Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auch für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das SGB-II-Fortentwicklungsgesetz führt in den § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) einen neuen Halbsatz ein, der die zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II auffordert, einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einzurichten. Nach einem Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. Mai 2006 über die finanziellen Auswirkungen des SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes werden durch diese Maßnahme Einsparungen in Höhe von rd. 350 Mio. Euro in Aussicht gestellt.
Die Fraktion DIE LINKE. erreichen nun vermehrt Berichte von Betroffenen über den Außendienst und dessen Bestrebungen zur Offenlegung der kompletten Lebensverhältnisse. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird bestritten und Zugang zur Wohnung wird verlangt, der Vorwurf mangelnder Kooperation wird zum Anlass für Leistungskürzungen genommen und die privaten Lebensverhältnisse der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher werden durch systematische und geradezu konspirative Befragungen von Nachbarn und Bekannten ausgeforscht. Beschwerden und Widerstand von betroffenen Personen scheinen zudem in der Praxis vor Ort als Indiz gedeutet zu werden, dass die Person etwas zu verbergen habe. Diese Einschätzung löst dann weitere – von den betroffenen Personen als Schikane empfundene – Aktivitäten der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und der örtlichen Behörden aus.
Grundrechte der betroffenen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wie die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG – Grundgesetz) sowie die Wahrung ihrer Privatsphäre (Artikel 2 GG) werden dabei beeinträchtigt, um die geforderten Einsparungen durch die Aufdeckung von unterstelltem Leistungsmissbrauch zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass sich durch die flächendeckende Einführung von Außen- und Prüfdiensten Einsparungen in Höhe von 350 Mio. Euro erzielen ließen?
Wie hoch sind die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten für den Auf- und Ausbau des Außendienstes?
Wie hoch sind die bislang realisierten Minderausgaben auf Grund von aufgedeckten Missbrauchsfällen?
Stellen die ggf. erreichten Minderausgaben in den Augen der Bundesregierung eine hinreichende Rechtfertigung für die Beeinträchtigungen der Freiheitsrechte der betroffenen Menschen dar?
Wie viele Fälle von Beschwerden über das Verhalten der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit bekannt geworden, und wie viele Widerspruchsverfahren gibt es gegen Bescheide der BA/Argen/Kommunen, die sich auf Erkenntnisse von Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern stützen?
Welche Ermittlungsinstrumente wurden dem Außendienst zugewiesen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auch uneingeschränkt für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher gilt?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Initiativen gedenkt die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auch für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher im Falle des Tätigwerdens des Außendienstes gewährleistet wird?
Welche Maßnahmen (z. B. interne Gesprächsleitfäden) wurden eingeleitet, um für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher die Unverletzlichkeit der Wohnung zu garantieren?
Haben nach Auffassung der Bundesregierung Außendienstmitarbeiter die Pflicht, sich zuerst auszuweisen, auch um Betroffene vor möglichen Trickbetrügern zu schützen (bitte begründen)?
Welche Richtlinie gibt es, die die Voraussetzungen klärt, bevor eine Beeinträchtigung der allgemeinen Freiheit der Person (Artikel 2 GG) durch die Befragung der Nachbarn erfolgen darf?