Zustandskategorien schadhafter Bahnbrücken
der Abgeordneten Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fügte ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Zustand der Eisenbahnbrücken in Sachsen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1853 eine Anlage mit einem Auszug aus einer internen Richtlinie der Deutschen Bahn AG bei. Darin sind vier Kategorien benannt. Aus der genannten Antwort geht hervor, dass alle Brücken, bei denen Sanierungsbedarf festgestellt wurde, in eine der Kategorien eingeteilt werden. Nach Informationen der Fragesteller sieht die Deutsche Bahn AG selbst bei Brücken der Kategorie 4 keinen akuten Handlungsbedarf. Die Zustandskategorie 4 ist definiert als „Gravierende Schäden am Bauwerk, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich“. Die Bahn begründet das – ebenfalls nach Informationen der Fragesteller – damit, dass die Brücken noch standsicher seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Folge der Einstufung einer Brücke in die Kategorie 1?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Folge der Einstufung einer Brücke in die Kategorie 2?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Folge der Einstufung einer Brücke in die Kategorie 3?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Folge der Einstufung einer Brücke in die Kategorie 4?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen festgelegten Zeitplan, nach dem Sanierungen der Brücken in den unterschiedlichen Kategorien vorgenommen werden (bitte nach den einzelnen Kategorien aufschlüsseln)?
Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterteilung in vier Kategorien vorgenommen, wenn ein unmittelbarerer Handlungsbedarf bei Kategorie 4 nicht angenommen wird?
In welchen zeitlichen Abständen finden nach Kenntnis der Bundesregierung Überprüfungen des Zustandes der gelisteten Brücken der unterschiedlichen Kategorien statt (sofern es Abweichungen gibt, bitte nach den einzelnen Kategorien und/oder Gründen für die Abweichungen aufschlüsseln)?
Durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Überprüfung der Brücken durchgeführt?
Ab wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ersatzneubau einer Brücke der Kategorie 4 für erforderlich gehalten?
Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung über den Zeitpunkt eines Ersatzneubaus einer Brücke der Kategorie 4?
Gilt die interne Richtlinie, aus der die Zustandskategorien hervorgehen, nach Kenntnis der Bundesregierung nur für Brücken oder auch für andere Bauwerke der Deutschen Bahn AG, und wenn ja, für welche?