Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der demografische Wandel hinterlässt deutliche Spuren vor allem auf dem Land. In vielen ländlich geprägten Regionen werden die Menschen nicht nur älter, sondern vor allem weniger. Die Bevölkerungsabnahme verstärkt sich durch die Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Gründe hierfür sind meist die ökonomischen Strukturen auf dem Land, die im Gegensatz zur Stadt weniger persönliche Entwicklungsoptionen bieten. Laut Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die Bevölkerung in ländlichen Kreisen insgesamt um rund 4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 zurückgehen. Im Osten Deutschlands und in peripher gelegenen Regionen werden sogar Rückgänge von bis zu 30 Prozent erwartet.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge und die Wirtschaftskraft dieser Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen, wie Schulen, Kulturangebote, Wasser- oder Energieversorgung, sind nicht ausreichend ausgelastet. Die Wohnflächennachfrage sinkt, der Einzelhandel schließt und Leerstände nehmen zu. Fehlende Verkehrsanbindungen an Ballungsräume verstärken diese Tendenzen. Während als Folge der abnehmenden Bevölkerung die kommunalen Einnahmen sinken, erhöhen sich die Kosten pro Kopf für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur (Kostenremanenz), da die Kosten für die Infrastruktur bei geringer Auslastung nicht in gleichem Maße mit zurückgehen. Die Gemeinden geraten also ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger unter Druck. Regelmäßig kommt es zu Kürzungen in traditionellen Bereichen der Daseinsvorsorge und weiteren Wegen dorthin. Sie gehen einher mit einem nur schleppenden Ausbau neuer Basisinfrastrukturen wie dem Breitband-Internet. Die Attraktivität einer Region nimmt weiter ab. Für von Schrumpfung betroffene Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger ist es nicht einfach, aus dieser Spirale herauszukommen.
Der letzte Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Schluss, dass besonders die ländlichen Räume Ostdeutschlands, weite Teile Mecklenburg-Vorpommerns, der Nordwesten von Brandenburg und der Norden von Sachsen-Anhalt weit unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse aufweisen. Es droht die Gefahr einer negativen Abwärtsspirale, bei der sich die ungünstigen Verhältnisse gegenseitig verstärken.
Im Grundgesetz ist das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Landesteilen festgeschrieben. Im Raumordnungsgesetz ist dieses Leitbild als „die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen […] auch in dünn besiedelten Regionen“ ausgeführt. Es verpflichtet den Bund einzugreifen, wenn „sich die Lebensverhältnisse in den Ländern […] in erheblicher, das bundesstaatliche Gefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet“ (Bundesverfassungsgericht – BVerfG –, 2002). Die Bundesregierung ist also aufgefordert zu handeln.
Um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, stehen der deutschen Regionalpolitik zwei Hebel zur Verfügung: die Raumordnung und die Strukturpolitik. Das Bundesraumordnungsgesetz aus dem Jahr 2008 legt Leitbilder und Handlungsstrategien für die Landes- und Regionalplanungen fest, die von der europäischen Regionalpolitik mit verbindlichen Vorgaben eingerahmt werden. Darüber hinaus kann der Bund im Bereich der Raumordnung Modellvorhaben fördern. Das Hauptinstrument deutscher Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Um unvermeidbare regionale Schrumpfungsprozesse aktiv zu gestalten, müssen Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neue Wege der Zusammenarbeit finden. Denn die raumpolitischen Herausforderungen in schrumpfenden ländlichen Regionen sind groß: Es gilt, die Daseinsvorsorge zukunftsfähig zu sichern, die natürlichen Ressourcen zu wahren und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Regionen zu erhalten. Gleichzeitig muss sich die Regionalpolitik auch einer Wertedebatte stellen und ihre raumprägenden Ziele, Normen und Politikstrategien zwischen der ausgleichenden Wirkung der Raumordnung und der wachstumsorientierten Wirkung der Strukturpolitik definieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung von Schrumpfungsregionen
Fragen31
Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose des BBSR bis zum Jahr 2030 zu den schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 in Prozent), und in welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis zum Jahr 2030 besonders stark zu?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus diesem Schrumpfungsprozess und der Verschiebung der Altersstruktur für die Daseinsvorsorge und die Wirtschaftskraft der betroffenen Regionen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf Bundesebene (bitte mit Begründung)?
Wie definiert die Bundesregierung den grundgesetzlichen Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Räumen, welche Bereiche der Daseinsvorsorge fallen unter diesen Grundsatz, und wie schlägt sich dieser Grundsatz in der Regional- und Strukturpolitik der Bundesregierung nieder?
