzepts die Zahl der Anflüge und damit einhergehend die Fluglärmbelastung über Südbaden noch weiter zunehmen wird?

16

Inwieweit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt Klarheit über die künftigen Flugrouten (ab dem Jahr 2020) über deutschem Gebiet?

17

Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung über den Schweizer Antrag zum Ostanflugkonzept entscheiden?

18

Welche Konsequenzen und Veranlassungen hat der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach seinem Besuch am 6. März 2015 in Waldshut und seiner Zusage, die Interessen Südbadens vollumfänglich wahrzunehmen (Badische Zeitung vom 19. Januar 2015 „Bürgerdialog mit Minister“), gezogen?

Berlin, den 20. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen