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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Atomtransporte

Genehmigungs- oder anzeigepflichtige innerdeutsche sowie grenzüberschreitende Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen, Bedingungen für den tatsächlichen Transport sowie deren Erfüllung, behördliches Entscheidungsverfahren, bisherige Transportverschiebungen aufgrund nicht erfüllter Genehmigungsbedingungen, Erkenntnisse zur fehlenden 48-Stunden-Meldung bei dem Atomtransport vom 31. März 2015<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

29.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/515410.06.2015

Atomtransporte

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte zu Atomtransporten in Deutschland sowie entsprechenden Im- und Exporten und Transitverkehr bereits mehrere Kleine Anfragen, zuletzt im Jahr 2014 (siehe Bundestagsdrucksache 18/418). Die Anfragen zielten darauf ab, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vielzahl der Atomtransporte zu sorgen, von denen Deutschland betroffen ist. Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit wurde dabei gebeten, nicht nur die neuen Transporte seit der letzten Anfrage anzugeben, sondern möglichst alle seit Beginn der elektronischen Erfassung, um interessierten Leserinnen und Lesern ein umständliches Arbeiten mit mehreren Drucksachen zu ersparen und stattdessen in einem einzigen Dokument einen jeweils aktuellen Gesamtüberblick zu schaffen.

Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/552 enthält seitens des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) eine vollständige, bis Anfang der 90er-Jahre zurückreichende Auflistung aller vom BfS elektronisch erfassten Atomtransporte. Auch die darin enthaltene Übersicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reicht umfassend zurück, die des Eisenbahn-Bundesamtes bezog sich jedoch nur auf das Jahr 2012. Damit Interessierte hinsichtlich letzterem nicht ab jetzt mit drei Bundestagsdrucksachen arbeiten müssen (Antwort der Bundesregierung auf die hier gestellte Kleine Anfrage sowie Bundestagsdrucksachen 18/552 und 17/11926), bitten die Fragesteller bei den Fragen 1 bis 3 um einen jeweils vollständigen Überblick über alle bei diesen Bundesbehörden erfassten Transporte seit Erfassungsbeginn.

Bezüglich der BfS-Transportdaten bitten die Fragesteller zusätzlich um die Angabe der genehmigten Transportaspekte Straße, Schiene, Luft, See und Umschlag, da sie aufgrund des Umstands, dass diese Angaben in der Übersicht „Aktuell genehmigte Transporte für Kernbrennstoffe und Großquellen“ auf der BfS-Webseite veröffentlicht werden, nicht von einer Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Angaben ausgehen. Gleiches wird bezüglich der BAFA-Transportdaten erbeten, sofern das BAFA diese Transportaspekte elektronisch speichert.

Schließlich enthält diese Kleine Anfrage spezifische Fragen dazu, wer auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage als letzte behördliche Instanz vor dem tatsächlichen Transport darüber entscheidet, ob die mit einer erteilten Transportgenehmigung verbundenen Bedingungen wirklich erfüllt sind oder nicht. Anlass hierfür ist ein Atomtransport, der laut Medienberichten während bzw. trotz des Orkans Niklas am 31. März 2015 stattgefunden haben soll (vgl. „Piraten prangern Nukleartransport während Orkan an“ auf www.welt.de vom 8. April 2015).

Drucksache 18/5154 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BfS seit deren Beginn bis dato (bitte tabellarische Übersicht wie auf Bundestagsdrucksache 18/552 mit zusätzlicher Angabe der Transportaspekte Straße, Schiene, Luft, See und Umschlag)?

2

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BAFA seit deren Beginn bis dato (bitte tabellarische Übersicht wie auf Bundestagsdrucksache 18/552 mit zusätzlicher Angabe der Transportaspekte Straße, Schiene, Luft, See und Umschlag, falls erfasst)?

3

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des Eisenbahn-Bundesamtes seit deren Beginn bis dato (bitte vollständige tabellarische Übersicht aller Schienentransporte im Zeitraum der Jahre 2002 bis einschließlich 2013)?

4

Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage als letzte behördliche Instanz vor dem tatsächlichen Transport, ob alle Bedingungen der Genehmigung nach deren Erteilung tatsächlich erfüllt sind oder nicht (bitte vollständige Angabe inklusive aller Aspekte, die in diese Entscheidung konkret mit einfließen, also gegebenenfalls beispielsweise Witterungsbedingungen, Sicherungsaspekte etc.)?

5

Erfolgt diese Entscheidung bundeseinheitlich, oder falls nein, welche Unterschiede gibt es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den einzelnen Bundesländern (bitte möglichst vollständige Angabe)?

Inwiefern erfolgen diese die – nach erteilter Genehmigung – letztinstanzliche Entscheidung – vor dem tatsächlichen Transport – betreffenden Prüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung vor jedem genehmigten Transport vollständig, oder inwiefern wird mit Stichproben gearbeitet?

6

Welche Bedingungen gelten beispielsweise für die Witterungsbedingungen am Tag bzw. an den Tagen des tatsächlichen Transports, und wer hat diese Bedingungen wann zuletzt definiert (bitte nach Transportoption Straße, Schiene, Luft und See differenzieren)?

7

Wie lauten die anderweitigen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein genehmigter Transport letztlich tatsächlich durchgeführt werden kann oder nicht (bitte differenzieren nach Transportoption Straße, Schiene, Luft und See)?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Transporte kurzfristig verschoben, weil die Genehmigungsbedingungen kurz vor dem ursprünglich geplanten Transportdatum als nicht erfüllt angesehen wurden?

Falls ja, bei welchen Transporten, wann, aus welchen Gründen, auf wessen Geheiß hin, und mit welchem Ausgang (also z. B. Verschiebung oder Streichung des Transports, Verlegung außerhalb des Bundesgebiets, Konsequenzen für Transporteure, Konsequenzen für fachliche bzw. rechtliche Grundlagen etc.)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller thematisierten Transport vom 31. März 2015 keine 48-Stunden-Meldung erstattet wurde (vgl. diesbezügliche Aussage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Landtagsdrucksache 16/8570 vom 30. April 2015)?

War der Transporteur zu keiner 48-Stunden-Meldung verpflichtet (gegebenenfalls bitte mit Begründung), oder kam er einer entsprechenden Genehmigungsauflage nicht nach (gegebenenfalls bitte ebenfalls mit Begründung soweit bekannt)?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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