BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachhaltige Förderung des politischen und bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen

Inklusive Gestaltung der Angebote zur politischen Partizipation und des bürgerschaftlichen Engagements: Förderprogramme, Projektlaufzeiten, Barrierefreiheit, Finanzierung; Förderung von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen; Unterstützung durch die Rehabilitationsträger, Verbesserung der Datenlage, Handlungsbedarf<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/546702.07.2015

Nachhaltige Förderung des politischen und bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Nichts über uns ohne uns!“ – An diesem Motto der Behindertenbewegung möchte sich auch die Bundesregierung orientieren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird zu Recht darauf hingewiesen, dass behinderte Menschen meist selbst am besten wissen, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie dies gelingt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sie an politischen Entscheidungsprozessen so früh wie möglich zu beteiligen. Die Verpflichtung zur Beteiligung behinderter Menschen und zur Ermöglichung der gleichberechtigten politischen Teilhabe ergibt sich auch aus den Artikeln 4 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Laut dem im Jahr 2013 vorgelegten Teilhabebericht der Bundesregierung interessieren sich allerdings 38 Prozent der Erwachsenen mit Beeinträchtigungen zwischen 18 und 29 Jahren überhaupt nicht für Politik. Unter den Erwachsenen ohne Beeinträchtigung sind es dagegen nur 22 Prozent. Insgesamt beteiligen sich behinderte Menschen deutlich seltener am politischen Leben als nichtbehinderte Menschen. Das liegt unter anderem daran, dass Menschen mit Behinderungen immer wieder vor Problemen stehen, wenn sie politisch aktiv werden möchten: barrierefreie Räume sind häufig schwer zu finden, Übersetzungen in die Leichte Sprache oder Deutsche Gebärdensprache teilweise sehr teuer. Die Anreise zu weiter entfernten Terminen ist häufig aufwendiger, wenn man auf barrierefreie Verkehrsmittel angewiesen ist. Die Beteiligung behinderter Menschen scheitert deshalb oft daran, dass keine barrierefreien Veranstaltungs- und Versammlungsräume vorhanden sind und es sehr teuer ist, Kommunikationsbarrieren abzubauen. Denn viele politisch aktive Organisationen und Initiativen verfügen nur über ein sehr begrenztes Budget.

Auch die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, die als Ansprechpartner und Ratgebende einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts leisten, haben meist mit knappen Mitteln zu kämpfen. Auch die Entwicklung neuer Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ist ein Teil ihrer politischen Arbeit. Sie werden zwar oft aus öffentlichen Mitteln gefördert – doch meist nur für kurze Modellphasen. Langfristig scheitern deshalb häufig erfolgversprechende Ideen aus finanziellen Gründen. Das erschwert den entsprechenden Verbänden, kontinuierlich zu arbeiten und der Politik die Expertise zu liefern, die gewünscht ist. Dem Anspruch, behinderte Menschen zu beteiligen und damit effektiv Barrieren abzubauen, steht selten die entsprechende Finanzierung gegenüber.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zuge der Vorbereitung einer Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Rahmen von Veranstaltungen, deren Inhalte auch online abrufbar sind, angekündigt, die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen stärker zu fördern. Was genau gefördert werden soll, wurde allerdings nur angedeutet.

Laut dem im Jahr 2013 vorgelegten Teilhabebericht der Bundesregierung engagieren sich Menschen mit einer anerkannten Behinderung seltener in Vereinen, Verbänden oder sozialen Diensten. Besonders eklatant ist der Unterschied laut Sozio-ökonomischen Panel 2009 bei den 18 bis 29-Jährigen (12 versus 31 Prozent). Nur in der Altersklasse der 30- bis 49-Jährigen liegt die Intensität des ehrenamtlichen Engagements etwa gleichauf mit dem von Menschen ohne anerkannte Behinderung. Bislang geben deutsche Freiwilligensurveys ebenso wie der Erste Engagementbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 wenig Auskunft zur aktiven Rolle von Menschen mit Beeinträchtigung im bürgerschaftlichen Engagement.

