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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilanz des Fachkräfteportals der Bundesregierung "Make it in Germany"

Besuche seit 2012 auf dem Internetportal zur Information ausländischer Fachkräfte, Download des Ratgebers "Arbeiten in Deutschland", verfügbare Sprachen, Nutzung von Hotline und Jobbörse, vermittelte Arbeitsplätze; Pilotprojekte mit lokalen Beratern in drei Staaten, beteiligte Institutionen, Ziele und Ergebnisse, Teilnehmer, Inhalte und Abschlüsse von Sprach- und Vorintegrationskursen, Aktivitäten auf EU-Ebene; verfügbare Haushaltsmittel, Evaluierung und mögliche Ausweitung<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/546802.07.2015

Bilanz des Fachkräfteportals der Bundesregierung „Make it in Germany“

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Kampagne „www.Make-it-in-Germany.com“ wurde – einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge – ein „zentrales Willkommensportal implementiert, um ausländische Fachkräfte umfassend über das Leben und Arbeiten in Deutschland zu informieren.“ (BAMF-Studie: Fachkräftezuwanderung im internationalen Vergleich, Nürnberg 2015, S. 23).

Nach Ansicht der Bertelsmann Stiftung ist diese Initiative der Bundesregierung Beispiel eines notwendigen Prozesses des „Umdenkens“ („Migration gerecht gestalten“, Gütersloh 2015, S. 116).

Dieses Internetportal wird federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Beteiligt sind aber auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.

„Make it in Germany“ ist, so das BMWi in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012, ein „Kernelement der Fachkräfte-Offensive“ der Bundesregierung. Dieses Portal soll zeigen, wie Fachkräfte aus dem Ausland erfolgreich ihren Weg nach Deutschland gestalten können und warum es sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten. Es soll herausgestellt werden, „dass Deutschland ein offenes, vielfältiges und gastfreundliches Land ist“ und, „dass internationale Fachkräfte in Deutschland willkommen sind“.

Die zweisprachige Internetplattform ist aus Sicht des BMWi „ein voller Erfolg“. Seit dem Start zählt es 350 000 Besucherinnen und Besucher, davon über 80 Prozent aus dem Ausland.

Zur Begleitung dieses Willkommensportals vereinbarte das BMWi zusammen mit der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Durchführung von Pilotprojekten in drei Staaten (Indien, Indonesien und Vietnam). Mit diesen Pilotprojekten sollen vor allem Hochqualifizierte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) angesprochen werden.

Vor Ort werden lokale Beraterinnen und Berater, die entweder in Deutschland studiert oder gearbeitet haben, Interessenten über Jobchancen in Deutschland informieren. Um dies zu befördern, sollen deutsche Institutionen im Rahmen des Pilotprojekts „stärker vernetzt zusammenarbeiten“ (BMWi-Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012)

Wir fragen die Bundesregierung:

„Make it in Germany“

Fragen33

1

Wie viele Menschen haben das Internetportal „Make it in Germany“ seit dem Jahr 2012 besucht, und wie viele dieser Besucherinnen und Besucher lebten (damals zumindest) im Ausland (bitte nach Jahren und den zehn häufigsten Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen haben über dieses Portal den Ratgeber „Arbeiten in Deutschland“ heruntergeladen?

3

In welchen Sprachen ist dieser Ratgeber verfügbar, aufgrund welcher Erwägungen wurde(n) diese Sprache(n) ausgewählt, und plant die Bundesregierung eine Übersetzung des Ratgebers in weitere Sprachen (wenn ja, bitte ausführen)?

4

Welche Sprachen sind auf den vom Bund im Rahmen seiner „Fachkräfte-Offensive“ betriebenen Webseiten jeweils verfügbar (www.make-it-in-germany.com, www.anerkennung-in-deutschland.de, www.bamf.de, www. arbeitsagentur.de und www.zav.de; bitte aufschlüsseln)?

a) Aufgrund welcher Erwägungen wurden diese Sprachen ausgewählt?

b) Strebt die Bundesregierung eine Erweiterung bzw. Harmonisierung der Sprachauswahl auf diesen Webseiten an (wenn ja, bitte ausführen)? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der Bundesregierung die (im Dezember 2014 vereinheitlichte) Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ bzw. die Jobbörse des Internetportals „Make it in Germany“ genutzt (bitte aufschlüsseln)?