Sieht die Bundesregierung Bedarf einer konzeptionellen und operationalisierbaren (Neu-)Definition des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Förderpolitik nach dem Jahr 2020?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition von Mindestanforderungen an Daseinsvorsorge für vergleichbare Raumkonstellationen unter dem Grundsatz der Gleichwertigkeit im Sinne einer „Sockelgleichwertigkeit“ (Raumordnungsbericht 2011), die erreicht werden muss, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen, und welche Kategorien erscheinen sinnvoll?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit als Staatsziel in Bayern, die seit dem 1. Januar 2014 neben den Mindestvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bedürfnisse der Menschen auch gleiche Chancen für die Lebensentwicklung, also das Wohnen, die Bildung, die Freizeit, die Erholung, die Daseinsvorsorge, soziale und kulturelle Leistungen sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen umfasst (Drucksache des Bayerischen Landtags 16/15140), und ist diese Definition nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Auftrag des Grundgesetzes übertragbar?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zielvorgabe der territorialen Kohäsion der EU-Regionalpolitik, also einer regionalspezifischen Betrachtung der Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale, im Verhältnis zur deutschen Zielvorgabe der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Sinne einer Umverteilung, Standardisierung und Infrastrukturausstattung?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit im Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011, die sich aus Indikatoren der wirtschaftlichen Situation, der Wohlstandsverteilung, der sozialen und technischen Infrastrukturversorgung, des Wohnungsmarkts, der Erreichbarkeits- und Mobilitätslage sowie der allgemeinen Umweltsituation ergibt?
Welche ersten Ergebnisse brachten die Bürgerdialoge zur Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ im Hinblick auf die Vorstellungen von Lebensqualität, mit welcher Zielsetzung wird anhand der Ergebnisse anschließend das Indikatoren- und Berichtssystem erarbeitet, und werden die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einfließen?
Welchen Maßstab verfolgt die Bundesregierung bei der Regierungsstrategie „gut leben“, um anhand der Indikatoren die regionalen Lebensverhältnisse:
eine teilräumliche Differenzierung,
das Verhältnis zum Bundesdurchschnitt,
regionalspezifische Soll-Werte,
eine Kompensation, beispielsweise durch niedrige Lebenshaltungskosten zu ermitteln?
Wie wird der ressortübergreifende Aktionsplan „gut leben“ zur Verbesserung der Lebensqualität in das konkrete Handeln der Bundesregierung Eingang finden, welcher Zeitplan ist für die Maßnahmen vorgesehen, und inwiefern werden hierbei räumliche und soziale Differenzierungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt?
Wie finden die W3-Indikatoren der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, also materieller Wohlstand (Bruttoinlandsprodukt – BIP), Teilhabe (Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Freiheit) und Ökologie (Treibhausgase, Stickstoff, Artenvielfalt), Eingang in die Regierungsstrategie „gut leben“, und inwieweit werden Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen berücksichtigt?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Gesetzescheck auf Raumwirksamkeit ähnlich dem Demografie-Check, und inwiefern berücksichtigt die Demografie-Strategie der Bundesregierung räumliche Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Zentrale-Orte-Konzept vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen (bitte mit Begründung), und sieht die Bundesregierung Bedarf einer Anpassung des Konzeptes, beispielsweise durch
eine Stärkung der Mittelzentren,
die Einführung einer Extrafunktionalität,
eine Ausdünnung des zentralörtlichen Netzes,
eine Funktionsteilung in Städteverbünden,
eine stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf Versorgungszentren oder
einen stärkeren Fokus auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen, statt auf die Vor-Ort-Verfügbarkeit?
Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen einer zentralen Planung (Zentrale-Orte-Konzept) und einer dezentralen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise beim Breitband-Ausbau, welche Bereiche der Daseinsvorsorge sind betroffen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte mit Begründung)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Standarderprobungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, welche Erfolge kann sie dabei erkennen, und sieht sie Bedarf für eine Standardöffnung über ein Erprobungsgesetz im Bund (bitte mit Begründung und Bereich)?
Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen können beziehungsweise konnten in der Struktur- und Regionalpolitik in der aktuellen und in der vergangenen Förderperiode über
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
den Europäischen Sozialfonds (ESF),
die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK),
die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden?
In welchen der Schrumpfungsregionen sind Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen aus der Struktur- und Förderpolitik in der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 umgesetzt worden (bitte mit Angabe der Mittelhöhe, nach Region aufschlüsseln)?
In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 für schrumpfende Regionen in ländlichen Räumen dafür ein, Anreize zu setzen, um
Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Metropolregionen zu stärken,
innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und Raumpioniere zu unterstützen,
Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale Kooperation zu stärken,
die Regionen als Ganzes in den Fokus zu nehmen, also Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regionalfonds und Regionalstrategien,
dezentrale, Bottom-up-Ansätze und die Bürgerbeteiligung zu stärken,
ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu fördern,
die informelle Planung und den Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,
die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu berücksichtigen,
Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?
In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein,
neue Förderkriterien neben den Arbeitsmarktindikatoren („beyond GDP“) zu entwickeln und beispielsweise die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Fachkräftenachwuchs als Kriterium aufzunehmen,
den Bottom-up-Ansatz (CLLD) neben dem Leader-Ansatz in ELER auch in den anderen europäischen Strukturfonds und in der nationalen Kofinanzierung (GAK und GRW) obligatorisch zu machen,
den Multifonds-Ansatz zu stärken und die ressortübergreifenden Hürden abzubauen,
durch die Definition der Förderschwerpunkte, der Förderart, der thematischen Konzentrationen und der Konditionalitäten der Strukturförderung den ländlichen Raum nicht zu benachteiligen,
durch Vereinfachung die Hürden und Absenkung der Kofinanzierungsrate zur Beantragung der Mittel die Projektdurchführung auch kleineren Betrieben, Kommunen und Regionen zu erleichtern,
die Abgrenzung und Definition von förderwürdigen Regionen auf europäischer Ebene vorzunehmen,
entwickelte Regionen in den EU-Strukturfonds von der Förderung, beziehungsweise von weiteren Förderbereichen neben der Verkehrsinfrastruktur auszunehmen,
Fördermaßnahmen einzuführen, die sich speziell an Schrumpfungsregionen richten,
ELER, ESF und EFRE stärker miteinander zu verzahnen und dies auch national durch eine engere Verzahnung der GAK und der GRW abzubilden?
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung und einer besseren Verzahnung mit der GRW gekommen, welcher weitere Zeitplan bis zur Vorstellung erster Ergebnisse ist vorgesehen, und wie werden Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen in diesem Prozess berücksichtigt?
Wann hat die letzte Evaluation der Raumwirksamkeit der GAK und der GRW stattgefunden, beziehungsweise für wann ist die nächste Evaluation angesetzt, und welche Handlungsaufträge für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?
Welche Projekte hat die Bundesregierung für eine Finanzierung über den neuen EFSI-Fonds (EFSI – Europäischer Fonds für strategische Investitionen) eingereicht, die im ländlichen Raum, insbesondere in Schrumpfungsregionen, umgesetzt werden sollen, und in welcher Hinsicht ergibt sich daraus ein Mehrwert für die europäische Wirtschaft?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, innerhalb der Transeuropäischen Verkehrsnetze nicht nur Metropolregionen, sondern auch ländliche Regionen anzubinden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf nationaler Ebene zur besseren Anbindung ländlicher, dünn besiedelter Räume sowie zur Verbesserung der Mobilität vor Ort?
Welche Erkenntnisse erbrachten die Modellvorhaben, Wettbewerbe und Förderprojekte
Bundesprogramm Ländliche Räume,
Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge,
Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs Menschen und Erfolge),
Modellförderung LandZukunft,
Modellförderung Land(auf)Schwung,
Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft,
Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung im Hinblick auf die Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen beziehungsweise wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung vorgesehen?
Welche weiteren Modellvorhaben sind, wie im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigt, im Bereich der
Basisdienstleistungen,
Regionalität,
Innenentwicklung,
sozialen Dorferneuerung,
kleinen und mittelständischen Betriebe,
kulturellen Angebote in ländlichen Räumen geplant, welcher Zeitplan ist hierfür jeweils vorgesehen, und inwiefern adressieren die geplanten Vorhaben Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen?
Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen, beispielsweise Rückbau, generationengerechter Umbau oder Verdichtung des Ortskerns, können über die Programme
kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke,
Aktive Zentren gefördert werden, und wie hoch ist hier der Mittelabfluss in Schrumpfungsregionen?
Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits getroffen, wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe, und welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge, der regionalen Wirtschaft oder Fragen der Raumordnung im Hinblick auf schrumpfende ländliche Räume ergriffen?
Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen
Nahversorgung,
Wirtschaft und Infrastruktur,
Umwelt und Tourismus, welche Maßnahmen sollen wann konkret umgesetzt werden, und wie kommen sie Schrumpfungsregionen zugute?
Wann soll das Kompetenzzentrums für Ländliche Entwicklung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seine Arbeit aufnehmen, an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen?
Wann soll der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung seine Arbeit aufnehmen, und wer wird ihm angehören?