Herausforderungen des aktuellen Niedrigzinsumfelds für die betriebliche Altersversorgung und Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Nicole Maisch, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stehen ähnlich wie Lebensversicherungen vor besonderen Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld.
Für die Diskontierung von Pensionsverpflichtungen schreibt § 253 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) vor, den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu Grunde zu legen. Trotz der durch diese Regelung nur verzögerten Aufwertung der Pensionsverpflichtungen stellt sich die Frage, welche Wirkung das andauernde Niedrigzinsumfeld auf die Stabilität der Einrichtungen der bAV haben wird. Grundsätzlich ist denkbar, dass die verzögerte Aufwertung der Rückstellungen zur Verschleierung problematischer Solvenzsituationen der Einrichtungen der bAV führen kann. Von Seiten der Wirtschaft wird eine existenzbedrohende Belastung der Betriebsrenten wegen der andauernden Niedrigzinsphase beklagt. Die Fraktionen der CDU, CSU und SPD diskutieren daher eine Anpassung des Bezugszeitraumes für den Diskontierungssatz.
Bei der Absicherung der Ansprüche aus der bAV spielt der Pensionssicherungsverein eine bedeutende Rolle. Die Beiträge zum Pensionssicherungsverein sind derzeit lediglich nach den Durchführungswegen der bAV differenziert. Es erfolgt jedoch keine risikogerechte Kalkulation.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen diskontierten Pensionsverpflichtungen im Rahmen der bAV in Deutschland?
Welcher Zinssatz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für diese diskontierten Verpflichtungen angenommen?
Wie verteilen sich diese Verpflichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pensionsverpflichtungen mit fester Zusage (defined benefit)?
Welcher Teil der Pensionsverpflichtungen mit fester Zusage wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die ausgelagerten Aktiva (z. B. Pensionsfonds, Lebensversicherungen etc.) gedeckt?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine risikoorientierte Beitragserhebung des Pensionssicherungsvereins?
Ist die Frage einer risikoorientierten Beitragserhebung aus Sicht der Bundesregierung eine Frage, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Mindestanforderungen für das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) berücksichtigen sollte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige systemische Relevanz des Pensionssicherungsvereins, und wie würde sie sich im Falle einer Umsetzung des von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen „Neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente“ entwickeln?
Mit welcher Aufwertung von Rückstellungen wäre in den nächsten sieben Jahren zu rechnen, wenn die heutige Zinssituation am Markt gleich bliebe?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Frage 9 ermittelten Aufwertungen für die einzelnen Durchführungswege der bAV?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Frage 9 ermittelten Aufwertungen für Pensionskassen, unterteilt nach regulierten und deregulierten Pensionskassen?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Frage 9 ermittelten Aufwertungen für Unterstützungskassen, unterteilt nach pauschaldotierten und rückgedeckten Unterstützungskassen?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Frage 9 ermittelten Aufwertungen im Rahmen von Direktzusagen, unterteilt nach direkten Leistungszusagen (defined benefits) und beitragsorientierten Leistungszusagen (defined contributions)?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Frage 9 ermittelten Aufwertungen für Pensionsfonds?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Aufwertung von Pensionsrückstellungen im Hinblick auf die Stabilität des Pensionssicherungsvereins?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Aufwertung von Pensionsrückstellungen im Hinblick auf die Stabilität der Protektor Lebensversicherungs-AG?
Sieht die Bundesregierung den Bund in der Pflicht, falls die Reserven des Pensionssicherungsvereins oder die Protektor Lebensversicherungs-AG sowie bestehende Nachschusspflichten nicht ausreichen, um zukünftige Belastungen zu tragen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Aufwertung von Pensionsrückstellungen im Hinblick auf die Ergebnisbelastung, auf die Eigenkapitalsituation und auf die Liquiditätssituation für Unternehmen, die Pensionszusagen über den Weg der bAV geben?
Wie viele Unternehmen mit wie vielen Arbeitsplätzen, welcher Größenordnung und Branchenzugehörigkeit sind aktuell nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Aufwertung von Pensionsrückstellungen in Solvenzschwierigkeiten, und wie würde sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung entwickeln, wenn die heutige Zinssituation am Markt für die nächsten sieben Jahre gleich bliebe?
