[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5287
18. Wahlperiode 17.06.2015Kleine Anfrage
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Renate Künast,
Luise Amtsberg, Katja Keul, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sport und Integration
Der Sport erreicht weite Teile der Bevölkerung als sportlich Aktive wie auch als
Fans des Sports und verfügt über ein großes Integrationspotenzial. Sport fördert
die Begegnung von Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und
ethnischer Herkunft. Er trägt dazu bei, Berührungsängste zu überwinden oder gar
nicht erst entstehen zu lassen. Damit leistet der Sport einen wichtigen Beitrag
zur Verständigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen, unabhängig
von Herkunft, Nationalität, Sprache, Kultur und Religion. Dies gilt umso mehr,
als dass der Sport vom Teamgeist, vom Fair Play und von der Akzeptanz
allgemeiner Regeln lebt.
Aber klar ist auch: Integration im Sport und Integration durch Sport ist kein
Selbstläufer. Der Sport baut auf dem spezifischen Engagement vieler Menschen
auf, insbesondere von ehrenamtlich Engagierten. Diese müssen daher
kontinuierlich unterstützt werden. Gleichzeitig gelingt Integration im Sport und
Integration durch Sport nur dann, wenn sie als ein dauerhafter Veränderungsprozess
begriffen wird: Sowohl im Sinne einer interkulturellen Öffnung bestehender
Vereins- und Verbandstrukturen als auch einer intensiven Zusammenarbeit mit
Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantencommunities. Integration ist,
auch im Sport, eine Querschnittsaufgabe. Es bedarf daher eines aufeinander
abgestimmten Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden,
Vereinen und Migrantenorganisationen. Dies gilt es zu aktivieren und zu
fördern.
In der Realität sind vier große Problembereiche zu identifizieren (vgl. hierzu die
Feststellungen im zehnten Lagebericht der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 195 bis 200): Erstens:
Migrantinnen und Migranten sind im organisierten Sport deutlich unterrepräsentiert. Dies
gilt auch für die Zahl ehrenamtlich Engagierter mit Migrationshintergrund in
Sportvereinen. Dieser Befund gilt – zweitens – für den Bereich des
außerschulischen Vereinssports, im Besonderen für Mädchen und Frauen aus
Zuwandererfamilien. Drittens hängt das Engagement in einem Sportverein stark von zwei
Variablen ab: a) der sozialen Schichtzugehörigkeit bzw. b) aus welcher
Zuwanderungsgeneration die jeweilige Person stammt. Und viertens schließlich ist der
Sport wie die Gesamtgesellschaft nicht frei von verdeckter, aber auch offener
und mitunter gewaltförmig ausgetragener Diskriminierung und Rassismus.
Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vier Handlungsfelder erkennbar, um die integrativen Momente des Sports besser
zu aktivieren:
Drucksache 18/5287 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund am
organisierten Sport – und hierbei insbesondere auch des Anteils von Mädchen und
Frauen aus Einwandererfamilien,
● die Beseitigung von Zugangshürden zum Sportleben, z. B. für Flüchtlinge
und deren Kinder,
● die interkulturelle Öffnung von Sportvereinen (sowohl im Hinblick auf die
verbandseigenen Strukturen, als auch mehr Ehrenamtliche mit
Migrationshintergrund für eine Mitarbeit in den Sportvereinen zu gewinnen) bzw. die
bessere Zusammenarbeit mit Sportvereinen aus den verschiedenen
Migrantencommunities,
● der Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen
Diskriminierung und Rassismus.
In diesem Sinne hat auch die Bundesregierung ihr diesbezügliches Handeln im
Rahmen des von ihr selbst initiierten „Nationalen Aktionsplans Integration“ im
Jahr 2012 unter zwei strategische Ziele gestellt: erstens die Verbesserung der
Integration in den Sport (also die Heranführung und die Erweiterung von
Teilhabemöglichkeiten von bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen an den
vereinsorganisierten Sport) und zweitens die Verbesserung der Integration durch
den Sport (also die Aktivierung der mittelbaren integrativen Momente des
Sports, wie Menschen mit Migrationshintergrund durch sportliche Aktivitäten
im Hinblick auf ihre Integration und Teilhabechancen profitieren können, indem
sie beim bzw. durch den Sport z. B. ihre Deutschkenntnisse verbessern können
oder soziale Netzwerke knüpfen können).