6

Wie viele ehemalige Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der Bundesregierung über die Jobbörse von „Make it in Germany“ tatsächlich einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der Bundesregierung über das Internetportal „Make it in Germany“ ein Visum beantragt oder sich an das BAMF bzw. die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung gewandt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie oft haben Besucherinnen und Besucher des Internetportals „Make it in Germany“, dass Icon angeklickt, mit dem sie diese Webseite bzw. einzelne Rubriken „empfehlen“ würden?

9

Aus welchen Gründen wurden für das Pilotprojekt von „Make it in Germany“ die drei Länder Indien, Indonesien und Vietnam ausgewählt?

10

An welchen Standorten sind in diesen drei Ländern wie viele lokale Beraterinnen und Berater tätig?

11

Inwieweit wurde bei der Einrichtung solcher Erstkontaktstellen, wie von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 337), auf bestehende Räumlichkeiten (etwa Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern oder Goethe-Institute) zurückgegriffen?

12

Durch welche konkreten Maßnahmen wurde versucht, welche deutsche Institutionen in diesen drei Ländern – im Rahmen dieses Pilotprojekts – „stärker miteinander zu vernetzen“?

13

Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an der Konzeption und Durchführung der drei Pilotprojekte beteiligt?

Wenn ja, wie (z. B. haushalterisch)?

Wenn nein, warum nicht?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung die Anregung ihrer eigenen Integrationsbeauftragten aufgegriffen, aufgrund der Zuständigkeiten unterschiedlicher Bundesressorts zur Koordinierung dieses Pilotprojekts eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/ 3015; S. 337)?

15

Inwiefern wird mit dem Pilotprojekt auch das Ziel verfolgt, Menschen für eine Ausbildung bzw. ein Studium in Deutschland zu interessieren bzw. vorzubereiten?

16

Wie viele Personen haben an diesem Pilotprojekt teilgenommen (bitte nach Jahren und den drei Ländern aufschlüsseln)?

17

Wie viele Personen konnten durch die lokalen Beraterinnen und Berater im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland angesprochen werden (bitte nach Jahren und nach dem Anteil von Hochqualifizierten aus den MINT-Bereichen aufschlüsseln)?

18

Wurden den Teilnehmenden dieses Pilotprojekts noch im Herkunftsland Sprach- oder Vorintegrationskurse angeboten?

a) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben an solchen Kursen teilgenommen (in absoluten Zahlen und proportional zu der Gesamtanzahl der Teilnehmenden)?

b) Wenn ja, an welchen Standpunkten wurden diese angeboten (mit Angabe der jeweiligen Zahl der Teilnehmenden)?

c) Wenn ja, wieviel kosten die Teilnahme an solchen Kursen und die Sprachprüfung, und wer trägt die Kosten in welcher Höhe?

d) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben solche Kurse mit einer erfolgreichen Sprachprüfung abgeschlossen (mit Angabe des jeweils erreichten Sprachniveaus)?

e) Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, solche Kurse in Zukunft einzurichten bzw. zu fördern?

19

Sind potenzielle Fachkräfte inzwischen – dem Nationalen Programm der Bundesregierung zur Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU entsprechend (vgl. Nationale Priorität 1 im Bereich Legale Migration) – auch eine feste Zielgruppe solcher Vorintegrationskurse?

a) Wie hoch soll der Anteil von Fachkräften an diesen Vorintegrationskursen sein vor dem Hintergrund, dass sich diese Kurse dem Nationalen Programm zufolge „hauptsächlich an Personen richten, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen wollen“?

b) Welche Lerninhalte umfassen diese Sprach- oder Vorintegrationskurse (Sprachvermittlung und bzw. oder Erstorientierung)?