Schließt die Bundesregierung aus, Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von Pensionsverpflichtungen in Schwierigkeiten kommen?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Erhöhung des für die Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB maßgeblichen Durchschnittszeitraums von sieben Jahren oder andere Maßnahmen, um einen abrupt ansteigenden Rückstellungsaufwand zeitlich abzumildern und zeitlich stärker zu strecken?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine Anhebung des Durchschnittssteuersatzes für die Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB auf zwölf Jahre für geeignet?
Inwiefern hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch eine Anpassung des steuerlichen Abzinssatzes nach § 6 Absatz 1 Nummer 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geprüft, und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Erhöhung des für die Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB maßgeblichen Durchschnittszeitraums für eine dauerhafte und nachhaltige Maßnahme – gerade vor dem Hintergrund einer möglicherweise weiter andauernden Niedrigzinsphase über die nächsten Jahre, und welche anderen Lösungsmöglichkeiten zieht die Bundesregierung in Betracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Niedrigzinsphase für Rückstellungen jenseits der Pensionsverpflichtungen (bitte einzeln aufführen) sowohl im HGB als auch im Steuerrecht?
Inwiefern müsste man bei einer Veränderung des Durchschnittszeitraumes für die Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB auch andere Rückstellungen jenseits von Pensionsverpflichtungen beachten, und welche Auswirkungen hätte dies?
Wie viele Versicherungsnehmer entscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei privaten Rentenversicherungen für eine Einmalzahlung statt einer lebenslangen Rente (prozentual und absolut), und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 in Folge der niedrigen Zinsen geändert?
Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung der Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung nach Abschluss der Ansparphase für eine Einmalzahlung in der Praxis?
Muss der Versicherungsnehmer die lebenslange Rente in der Praxis aktiv abwählen?
Verfügt die BaFin über ausreichende interne Kapazitäten zur Schulung ihrer Mitarbeiter?
Wurden in den letzten fünf Jahren Schulungen von externen Dienstleistern angeboten?
Wenn ja, welcher?
Für welche Schulungen wurden in den letzten fünf Jahren externe Dienstleister eingesetzt?
Wie hoch ist der Prozentsatz der für die Versicherungsaufsicht kritischen Schulungen, z. B. Schulungen für Solvency II, die von externen Dienstleistern im Vergleich zu internen Schulungen durchgeführt wurden?
Wurden Mitarbeiter der BaFin in der Vergangenheit von Personen geschult, die bei einem Verband oder Unternehmen der Finanz-, Bank- oder Versicherungsbranche beschäftigt sind?
Wie viele Bilanzen von Versicherungsunternehmen hat die BaFin in den letzten zehn Jahren auf Einzelpositionsebene stichprobenartig überprüft (bitte Aufschlüsselung nach Jahren)?
Ist der Finanzaufsicht die sich aus den Bilanzen von Versicherungsunternehmen ergebende Praxis bekannt, dass Konzernmütter an ihre Tochterunternehmen Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenmittel vergeben und dass durch eine hohe vereinbarte Verzinsung bei gleichzeitig schwacher Ertragsstärke faktisch Geld aus dem Unternehmen gezogen wird?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der in Frage 35 beschriebenen Fälle Handlungsbedarf durch die Aufsicht, und wenn nein, warum nicht?
Ist es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der BaFin (Hinweise zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 11 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – VAG – bei der Verteilung der Überschüsse an die Versicherungsnehmer, VerBaFin – Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 53. Jahrgang, Nr. 7, Juli 2004) mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 11 Absatz 2 VAG vereinbar, dass Neukunden bei Rentenprodukten desselben Versicherungsunternehmens abhängig von der Überschusssystematik des Produkts unterschiedliche Gesamtverzinsungen erhalten (Zinsspreizung), obwohl in dasselbe Sicherungsvermögen eingezahlt wird?
Stellt es einen Missstand im Sinne von § 81 Absatz 2 VAG dar, wenn sich ein Versicherungsunternehmen im Vertrieb wiederholt und über einen nicht unerheblichen Zeitraum eines oder mehrerer Versicherungsvermittler bedient, der oder die unzuverlässig ist bzw. sind?