Die erste strategische Zielvorgabe („Verbesserung der Integration in den Sport“)
führte aufseiten des Bundes zu sechs operativen Zielen:
1. „Migranten-Mainstreaming“ (gemeint ist damit u. a. eine Erweiterung der
Zielgruppen, die durch Sportverbände als sportlich Aktive erreicht werden,
z. B. durch eine kultursensible sowie alters- und geschlechtsspezifisch
adäquate Ansprache sowie durch eine Ausweitung zielgruppenspezifischer
Sportangebote),
2. „Gender-Mainstreaming“ (sowohl bei sportlich Aktiven als auch bei
Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern),
3. Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und
Sportvereinen (u. a. auch durch eine Sensibilisierung für die Querschnittscharakter
von Integration),
4. verstärkte Einbeziehung von Migrantensportvereinen,
5. Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit,
6. Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung.
Diese operativen Ziele wiederum mündeten – im Rahmen des „Nationalen
Aktionsplans Integration“ – in einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen der
Bundesregierung, und zwar bezogen sowohl auf das eigene Handeln bzw. als
auch auf die vom Bund unterstützten nationalen Sportverbände, wie z. B. den
Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und Deutschen Fußball-Bund
e. V. (DFB).
Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung
Maßnahmen zur Förderung von Integration in und durch den Sport seit vielen Jahren mit
mehreren Millionen Euro jährlich finanziert und einige strategische Programme
und Projekte initiiert hat, wie z. B. das Bundesprogramm „Integration durch
Sport“.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5287Ziel dieser Kleinen Anfrage ist eine genauere Problemanalyse und eine
Nachfrage im Hinblick auf die Umsetzung der Selbstverpflichtungen der
Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport
1. Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren
von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht sowie im
Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen
Aktionsplans Integration“, ein Rückgang zu beklagen ist?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Rückgang, und was
wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Sportvereine,
in denen Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind, in den Jahren von
2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
3. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen mit Migrationshintergrund aktiv (bitte für die Jahre von 2009 bis 2014
nach Sportart, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um älteren Menschen mit Migrationshintergrund
einen besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten zu ermöglichen?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von
Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht bzw. an
schulischen Sport-Arbeitsgemeinschaften vor?
a) Kann die Bundesregierung diesbezüglich die Beobachtung ihrer
Integrationsbeauftragten bestätigen, dass – aus Sicht gerade auch von
Schülerinnen mit einem Migrationshintergrund – die Teilnahmebarrieren bei einer
Sport-Arbeitsgemeinschaft an der Schule deutlich niedriger seien, als bei
einem Sportverein (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 197)?
b) Kann die Bundesregierung auch den Befund bestätigen, dass z. B. das
Interesse türkischstämmiger Mädchen, Sport zu treiben, keinesfalls geringer
ausgeprägt ist als bei Mädchen ohne Migrationshintergrund – diese
vielmehr die höchste Teilnahmequote aller Herkunftsgruppen an einer Sport-
Arbeitsgemeinschaft in der Schule aufweisen (ebd.)?
c) Kann die Bundesregierung die Feststellung der im Jahr 2009 erschienenen
Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
„Muslimisches Leben in Deutschland“ bestätigen, wonach sich weniger als
1 Prozent aller muslimischen Schülerinnen „aus religiösen Gründen“
weigern, am gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht
teilzunehmen („Muslimisches Leben in Deutschland“, S. 183 bis 188)?
d) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen?
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von
Menschen mit Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von den
Faktoren:
a) Geschlecht,
b) soziale Schichtzugehörigkeit,
Drucksache 18/5287 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Einwanderergeneration,
d) faktische Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten
(insbesondere von Mädchen mit Migrationshintergrund, vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 196 ff.) abhängt?
7. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen,
um finanzielle Hürden für Kinder und Jugendliche aus prekären
Verhältnissen zu beseitigen und so ihre Teilnahme am Sport zu ermöglichen?
8. Für wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wurde in
den Jahren von 2011 bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an
Sportangeboten gestellt, und wie viele dieser Kinder und Jugendlichen haben im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepakets an Sportangeboten teilnehmen können
(bitte nach Jahren differenziert und im Vergleich zur gleichen Alterskohorte
von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund aufführen)?
Ehrenamtliches Engagement
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche
Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009
bis 2014 entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Vereinen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Jahren ehrenamtlich
engagiert?
b) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesen Jahren innerhalb von Sportvereinen
ehrenamtlich auf der Ausführungsebene, und wie viele waren auf der
Vorstandsebene aktiv?
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass hier, entgegen der
Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplan Integration“, zum Teil
signifikante Rückgänge zu beklagen sind?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge, und was
wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
11. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die Handlungsempfehlungen der
durch die Bundesregierung geförderten und durch die
„Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände“ durchgeführten Kampagne „Mach
mit im Verein“ zur Erhöhung des Anteils von Personen mit
Migrationshintergrund im Ehrenamt, und wie wird die Bundesregierung diese Ergebnisse
und Handlungsempfehlungen umsetzen?
Förderung sportlicher Aktivitäten von Geflüchteten
12. Welche rechtlichen (z. B. die trotz Lockerungen fortbestehende
Residenzpflicht) oder sportverbandsrechtlichen Vorschriften sind nach Einschätzung
der Bundesregierung geeignet, die vereinssportliche Aktivität von
Asylsuchenden und Geduldeten zu behindern, und was unternimmt die
Bundesregierung, um diese Hürden abzubauen?
13. Inwiefern können Vereinsmannschaften, die von Geflüchteten gegründet
worden sind (wie z. B. „Welcome United 03“ in Potsdam, „FC Lampedusa“
aus Hamburg oder „Champions ohne Grenzen“ aus Berlin) nach Kenntnis
der Bundesregierung am Ligabetrieb des DFB teilnehmen, und was
unternimmt die Bundesregierung, um etwaige diesbezüglich bestehende Hürden
zu beseitigen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5287Hält die Bundesregierung es für angezeigt, dieses spezifische Engagement
von Flüchtlingssportvereinen durch Bund oder Länder bzw. über die
entsprechenden Dachverbände des Sports finanziell zu fördern?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
14. Inwiefern wird es in Deutschland lebenden Geflüchteten durch das
Bundesprogramm „Integration durch Sport“ erleichtert, Sport zu treiben?
a) Können von Initiativen und sonstigen Akteuren Gelder im Rahmen des
Programms abgerufen werden?
b) Falls bereits finanzielle Unterstützung beantragt wurde, in welcher Höhe
wurden Gelder bewilligt (bitte nach Projektnehmer, Projekt, Förderhöhe
und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
c) Falls keine Unterstützung für Geflüchtete durch das Programm
„Integration durch Sport“ möglich ist, warum nicht?
d) Gibt es andere Möglichkeiten für Akteure des Sports, den Zugang von
Geflüchteten zum Sport mit Geldern des Bundes zu fördern?
Wenn ja, welche?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiativen vor,
die Sportvereine unabhängig vom Programm „Integration durch Sport“
durchführen, um Geflüchteten den Zugang zum Sport als aktiv
Sporttreibende oder als Zuschauerinnen und Zuschauer zu ermöglichen (bitte nach
Verein, Sportart und Zugangsangebot aufschlüsseln)?