c) Wurden – wie im Nationalen AMIF-Programm der Bundesregierung angekündigt – die Lerninhalte in Hinblick auf die anvisierte neue Zielgruppe der Fachkräfte „neu entwickelt“? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwieweit hat die Bundesregierung hierbei die Anregung ihrer eigenen Integrationsbeauftragten aufgegriffen, zu prüfen, inwiefern die Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse in Drittstaaten auch im Rahmen des ESF-BAMF-Programms (ESF – Europäischer Sozialfonds für Deutschland) möglich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 338)?

d) In welcher Höhe stehen AMIF-Mittel und nationale Kofinanzierungsmittel in den Jahren 2015 bis 2017 für solche Sprach- oder Vorintegrationskurse zur Verfügung?

20

Welche Vorschläge zur Verbesserung der vorintegrativen Angebote hat das Goethe-Institut e. V. im Jahr 2012 gemacht („Evaluation der vorintegrativen Angebote“, München 2012), und welche dieser Vorschläge wurden zwischenzeitlich aufgegriffen und umgesetzt?

21

Gibt es seitens des Bundes ein Übergangsmanagement zur Verkürzung der durchschnittlich elfmonatigen Übergangszeit zwischen einer Sprachprüfung im Herkunftsland und dem Beginn eines Integrationskurses in Deutschland (vgl. Goethe-Institut e. V.: „Der Übergang von der vorintegrativen Sprachförderung zum Integrationskurs, Analyse und Handlungsempfehlungen“, München 2012)?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben sich im Rahmen eines solchen Übergangsmanagements bewährt?

b) Wenn nein warum nicht?

22

Wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 338) in dieser Wahlperiode fortgeführt?

23

Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts aus diesen drei Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom Ausland aus in Deutschland einen Arbeitsplatz gefunden?

24

Wie vielen Teilnehmenden des Pilotprojekts wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach welcher Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes erteilt (bitte nach Jahren, Rechtsgrundlage und Bundesländern aufschlüsseln)?

25

Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts haben ein Visum zum Zweck der Arbeitssuche (§ 18c des Aufenthaltsgesetzes) beantragt? In wie vielen Fällen wurde ein solches Visum erteilt, und in wie vielen Fällen sind die Betroffenen nach Deutschland eingereist?

26

Wie viele Teilnehmende haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom Ausland aus die Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildungs- und Studienabschlüsse beantragt? In wie vielen Fällen erfolgte eine (Teil-)Anerkennung (bitte nach Jahren, den drei Ländern sowie nach Voll- und Teilanerkennung aufschlüsseln)?

27

Haben die Teilnehmenden, deren Abschlüsse nicht oder nur zum Teil anerkannt worden sind, die Möglichkeit einer Nachqualifikation (ggf. auch in Deutschland) erhalten und ggf. in Anspruch genommen?

a) Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer solchen Nachqualifikation auf die Chancen der Betroffenen bei der Arbeitssuche?

b) Wenn nein, warum nicht?

28

Gibt es – nach Kenntnis der Bundesregierung – vergleichbare (Modell-) Projekte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder sind solche Projekte in Planung, und wenn ja, welche?

29

Sind die etwaigen (Modell-)Projekte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Rekrutierung von Fachkräften in Drittstaaten aufeinander abgestimmt, und wenn nein, warum nicht, und inwiefern wird dies erfolgen?

30

Welche Haushaltsmittel des Bundes standen bzw. stehen in den Jahren 2012 bis 2015 für das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. für die drei Pilotprojekte zur Verfügung (bitte unter Angabe der jeweiligen Haushaltstitel aufschlüsseln)?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit diesem Modellprojekt?

32

Plant sie eine Ausweitung dieses Modellprojekts auf andere Staaten?

a) Wenn ja, auf welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

33

Wird das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. wird die Arbeit dieser drei Pilotprojekte evaluiert?

a) Wenn ja, bis wann wird diese Evaluation durch wen und zu welchen Kosten erfolgen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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