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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Subventionen für die Industrie durch die Strompreiskompensation

Kompensation für emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen: betroffene Unternehmen, Entwicklung des Industriestrompreises und Einfluss des Emissionshandels, Umfang der Kompensationszahlungen, Veröffentlichung vorliegender Zahlen, Berechnungs- und Antragsverfahren<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/518710.06.2015

Subventionen für die Industrie durch die Strompreiskompensation

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unternehmen in Deutschland profitieren von einer hohen Anzahl von Ausnahmen bei der Zahlung von Strompreisen. Dies ist nicht nur bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sondern auch bei Netzentgelten und im Rahmen der europäischen Emissionshandelsrichtlinie möglich. Waren diese Regelungen ursprünglich für energieintensive Industriezweige vorgesehen, profitieren derzeit auch darüber hinaus eine hohe Anzahl von Unternehmen – bei den Ausnahmeregelungen im EEG beispielsweise über 90 Prozent der Branchen des produzierenden Gewerbes – von diesen Ausnahmen auf Kosten der nicht privilegierten Stromkunden. Im Rahmen der neu eingeführten Strompreiskompensation im europäischen Emissionshandel hatte die Bundesregierung in ihren Haushaltsplanungen für das Jahr 2014 sogar direkte Beihilfen in einer Gesamthöhe von 350 Mio. Euro vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Unternehmen in Deutschland sind im Rahmen der Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit grundsätzlich antragsberechtigt?

2

Welche Unternehmen haben im Jahr 2013 die Strompreiskompensation für emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen in Anspruch genommen, und in welcher Höhe wurde jeweils kompensiert (bitte tabellarische Auflistung nach Wirtschaftszweigen – WZ-4-Steller), und wann werden die Daten für das Jahr 2014 zur Verfügung stehen?

3

Wie viele Anträge auf Strompreiskompensation waren insgesamt gestellt worden, und welche Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Industriestrompreis in den vergangenen Jahren entwickelt, und wie hoch ist der Strompreis in den vergangenen Jahren emissionshandelsbedingt gestiegen?

5

Welche Strommengen werden in den einzelnen Wirtschaftszweigen kompensiert, und wie hoch ist das finanzielle Volumen der Kompensationszahlungen, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen (WZ-4-Steller)?

6

In welchem Umfang bekommen Unternehmen in den Sektoren oder Teilsektoren, die berechtigt sind, eine Beihilfe für emissionshandelsbedingte Preissteigerungen (Strompreiskompensation) in Anspruch zu nehmen, auch CO2-Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt (bitte nach Sektorenebene – WZ-4-Steller – aufschlüsseln)?

7

Liegen der Bundesregierung bzw. der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt bereits die Zahlen aus den ersten beiden Antragsjahren der Strompreiskompensation zu Unternehmen, Strommengen, Benchmarks etc. vor, und falls ja, weshalb hat sie diese noch nicht veröffentlicht, und wann wird sie sie veröffentlichen?

8

Welcher Anteil der Anträge zur Strompreiskompensation für das Jahr 2013 wurde über Produktbenchmarks und welcher Anteil über die Fall-Back-Methode abgerechnet?

9

Welcher Teil des Stromverbrauchs (in GWh) wurde jeweils über Benchmarks bzw. die Fall-Back-Methode abgedeckt (bitte nach Wirtschaftszweigen 4-Steller – WZ 2008 – aufschlüsseln)?

10

Welchen durchschnittlichen Stromverbrauch weist die Industrie für einzelne Produkte nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf, und wie hoch sind diese Durchschnittswerte im Vergleich zu den Produktbenchmarks?

Inwieweit weichen die Benchmarks, die zur Berechnung der Kompensation herangezogen werden, von den tatsächlichen Bedingungen nach oben oder unten ab (bitte nach Wirtschaftszweigen 4-Steller – WZ 2008 – aufschlüsseln)?

11

Müssen die antragstellenden Unternehmen im Antragsverfahren ihren tatsächlichen Stromverbrauch angeben, und wird die Bundesregierung diese Werte für eine Initiative auf europäischer Ebene nutzen, um die Produktbenchmarks EU-weit anzupassen und abzusenken?

Wenn nein, warum nicht?

12

In welchen zeitlichen Abständen sollten die Benchmarks nach Auffassung der Bundesregierung angepasst werden?

13

Müssen Unternehmen, ähnlich wie in Großbritannien (www.diw.de, „Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage“, 2013), zusätzlich nachweisen, dass sie tatsächlich CO2-bedingt gestiegene Kosten hatten, um in den Genuss der Kompensation zu kommen, und wenn nein, warum nicht?

14

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, wenn die antragstellenden Unternehmen nachweisen müssten, dass sie alle wirtschaftlichen Potenziale zur Stromeinsparung genutzt haben, um in den Genuss der Strompreiskompensation zu kommen, und wenn nicht, warum nicht?

Wenn ja, wie genau, und inwieweit ist die Bundesregierung hier aktiv?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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