16. Hält es die Bundesregierung für angezeigt, dass Bundesprogramm
„Integration durch Sport“ dahingehend fortzuentwickeln, um Geflüchtete verstärkt
zu erreichen?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Integration“
A. Förderrichtlinien und Zielvereinbarungen
17. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen
Aktionsplan Integration“ umgesetzt, die Richtlinien zur Spitzensportförderung
zu überarbeiten oder diese zu ergänzen, um gesellschaftspolitische Themen
wie Integration und interkulturelle Kompetenz als Förderziele
hinzuzufügen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, wann plant sie, diese Selbstverpflichtung einzulösen?
18. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seine
Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ umgesetzt, im
Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“
Zielvereinbarungen zu implementieren
a) zur Schaffung von zielgruppenspezifischen Sportmöglichkeiten und
Sportangeboten, um bestehende Zugangsbarrieren für
unterrepräsentierte Gruppen (wie Mädchen und Frauen, Erwachsene und Ältere sowie
sozial Benachteiligte) abzubauen sowie
b) zur Entwicklung und Umsetzung eines novellierten
Kommunikationskonzepts zur aktiven Ansprache eben dieser bislang unterrepräsentierten
Zielgruppen?
Drucksache 18/5287 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWenn ja, wann?
Wenn nein, wann plant der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung,
diese Selbstverpflichtung einzulösen?
B. Projektförderung des Bundes im Bereich des Sports
I. Bundesprogramm „Integration durch Sport“
19. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2009 bis 2014
über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert?
20. Welche Bundesmittel wurden hierfür in den Jahren von 2009 bis 2015
verausgabt (bitte unter Angabe des Haushaltstitels nach Jahren und den
geförderten Projekten bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)?
21. Welche der auf das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ bezogenen
Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ hat
die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw.
noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige
Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)?
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um welche
Ergebnisse der Evaluierung des Bundesprogrammes „Integration durch Sport“
umzusetzen, die die Universität Potsdam im Jahr 2009 vorgelegt hat?
23. Plant die Bundesregierung, das Programm „Integration durch Sport“ erneut
zu evaluieren oder ggf. auch ohne eine erneute Evaluation konzeptionell
bzw. methodisch fortzuentwickeln und auszubauen?
Wenn ja, in welchem Rahmen, und bis wann soll dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
II. Länderprogramme
24. Welche Länderprogramme zur Förderung sportlicher Aktivitäten von
Menschen mit Migrationshintergrund (innerhalb und außerhalb von
Sportvereinen) kennt die Bundesregierung, und wie wurden diese Programme in den
Jahren von 2009 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Bundesländer mit Landesmitteln gefördert?
25. Welche ihrer auf das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „spin –
sport interkulturell“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen
Aktionsplan Integration“,
a) Förderung von jährlich 5 000 Mädchen und 100 Übungsleiterinnen mit
Migrationshintergrund sowie 25 Partnervereinen,
b) Einbindung von „spin – sport interkulturell“ in die kommunalen
Bildungslandschaften,
c) Etablierung von Kooperationen zwischen (Ganztags-)Schulen und
Vereinen sowie
d) Förderung und Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements zur
Stärkung der Wahrnehmung der Integration als Querschnittsthema,
hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw.
noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige
Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)?
26. Unterstützt der Bund noch andere Länderprogramme, und wenn ja, welche
Programme in welcher Höhe?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5287III. Sonstige Projekte im Rahmen des „Nationalen Aktionsplan Integration“
27. Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung die
Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Paralympics“ und „Jugend trainiert für
Olympia“ ein, um junge Menschen mit Migrationshintergrund an den Sport
heranzuführen?
28. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die elf Handlungsempfehlungen
des durch die Bundesregierung geförderten Projekts „Junges Engagement
im Sport“ (JETST) zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen
und junger Frauen im Sport- und Schwimmbereich, und wie gedenkt die
Bundesregierung, diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
umzusetzen?