Der Teilhabebericht schlägt vor, dass das zivilgesellschaftliche Engagementpotenzial von Menschen mit Beeinträchtigungen zukünftig ebenso erfasst werden sollte, wie der tatsächliche Umfang und mögliche Barrieren des Engagements.

Wir fragen die Bundesregierung:

Inklusive Gestaltungen der Angebote zur politischen Teilhabe

1. Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Politische Partizipation“?

2. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die politische Teilhabe behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

3. In welchen Programmen der Bundesregierung, die allgemein die politische Teilhabe, politische Bildung oder das bürgerschaftliche Engagement fördern, ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten, wie Gebärdensprachdolmetscher, Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften, vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

4. Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten?

5. Gibt es bereits Programme bzw. Haushaltstitel des Bundes, bei denen Barrierefreiheit eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist?

6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch behinderte Menschen, insbesondere gehörlose und kognitiv beeinträchtigte Menschen, an allen Veranstaltungen von Bundesministerien und diesen nachgeordneten Behörden gleichberechtigt teilnehmen können?

7. Wie stellt die Bundeszentrale für politische Bildung die Barrierefreiheit ihrer Angebote sicher?

8. Wann wird der Wahl-O-Mat in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stehen?

9. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antworten auf die vorangegangenen Fragen hinsichtlich der Verbesserung der politischen Teilhabe behinderter Menschen?

Förderung von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen

10. Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung speziell die Arbeit von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Organisationen bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

11. Welche Programme der Bundesregierung sind darüber hinaus geeignet, Aktivitäten von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände behinderter Menschen bzw. Projekte dieser Verbände wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

12. Wie erfüllen die verschiedenen Rehabilitationsträger die ihnen durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zugewiesene Aufgabe, Selbsthilfeverbände behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Jahren und Rehabilitationsträger differenzieren)?

13. In welchem Umfang wird politisches Engagement als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt?

14. Welche durchschnittliche Laufzeit haben bzw. hatten die von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen durchgeführten und von der Bundesregierung bewilligten Projekte in den Jahren 2010 bis 2014, wenn man von einzelnen Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen absieht, und wie oft wurde eine Verlängerung beantragt und bewilligt bzw. abgelehnt?

15. Hat die Bundesregierung – ebenso wie die Fragestellenden – Kenntnis von Erfahrungsberichten vor allem kleinerer Organisationen, wonach bei Projektlaufzeiten von weniger als zwei Jahren nur wenig Zeit für die eigentliche Durchführung des Konzepts bleibt, weil ein unverhältnismäßig großer Teil der Laufzeit dafür benötigt wird, die Arbeitsfähigkeit herzustellen und die Angebote bekannt zu machen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

16. In welchen Fällen hält die Bundesregierung eine Projektlaufzeit von mehr als drei bzw. mehr als fünf Jahren für angemessen?

17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Information der Fragestellenden viele von ihr geförderte Projekte zwar gute Ergebnisse vorweisen, nach dem Ende der Förderung aber nicht fortgesetzt werden können, weil sie nicht bzw. nicht vollständig durch eigene Einnahmen finanziert werden können und keine weiteren Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand existieren?

18. Sieht die Bundesregierung bei kleinen Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen mit geringem Beitrags- und Spendenaufkommen ausreichend Möglichkeiten, ihre Belange in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen, oder welchen Handlungsbedarf macht sie hier aus – insbesondere für die geplante Überarbeitung des BGG, aber auch darüber hinaus?

Inklusive Gestaltungen des bürgerschaftlichen Engagements

19. Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“?

20. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

21. In welchen Programmen der Bundesregierung, die das bürgerschaftliche Engagement fördern, ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten wie Gebärdensprachdolmetscher, Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

22. Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten?

23. In welchem Umfang wird bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme an Freiwilligendiensten als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt?

24. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um a) die Datenlage zum bürgerschaftlichen Engagement von Menschen mit Behinderungen zu verbessern (z. B. Aufnahme in den Freiwilligensurvey, Aufnahme in den Engagementbericht), b) die Gründe der bestehenden Barrieren zu analysieren, c) bestehende Barrieren zu beheben?

25. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming)?

26. Welche in der Bundeskompetenz liegenden Handlungsmöglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen, um die Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming) zu verbessern?

Fragen26

1

Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Politische Partizipation“?

2

Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die politische Teilhabe behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

3

In welchen Programmen der Bundesregierung, die allgemein die politische Teilhabe, politische Bildung oder das bürgerschaftliche Engagement fördern, ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten, wie Gebärdensprachdolmetscher, Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften, vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

4

Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten?

5

Gibt es bereits Programme bzw. Haushaltstitel des Bundes, bei denen Barrierefreiheit eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch behinderte Menschen, insbesondere gehörlose und kognitiv beeinträchtigte Menschen, an allen Veranstaltungen von Bundesministerien und diesen nachgeordneten Behörden gleichberechtigt teilnehmen können?

7

Wie stellt die Bundeszentrale für politische Bildung die Barrierefreiheit ihrer Angebote sicher?

8

Wann wird der Wahl-O-Mat in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stehen?

9

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antworten auf die vorangegangenen Fragen hinsichtlich der Verbesserung der politischen Teilhabe behinderter Menschen?

10

Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung speziell die Arbeit von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Organisationen bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

11

Welche Programme der Bundesregierung sind darüber hinaus geeignet, Aktivitäten von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände behinderter Menschen bzw. Projekte dieser Verbände wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

12

Wie erfüllen die verschiedenen Rehabilitationsträger die ihnen durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zugewiesene Aufgabe, Selbsthilfeverbände behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Jahren und Rehabilitationsträger differenzieren)?

13

In welchem Umfang wird politisches Engagement als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt?

14

Welche durchschnittliche Laufzeit haben bzw. hatten die von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen durchgeführten und von der Bundesregierung bewilligten Projekte in den Jahren 2010 bis 2014, wenn man von einzelnen Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen absieht, und wie oft wurde eine Verlängerung beantragt und bewilligt bzw. abgelehnt?

15

Hat die Bundesregierung – ebenso wie die Fragestellenden – Kenntnis von Erfahrungsberichten vor allem kleinerer Organisationen, wonach bei Projektlaufzeiten von weniger als zwei Jahren nur wenig Zeit für die eigentliche Durchführung des Konzepts bleibt, weil ein unverhältnismäßig großer Teil der Laufzeit dafür benötigt wird, die Arbeitsfähigkeit herzustellen und die Angebote bekannt zu machen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

16

In welchen Fällen hält die Bundesregierung eine Projektlaufzeit von mehr als drei bzw. mehr als fünf Jahren für angemessen?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Information der Fragestellenden viele von ihr geförderte Projekte zwar gute Ergebnisse vorweisen, nach dem Ende der Förderung aber nicht fortgesetzt werden können, weil sie nicht bzw. nicht vollständig durch eigene Einnahmen finanziert werden können und keine weiteren Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand existieren?

18

Sieht die Bundesregierung bei kleinen Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen mit geringem Beitrags- und Spendenaufkommen ausreichend Möglichkeiten, ihre Belange in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen, oder welchen Handlungsbedarf macht sie hier aus – insbesondere für die geplante Überarbeitung des BGG, aber auch darüber hinaus?

19

Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“?

20

Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

21

In welchen Programmen der Bundesregierung, die das bürgerschaftliche Engagement fördern, ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten wie Gebärdensprachdolmetscher, Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)?

22

Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten?

23

In welchem Umfang wird bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme an Freiwilligendiensten als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt?

24

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um a) die Datenlage zum bürgerschaftlichen Engagement von Menschen mit Behinderungen zu verbessern (z. B. Aufnahme in den Freiwilligensurvey, Aufnahme in den Engagementbericht), b) die Gründe der bestehenden Barrieren zu analysieren, c) bestehende Barrieren zu beheben?

25

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming)?

26

Welche in der Bundeskompetenz liegenden Handlungsmöglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen, um die Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming) zu verbessern?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen