Zum aktuellen Stand der internationalen Kohlefinanzierung
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der mit einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale Bedeutung einer ambitionierten Klimapolitik und der Einhaltung des 2-Grad-Limits ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben einer globalen Energiewende. Zwischen den Jahren 2006 und 2013 habe die KfW Bankengruppe demnach weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in einer Höhe von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fiele unter anderem auch die Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstromung, beispielsweise in Serbien.
Die Finanzierungskriterien haben sich laut Verfasser an die energie-, klima- und entwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. So soll es nun weitere Einschränkungen geben bei der zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die Neuformulierung hat jedoch nicht dazu geführt, die internationale Förderung von Kohlekraftwerken und Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Mit Blick auf die neuen Finanzierungskriterien der KfW Bankengruppe bleiben daher noch Fragen offen, auch nach einer ersten Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4526).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur betreffen, und welche davon sind bereits positiv beschieden worden?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen der KfW Bankengruppe im Bereich fossile Brennstoffe im Jahr 2014 (inklusive Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent fossiler Energien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanziertem Brennstoff)?
Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert (bitte einzeln nach Energieträger aufschlüsseln sowie unter Angabe der Höhe der jeweiligen Bürgschaft)?
Aus welchem Grund fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Sitzung des Risiko- und Kreditausschusses der KfW Bankengruppe vom 14. April 2015 keine Förderentscheidung im Bereich Kohleinfrastruktur statt (Bundestagsdrucksache 18/4526), und ist geplant, eine entsprechende Entscheidung auf der kommenden Sitzung zu treffen?
Wenn nein, warum nicht?
Warum investiert die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in Projekte im fossilen Sektor, obwohl die Frage der Gefährdung durch eine „Carbon Bubble“ derzeit noch nicht abschließend von der Bundesregierung geklärt ist (Bundestagsdrucksache 18/5056)?
Welchen Verfahrensstand haben die jüngsten Beratungen der OECD-Exportkreditarbeitsgruppe (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezüglich der Handhabung von Exportkreditgarantien hervorgebracht?
Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem Bekenntnis der G7 zur sogenannten Dekarbonisierung und zum 2-Grad-Limit eine Änderung für die deutsche Position innerhalb der OECD, und falls ja, wie will sie darauf hinwirken, dass sich die europäischen Kreditagenturen diesem Ziel nähern?
Falls nein, warum nicht?
Welche Rückschlüsse im Hinblick auf die deutsche Kohleinfrastrukturförderung im Ausland zieht die Bundesregierung aus der G7-Gipfel-Erklärung „Wir bleiben der Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe verpflichtet und laden alle Länder ein, es uns gleichzutun, und bleiben weiteren Fortschritten innerhalb der OECD-Diskussionen bezüglich der Thematik verpflichtet, wie durch Ausfuhrkredite zu unserem gemeinsamen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beigetragen werden kann.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Kann die Bundesregierung es ausschließen, dass – angesichts der Entscheidung der Europäischen Investitionsbank, bereits im Jahr 2011 alle neuen Kredite an Glencore einzufrieren (www.urgewalt.org „Die Schattenseite der KfW“, März 2015) – die KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiterhin Kredite an Glencore vergeben wird, und wenn nein, warum nicht?
Welche Szenerien zur Entwicklung des CO2-Preises im Zeitraum von 30 Jahren lagen dem Kohlekraftwerk Ptolemaida V zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage der KfW Bankengruppe zugrunde, und wurde diese Berechnung noch einmal unter Berücksichtigung der Entscheidung zur Marktstabilitätsreserve korrigiert?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Berechnungen seitens der KfW Bankengruppe, inwieweit sich die Laststundenzahl von Ptolemaida V durch einen zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien im griechischen Energiemix entwickeln wird, und inwieweit sich dies auf die Gewinnerwartung und die Kreditrückzahlung auswirken wird?