29. Gibt es aktuell weitere durch den Bund oder nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ein Bundesland geförderte Projekte, die das Ziel haben,
sportliche Aktivitäten speziell von muslimischen Mädchen und jungen
Frauen zu fördern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
30. Haben das Bundesministerium des Innern sowie der DOSB, wie im
„Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, zwei kommunale Modellprojekte
zur Steigerung der Attraktivität von Sportvereinen für Menschen mit
Migrationshintergrund und ihrer Aktivierung zu Teilhabe sowie Engagement
im Sportverein begonnen?
a) Wenn ja, an welchen Standorten?
Und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
31. Wurde das Projekt „Bunter Mädchenfußball“ tatsächlich, wie im
„Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, auf fünf weitere Modellregionen
ausgedehnt?
a) Wenn ja, an wie vielen Standorten wird dieses Projekt inzwischen
durchgeführt?
Wie viele Fußballerinnen werden hierdurch erreicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit
der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
32. Wurde tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
an zehn Modellstandorten des Projekts „Fußball ohne Abseits“ versucht, die
Sprachförderung zu berücksichtigen?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
33. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im „Nationalen
Aktionsplan Integration“ zugesagt, das Projekt „Bewegungsgestützte
Spracherziehung“ gestartet?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 18/5287 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. In welcher Form erfolgte die Ausweitung der Zusammenarbeit von
Sportverbänden und Sportvereinen mit Integrationskursträgern zur Förderung der
praxisnahen Sprachanwendung im Sport, und wann erwartet die
Bundesregierung eine flächendeckende Zusammenarbeit?
IV. Netzwerkförderung
35. Welche Kooperationsprojekte der Netzwerkpartner des Bundesprogramms
„Integration durch Sport“ wurden mit welchen Zielsetzungen umgesetzt?
36. Inwieweit und in welcher Form (z. B. im Ausbau örtlicher Netzwerke durch
Schaffung wohnortnaher Sport- und Begegnungsstätten) werden Belange
des Sports in die Programme der Städtebauförderung aktiv einbezogen
(bitte nach Programm und soweit möglich nach bereitgestellten
Finanzmitteln aufschlüsseln)?
37. Wurden die Förderprogramme des DOSB nach Kenntnis der
Bundesregierung verstärkt auf die Unterstützung von Netzwerkarbeit ausgerichtet, und
in welcher Form ist dieses geschehen?
C. Interkulturelle Öffnung
38. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind nach Kenntnis der
Bundesregierung beim DOSB selber bzw. den beim DOSB organisierten
olympischen Verbänden (wie DFB, dem Deutschen Tennis Bund e. V., der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. etc.) hauptamtlich als Funktionäre
bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt (bitte den jeweiligen Verbänden
und Funktionsebenen sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung zumindest bei den Vereinigungen,
die durch den Bund gefördert werden, auf eine derartige Erhebung
drängen, und falls nein, warum nicht?
39. Haben der DOSB bzw. seine Mitgliedsverbände nach Kenntnis der
Bundesregierung tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“
zugesagt, Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein
spezifisches Aufgabenprofil entwickelt (bitte auch für jeden Mitgliedsverband
einzeln erläutern)?
a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses aus?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Profisportlerinnen
und Profisportler mit Migrationshintergrund bei welchen Sportvereinen
angestellt sind?
41. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den
Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sachgerecht?
b) Wenn nein, warum nicht?
I. Unterstützung von Migrantenorganisationen
42. Teilt die Bundesregierung die Feststellung einer Expertise des DOSB, dass
die vier Typen von Migrantensportvereinen (Aussiedlersportverein,
ethnischer bzw. multiethnischer Sportverein und instrumenteller Sportverein)
„einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten, indem sie Personen erreichen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5287und im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Integration aktivieren, zu
denen Organisationen der Mehrheitsgesellschaft kaum Zugang haben“
(Migrantensportvereine als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit,
Frankfurt 2012, S. 52)?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser
Feststellung?
b) Wenn nein, warum nicht?
43. Sind Migrantensportvereine inzwischen Zielgruppe einer spezifischen
Förderung des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung eines
Landes oder des DOSB?
a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen öffentlichen Mitteln wurden
die einzelnen Migrantensportvereine in den Jahren von 2009 bis 2014
durch Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder unterstützt?
b) Wenn nein, warum nicht?
44. Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse des durch das BAMF beauftragten
und im Jahr 2011 abgeschlossenen Forschungsprojekts
„Migrantenorganisationen mit sportbezogenen Handlungsfeldern“?
a) Wurde dieser Forschungsbericht durch das BAMF veröffentlicht?
Wenn ja, wann, und wo ist er verfügbar?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wurden die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts, wie im „Nationalen
Aktionsplan Integration“ zugesagt, umgesetzt?
Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
45. Arbeiten die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesländer im Sportbereich auch mit außersportlichen
Migrantenorganisationen als Kooperations- und Netzwerkpartner zusammen?
a) Wenn ja, wo erfolgt mit welcher Organisation eine solche
Zusammenarbeit?
b) Wenn nein, warum nicht?
46. Hat das BAMF, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
Migrantenorganisationen als Akteure im Bereich Sport und Förderung von
Kooperationen mit sonstigen Vereinen „unterstützt“?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
II. Sensibilisierungskampagnen
47. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2009 bis 2014 an der
Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell“ zur Sensibilisierung von
Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern und Funktionärinnen und
Funktionären teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern und
Geschlecht aufschlüsseln)?
48. Kann die Bundesregierung den Befund der Evaluation dieser
Qualifizierungsmaßnahme für das Jahr 2012 bestätigen, dass hiervon sozial
benachteiligte bzw. bildungsferne Personen „auffallend“ selten erreicht werden
konnten, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier
gegenzusteuern?
Drucksache 18/5287 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode49. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. der DFB tatsächlich,
wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
a) jährlich eine interkulturelle Sensibilisierung von 5 000 Trainerinnen und
Trainern bzw. Betreuerinnen und Betreuern im Bereich des
Breitenfußballs durchgeführt,
b) das Praxishandbuch „Integration“ bzw. das Nachschlagewerk
„Integration A– Z“ zur interkulturellen Sensibilisierung der Trainerinnen und
Trainer, Betreuerinnen und Betreuer bzw. für die Vereins- und
Verbandsfunktionäre entwickelt und verbreitet, bzw.
c) jährlich 10 000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die Verwendung
der deutschen Sprache in der Praxis und im Wettkampf sensibilisiert?
D. Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung
50. Wurden, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, die
Fragemodule im Sportentwicklungsbericht überprüft?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
51. Wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sportvereinsbezogene
Sozialisation“, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, im
Hinblick auf die Abstinenz von Mädchen und Frauen im Sportverein
„ausgewertet und umgesetzt“?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Einsatz für Toleranz und Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und
Rassismus
52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund,
b) politisch rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten gegen Menschen mit
Migrationshintergrund,
c) das Engagement rechtsextremer Vereine bzw. Netzwerke
im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere
Verbandsfunktionärinnen oder -funktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder „Fans“)?
53. Hat die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans
Integration“ Selbstverpflichtungen zum Kampf gegen Diskriminierung und
Rassismus im Sport abgegeben (wenn ja, bitte einzeln aufführen)?
54. Hat die Bundesregierung diese Selbstverpflichtungen inzwischen
umgesetzt?
a) Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Sonstiges
55. Welche Auswirkungen auf den Sport haben der Wegfall des Zivildienstes
und die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes im Juli 2011 auf die
Integrationsmaßnahmen in den Sportverbänden nach Kenntnis der
Bundesregierung gehabt?
Konnten die Sportverbände aus Sicht der Bundesregierung mit den
Auswirkungen umgehen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/528756. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der für April 2015
angekündigten Prüfung der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes im
Hinblick auf die Arbeit in Sportvereinen (vgl.
www.faz.net/aktuell/politik/
inland/koalition-einig-bei-mietpreisbremse-pruefung-bei-mindestlohn-
13448397.html)?
Berlin, den 17. Juni 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]