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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Informationen der Bundesregierung über mögliches disziplinar- und strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter

Regelmäßige Unterrichtung durch die Sicherheitsbehörden, Meldepflichten im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht; Beschwerden, Disziplinarverfahren, Dienstenthebungen sowie strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte aus Sicherheitsbehörden wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, Beleidigungsdelikten, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Straftaten im Amt<br /> (19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/518810.06.2015

Informationen der Bundesregierung über mögliches disziplinar- und strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter

der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die laut „NDR“-Bericht vom 25. Mai 2015 bereits länger bekannten Schwierigkeiten in der Bundespolizeidirektion Hannover und die aktuell bekannt gewordenen Hass- und Gewalt-Posts von Bundespolizeibeamten via Facebook haben ein Schlaglicht auf disziplinar- und strafrechtlich relevantes Verhalten und den Umgang mit Rassismus und menschenverachtendem Verhalten von Polizeibeamten geworfen.

Nach wie vor stehen die Konsequenzen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, der sich sehr intensiv und eingehend mit der Arbeits- und Funktionsweise der Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland befasst hat, im Raum: Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für Demokratieförderung auf allen Ebenen, gerade auch bei den Sicherheitsbehörden. Jedem Bagatellisieren von Rechtsextremismus, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit muss widersprochen werden.

(Polizei-)Beamten kommt hier sogar eine besondere Vorbildfunktion und Verantwortung zu. Polizeibeamte sind im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft gehalten – und das gilt selbst für ihr außerdienstliches Verhalten –, in keiner Weise auch nur den Anschein zu setzen, mit menschenverachtendem Verhalten zu sympathisieren oder Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte infrage zu stellen. Denn im Interesse der Akzeptanz und der Legitimation staatlichen Handelns ist jeder Beamte verpflichtet, bereits den Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral entgegengesetzten Gedankengut zu vermeiden. Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Scheins stellt eine disziplinarrechtlich bedeutsame Dienstpflichtverletzung dar.

Den Dienstherren trifft, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Bundespolizeibeamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (vgl. § 77 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes), die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Soweit das Verfahren eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung ergibt, sind nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Ein Beamter ist zudem auch ohne Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis entlassen (§ 41 des Bundesbeamtengesetzes), wenn eine rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat erfolgt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Informationen der Bundesregierung über besondere Auffälligkeiten in der Bundespolizeidirektion Hannover vorlagen bzw. ob die Bundesregierung anhand entsprechender Erhebungen Auffälligkeiten in allen Bundespolizeidirektionen, beim Bundeskriminalamt und beim Zoll nachvollziehen kann.

Unabhängig von der dienst- und strafrechtlichen Ahndung von Fehlverhalten gibt es zudem auf Bundesebene keine Institution zur Förderung einer Fehlerkultur und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Polizeien des Bundes, beispielsweise durch eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag. Auch steht infrage, ob die Bundesregierung (präventiv) hinreichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und menschenverachtendem Verhalten sowie zur Etablierung von Rechtsstaatlichkeit, zu grund- und menschenrechtlich sensiblem Verhalten in der Polizeiarbeit ergreift.

Nicht zuletzt sind besonders Beamte im Vollzugsdienst berufsspezifischen körperlichen und seelischen Belastungssituationen ausgesetzt. Eine hinreichende personelle und sachliche Ausstattung ist ebenso wichtig, wie fürsorgliches Gesundheitsmanagement, die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie entsprechende Wertschätzung, um Frustrationsmomente so gering wie möglich zu halten und eine rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In welcher Form informiert sich die Bundesregierung regelmäßig und systematisch über mögliches straf- und disziplinarrechtliches Verhalten von Beamten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes bzw. von Beamten des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter?

a) Welche konkreten Meldepflichten bestehen jeweils im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht?

b) Sollte sich die Bundesregierung nicht systematisch und regelmäßig über straf- und disziplinarrechtliches Verhalten informieren, warum hält sie dies für nicht erforderlich?

2

Wie viele Beschwerden gegen Bundespolizeibeamte sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Straftaten im Amt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Beleidigungsdelikten in den letzten zehn Jahren eingegangen (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Beschwerden betrafen Vorgänge im Polizeigewahrsam bzw. auf Polizeiwachen der Bundespolizei?

b) Wie viele dieser Beschwerden betrafen Bundespolizeibeamte, die Sondereinheiten und bzw. oder der Bereitschaftspolizei angehören?

c) Wie viele dieser Beschwerden betrafen Bundespolizeibeamte, die konkret für den Grenzschutz eingesetzt waren?

d) Wie viele dieser Beschwerden betrafen Bundespolizeibeamte, die bei der Bahnpolizei eingesetzt waren?

e) Wie viele dieser Beschwerden hatten jeweils Ermahnungen bzw. Mahnungen, also Verhaltensrügen unterhalb der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, zur Folge (bitte jeweils nach Beschwerde und Jahr aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Bundespolizeibeamten in den letzten zehn Jahren Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz eingeleitet (bitte pro Jahr und konkretem Vorwurf bzw. Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

a) Wie viele der eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt?

b) Wie viele Disziplinarverfahren wurden mit welcher Disziplinarmaßnahme abgeschlossen (bitte nach Jahr und Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Bundespolizeibeamten in den letzten zehn Jahren jeweils Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 30. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

c) Beleidigungsdelikten nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,

f) dienstwidrigen Gebrauchs einer Waffe bzw. aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (bitte jeweils Verstöße aufschlüsseln) eingeleitet, und mit welcher disziplinarrechtlichen Maßnahme wurden sie jeweils geahndet (bitte aufschlüsseln)?

5

Wie viele Fälle einer vorläufigen Dienstenthebung von Bundespolizeibeamten in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Jahren und Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

6

Wie viele Übermittlungsmitteilungen an den Dienstherren zu strafrechtlichen Verfahren gegen Bundespolizeibeamte in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Straftatbeständen und Jahren aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung Bundespolizeibeamte in den letzten zehn Jahren von strafrechtlichen Ermittlungen wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 30. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

c) Beleidigungsdelikten nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen, und mit welchem Verfahrensergebnis (bitte jeweils nach Jahren und Delikt aufschlüsseln)?

8

Wie viele Beschwerden gegen Beamte des Bundeskriminalamtes sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten im Amt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Beleidigungsdelikten in den letzten zehn Jahren eingegangen (bitte pro Jahr aufschlüsseln), und wie viele dieser Beschwerden hatten jeweils Ermahnungen bzw. Mahnungen, also Verhaltensrügen unterhalb der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, zur Folge (bitte jeweils nach Beschwerde und Jahr aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Beamten des Bundeskriminalamtes in den letzten zehn Jahren Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz eingeleitet (bitte pro Jahr und nach Vorwurf bzw. Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

a) Wie viele der eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt (bitte jeweils nach Jahr und Dienstpflichtverletzung bzw. Vorwurf aufschlüsseln)?

b) Wie viele Disziplinarverfahren wurden mit welcher Disziplinarmaßnahme abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahr und Dienstpflichtverletzung bzw. Vorwurf aufschlüsseln)?

10

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Beamten des Bundeskriminalamtes in den letzten zehn Jahren jeweils Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 30. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

c) Beleidigungsdelikten nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,

f) dienstwidrigen Gebrauchs einer Waffe bzw. aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (bitte jeweils Verstöße aufschlüsseln) eingeleitet, und mit welcher disziplinarrechtlichen Maßnahme wurden sie jeweils geahndet (bitte nach Jahren und Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

11

Wie viele Fälle einer vorläufigen Dienstenthebung von Beamten des Bundeskriminalamtes in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Jahren und Dienstverletzung aufschlüsseln)?

12

Wie viele Übermittlungsmitteilungen an den Dienstherren zu strafrechtlichen Verfahren gegen Beamte des Bundeskriminalamtes in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Straftatbeständen und Jahren aufschlüsseln)?

13

In wie vielen Fällen waren Beamte des Bundeskriminalamtes in den letzten zehn Jahren von strafrechtlichen Ermittlungen wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 30. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

c) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen, und mit welchem Verfahrensergebnis (bitte jeweils nach Jahren und Delikt aufschlüsseln)?

14

Wie viele Beschwerden gegen Beamte des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten im Amt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Beleidigungsdelikten in den letzten zehn Jahren eingegangen (bitte pro Jahr aufschlüsseln), und wie viele dieser Beschwerden hatten jeweils Ermahnungen bzw. Mahnungen, also Verhaltensrügen unterhalb der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, zur Folge (bitte jeweils nach Beschwerde und Jahr aufschlüsseln)?

15

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Beamten des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter in den letzten zehn Jahren Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz eingeleitet (bitte pro Jahr und nach Vorwurf bzw. Dienstpflichtverletzung aufschlüsseln)?

a) Wie viele der eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt (bitte jeweils nach Jahr und Dienstpflichtverletzung bzw. Vorwurf aufschlüsseln)?

b) Wie viele Disziplinarverfahren wurden mit welcher Disziplinarmaßnahme abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahr und Dienstpflichtverletzung bzw. Vorwurf aufschlüsseln)?

16

In wie vielen Fällen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung Dienstvorgesetzte von Beamten des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter in den letzten zehn Jahren jeweils Ermittlungen nach dem Bundesdisziplinargesetz wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 13. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

c) Beleidigungsdelikten nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,

f) dienstwidrigen Gebrauchs einer Waffe bzw. aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (bitte jeweils Verstöße aufschlüsseln) eingeleitet, und mit welcher disziplinarrechtlichen Maßnahme wurden sie jeweils (bitte nach Jahren und Dienstverletzung aufschlüsseln) geahndet?

17

Wie viele Fälle einer vorläufigen Dienstenthebung von Beamten des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Jahren und Dienstverletzung aufschlüsseln)?

18

Wie viele Übermittlungsmitteilungen an den Dienstherren zu strafrechtlichen Verfahren gegen Beamte des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach Straftatbeständen und Jahren aufschlüsseln)?

19

In wie vielen Fällen waren Beamte des Zollkriminalamtes bzw. der Zollfahndungsämter in den letzten zehn Jahren von strafrechtlichen Ermittlungen wegen

a) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach dem 17. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

b) Straftaten im Amt nach dem 30. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

c) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 14. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

d) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach dem 18. Abschnitt des StGB (bitte jeweils deliktsspezifisch und nach Jahren aufschlüsseln),

e) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen, und mit welchem Verfahrensergebnis (bitte jeweils nach Jahren und Delikt aufschlüsseln)?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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